Reparatur Asphalt: Ausschluss Gewährleistung
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Reparatur Asphalt: Ausschluss Gewährleistung
Hallo,
wir haben kürzlich einige Quadratmeter unserer Asphaltdecke reparieren lassen. Ein Tiefbauunternehmen hat gefräst und eine neue Schicht eingebracht. 2 Flächen ca. 10 qm, quadratisch und 1 Fläche 2 qm, länglich)
Nach dem ersten Regen stellen wir fest, dass auf den ausgepesserten Stellen Pfützen stehen.
Die Rechnung haben wir erstmal noch nicht bezahlt.
Nach einem ersten Anruf bei der Firma wurde uns gesagt, dass für Reparaturarbeiten keine Gewährleitung übernommen wird. Dieses ist im Vorfeld nie schriftlich formuliert worden. Ist dies generell so, oder versucht man sich heruaszureden. Muss man Pfützen bei Ausbesserungsarbeiten akzeptieren?
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Gegenfrage
Was war vereinbart? Gibt es eine ordentliche Gefälleausbildung der übrigen Fläche, sodass das Wasser ablaufen kann? Wie breit und wie tief ist die Pfütze (DINA 18202)?
Gewährleistung gibt es sowieso nur auf die neue Teilfläche und wenn die umliegende Fläche auch gefällelos ist und die "Mulden" bzw. Pfützen im Bereich der DIN 18202 liegen, dann habt ihr keine Chance.
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Gefälle ist da
Hallo, an den anschließenden Teilen ist ausreichend Gefälle. z.B. auf einer 10 qm großen Fläche bilden sich zwei 0,5 qm große Pfützen mit ca. 0,5 cm Tiefe.
Bei der anderen Fläche handelt es sich um den Bereich um einen Abfluss. Das was fließt in den Abfluss, es stehen nur zwei Pfützen drauf, da die Fläche hier vertieft ist.
Vielen Dank
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Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte
Ein oder zwei Übersichtsbilder mit den bemängelten Pfützenbildungen würden uns Beratern die Beurteilung aus der Ferne sicher etwas erleichtern ...
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Ein Foto
Hier ein Foto.
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Weitere Fotos
Hallo,
ich habe nochmal ein paar genauere Fotos gemacht. Die Unebenheiten betragen teilweise mehr als 2 cm.
Leider werden beim Hochladen die Bilder immer gedreht. Ich hoffe es geht auch so.
Mich würde auch interessieren, ob man generell die Gewährleistung bei Reparaturarbeiten ausschließen darf. Es gibt hier keine schriftliche Information drüber.
Vielen Dank.
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Ich les hier immer Gewährleistung ...
Es hat doch weder eine förmliche Abnahme stattgefunden noch wurde die Schlussrechnung anerkannt und bezahlt, also sind wir vielleicht noch im Bereich der Abnahme oder sogar noch bei der Aufforderung zur Mängelbeseitigung vor Abnahme oder wie alt ist die Rechnung schon?
2 cm Stichmaß auf einer Messlänge von 1 m? Das dürfte von DINA 18202 bzw. durch ZTV Asphalt nicht mehr gedeckt sein.
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Heute war ein Vororttermin
Hallo,
danke für die Rückmeldung. Heute war ein Vororttermin. Es wird zwar als nicht so schön angesehen, allerdings nicht so richtig als Mangel anerkannt. Als ich ihn fragte, wie er die Sache bzgl. der oben genannten Toleranzen sieht, war er der Meinung, dass diese beim Handeinbau nicht gelten. Konnte mir aber auch nicht sagen, welche Toleranzen ich beim Handeinbau zu akzeptieren habe. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es für diesen Fall einen extra Norm gibt. Eine echte Einigung gab es heute nicht. Wird wohl auf eine Mängelrüge hinauslaufen.
Vielen Dank.
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Da waren wohl 2 linke Hände am Werk.