Abschnittsweise Ausschachtung
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Abschnittsweise Ausschachtung
Ich muss eine Kellerwand zwecks Einführung von neuen Rohren freilegen. Der Keller steht vollständig im Erdreich, es muss bis in eine Tiefe von ca. 1,50 m ausgeschachtet werden. Im 90 Grad Winkel zur Kellerwand und im Abstand von ca. 85 cm zur Stelle, an der für die Rohreinführung ausgeschachtet werden muss, befindet sich ein nicht unterkellerter angebauter Erker von 1,15 m Tiefe (im 90 Grad Winkel zur Kellerwand) und 2,80 m Breite (parallel zur Kellerwand), auf einem ca. 1 m tiefen Streifenfundament ringsum. Die notwendige Ausschachtung ginge als unter die Fundamenttiefe des Anbaus. So wie ich es verstehe, erlaubt die DINA 4123 abschnittsweise Ausschachtungen bis max. 1,25 m Breite auch unter Fundamenttiefe, ohne dass die Standsicherheit gefährdet ist. Jedoch hat der gesamte Anbau wie beschrieben nur eine Tiefe von 1,15 m, weswegen ich nicht weiß, ob die Vorgehensweise zur abschnittsweisen Ausschachtung aus der DIN 4123 in diesem Fall angewendet werden darf, bzw. wie breit der Ausschachtgraben maximal werden dürfte, um die Standsicherheit des Anbaus nicht zu gefährden. Wie könnte ggf. die Baugrube gesichert werden, damit das Erdreich unter/neben dem Anbau nicht wegbricht?
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Die DIN wendet sich
an fachkundige Unternehmer.
Sie setzt einfach, klar definierbare Randbedingungen voraus. Ob die bei Dir gegeben sind, kann ich anhand der Schilderungen nicht beurteilen.
Ein losschachten, weil es so in der DINA steht, kann tödlich sein.
Ich vermute anhand der Beschreibung, dass zunächst der Anbaubereich abschnittsweise unterfangen werden sollte und das bis in eine Tiefe von 0,50 m unter der geplanten spätren Ausschachtung. Ein Unterfangung im DIY ist aber eher problematisch.
Alternativ kommt ein Grabenverbau in Frage. Dafür dürften dem Baulaien aber die erforderlichen technischen Mittel fehlen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das was für Profis ist.
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Abschnittsweise Ausschachtung
Ich muß zunächst gestehen, daß ich bei den vielen Angaben ohne eine Zeichnung keinen Überblick bekomme.
Man sollte nicht glauben, man können ein 1,15 m breites Fundament vollständig untergraben weil die DINA 4123 eine Breite von 1,25 m zulässt!
Auch wenn man ein 1,15 m breites Fundament nur in einer Breite von 50 cm untergräbt, wird es Setzungen geben, die je nach Situation bis zum Einsturz führen können.
Das Erdreich muß man sich wie ein Hefeteig vorstellen. Wenn man irgendwo den Halt entfernt, drückt der Teig, genau wie das Erdreich, in diese Richtung. Es gibt auch einen seitlichen Erddruck. Der ist umso größer, je höher die Auflast ist.
Außerdem spielt die Art des Erdreiches und der Wassergehalt ein bedeutende Rolle bei der Standsicherheit von Erdreich!