wir haben folgende Situation:
- wir und Nachbarns bauen je eine Doppelhaushälfte mit unterschiedlichen
Bauträgern
- Der Bebauungsplan ist relativ strikt mit absoluten Höhenangaben
und Metern über NNAbk. für die OK Fertigfußboden
- Im Rahmen der Bauplanung haben wir von der Gemeinde Höhenwerte
(GIS /Magellan) erhalten, die sich um einen Meter als falsch erwiesen.
- Ausgehend von den Bezugspünkten mit Höhenwerten der Gemeinde
wurde unsere Hälfte gebaut und genehmigt
- Lt Planung sollte unser Keller 1 m über Gelände enden
- Nachbarplanung ist der Keller im Erdreich
- Beide Häuser sollten gleiche Höhe haben - ist aber natürlich
nicht so, sondern unseres ist 1 m höher
- Unser Keller steht, Nachbarbauträger hat festgestellt, dass
unsere Keller OK nun 1 m höher in absoluter Höhe über NN ist, als sie sein sollte
Jetzt beginnt natürlich die Diskussion, wie man das lösen kann, wer Mehrkosten trägt etc.. Ein Problem dabei ist, dass die enge Bebauung ein einfaches höheres Bauen der Nachbarn nicht ermöglicht, da dann die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
Wie wird so etwas in der Praxis gelöst? Wer haftet dafür?
Vielen Dank.

