Überhöhte Erdbauer-Rechnung
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Überhöhte Erdbauer-Rechnung

Hallo, Es geht um einen Hausneubau bei Darmstadt durch einen Bauträger, genauer um die direkt mit mir abgerechneten Leistungen des Erdbauers außerhalb des Hauses (Eigenleistung), vor allem Abfuhr des Aushubs und Materialkosten für die Verfüllung.

1. Eine erste Abfuhr des Aushubs erfolgte am 4. und 5. März. Und zwar, gegen die Verabredung mit dem Bauträger, vor der chemischen Analyse, die nachträglich LAGA Z. 1.1 ergab. In einer Abschlagsrechnung vom 27. März berechnete der Erdbauer für diese beiden Tage für verschiedene Lkw-Fuhren (die auf der Rechnung spezifiziert werden) 182 m³ Abfuhr. In der Endrechnung vom 6. Mai sind plötzlich, ebenfalls für diese beiden Tage 4. und 5. März, daraus 382 m³ geworden  -  "belegt" nur durch Eigenbelege, die  -  von der Gesamtmenge des Aushubs her nicht nachvollziehbar sind. Eine Deponie ist zwar genannt ("Kippe Oberdorfelden"), sie ist aber im Internet nicht auffindbar und es gibt keinen Kippenbeleg. Ist dies ein Trick, den man hinnehmen muss?

2. Der Gesamtaushub wurde mit einer mittleren Höhe von 3,29 m berechnet. Ist dies bei einem Keller mit lichter Höhe von 2,30 m + Bodenplatte und Kies/Sauberkeitsschicht überhaupt vorstellbar, zumal das auszuhebende Gelände etwa 30-40 cm tiefer liegt als die Kelleroberkante? Auch hier habe ich den Eindruck, dass bewusst getrickst wird, u.a. auch um die Menge des zur Verfüllung verwendeten RC-Sands erheblich zu erhöhen.

Wie soll man reagieren?

  • Name:
  • Dirieger
  1. Das übliche ...

    Das übliche was war vereinbart, was wurde genau (!) beauftragt? Ansonsten, zahlen und freundlich sein.
  2. Entsorgungsbelege

    Nichts ist heute so genau belegbar wie eine Entsorgung. Wenn also das Material direkt zu einer Deponie gelangt ist, gibt es dafür Wiegebelege mit Gewicht, Datum und KfZ-Kennzeichen sowie dem Tara von der Deponie. Eine nachträgliche Erhöhung der Menge und eine Mauschelei bei der Schadstoffbewertung ist schlichtweg Betrug, erst Recht wenn es die Deponie gar nicht gibt. Sie brauchen anwaltlichen Rat. Sie sehen aber auch wohin eine fehlende Fachbauleitung führt. Wenn man vom Baufach keine Ahnung hat muss man unbedingt Fachpersonal beschäftigen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. Mal ganz ruhig, und genau lesen ...

    Mal ganz ruhig, und genau lesen

    das Zeugs ist nicht deponiepflichtig. Und es ist auch nirgends von Entsorgung die Rede. Sondern nur Abfuhr. Und eine Kippe kann auch eine zu verfüllende Grube sein, die das annehmen darf, ohne dass es deponiert wird.

  4. transparente Abrechnung

    Es geht doch nicht darum, wo das Zeug hingekippt wird, sondern um eine transparente Abrechnung. Das geht nur über das Gewicht und nicht über das Volumen. Das Volumen bei Erdaushub wird bei lockerer Schüttung mehr. Mit der Abfuhr ist ein Vertrag zustande gekommen und der muss nachvollziehbar belegt werden und nicht phi mal Daumen und schon gar nicht durch Eigenbelege. Der Grundstückseigentümer haftet für das Material, auch wenn ein Transportunternehmer zwischengeschaltet ist und hat auch deshalb einen Anspruch auf transparente Abrechnung. Eventuell liegt auch nur ein Missverständnis vor: Eine Baugrube von 182 m³ ergibt nun mal mindestens das 1,5-fache Volumen als Schüttung, nur das Gewicht ändert sich nicht. Gewicht mal Anzahl der Lkw ergibt eine Plausibilität. Bleibt eben nur die transparente Abrechnung. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. Überhöhte Erdbauer-Rechnung

    Bei der Abschlagsrechnung für den 4. und 5. März heißt es "abgefahren und entsorgt", bei der um 200 m³ erhöhten Endrechnung ist das "entsorgt" entfallen. Aber es geht natürlich vor allem um eben diese nachträgliche Erhöhung der Masse. Ebenfalls um die ebenfalls nachträgliche, offensichtlich falsche Massenberechnung des Aushubs.
  6. Sag mal liest Du auch mal? ...

    Sag mal liest Du auch mal? noch mal: was war vereinbart? Hier, buddel mal weg und fahr wieder an, oder wie? Wer hat wann wie wo was welche Vorgaben gemacht?

    Entsorgen: heißt nicht deponieren. Wenn er jetzt Fahrscheine hat, Lieferscheine oder wwi, dann haste aber sowas von schlechte Karten.

    Das ist wie in der Kfz-Werkstatt: wenn du sagst, mach mal fertig, ist das wie ein Freibrief.

  7. Erdbauer-Rechnung

    Nur zur Erläuterung: Bei dem Erdbauer handelte es sich um denjenigen, der für den Bauträger den Aushub erledigte. Ich glaubte deshalb, mit einem mündlichen Auftrag für die Eigenleistung (Abfuhr und Entsorgung) vertrauensvoll auskommen zu können, den nicht mehr gebrauchten bzw. für die Verfüllung ungeeigneten Aushub nach chemischer Analyse abzufahren und zu entsorgen. Der Aushub sollte nach der Analyse erst beginnen, damit das Material gleich abtransportiert werden kann und nicht gelagert werden muss. Das hat der Erdbauer aber ignoriert, trotz Weisung des Bauträgers. Die chemische Analyse ergab dann nach der Teilabfuhr vom 4.5. März Laga Z. 1.1. Die Leistungsbeschreibung des Erdbauers weist die Abfuhr und Entsorgung mit Kubikmeter aus. So hat er auch abgerechnet. Nach der ersten Teilabfuhr vom 4.5. März verinbarte ich mit dem Erdbauer, den kompletten Rest für pauschal 5000,- abzufahren und zu entsorgen. Ich gehe davon aus, dass er glaubte, mit diesem Betrag nichjt auf seine Kosten zu kommen und hat dann nachträglich die Abfuhr vom 4.5. März um glatte 200 m³ erhöht. Wahrscheinlich war ich viel zu blauäugig und muss nun die Zeche zahlen. Vielen Dank für die Hinweise. Dirieger
  8. Ob deponieren und/oder entsorgen hin oder ...

    Foto von wiki

    Ob deponieren und/oder entsorgen hin oder her ... auch für Z1.1 gibt es einen Entsorgungsnachweis. Das übliche eben  -  Festlegung des Transportwegs, Annahmestelle, etc.

    Wo sind die Transportscheine, Wiegescheine, etc., wer ist Abfallerzeuger und wer hat die Transportscheine unterschrieben? Wer hat die Beprobung und die Analyse gemacht? Wieso wird bei Ihnen noch nach LAGA eingestuft? Was ist ausgeschrieben? Wer hat festgestellt, dass belastetes Material auf der Baustelle ist, und vor allem was sind die maßgebenden Parameter? Was sagt die Grundstückshistorie (warum war auf dem Gelände Z1.1  -  Material), ist das Grundstück jetzt altlastenfrei?

    Fragen über Fragen.

    Sie sollten Sie dringend jemand suchen, der sich damit auskennt.

  9. Eine überhöhte Erdbauerabrechnung

    liegt dann vor, wenn:

    1. Im LVAbk. mit dem Bauträger der Aushub in "feste" Kubikmeter bezeichnet wird und Sie mit dem Erdbauunternehmen diesen Zustand vereinbart haben, aber der Erdbauer jetzt nach "losen" Kubikmeter abrechnet.

    Bei der Umrechnung von "Festem" und "Losem" Boden ist der Faktor "Lagerungsdichte = lc" maßgebend.

    z.B. : G4= Gemischtkörnige Böden mit < 5 % Anteile Blöcke >200-630 mm und < 20 % Anteile Steine >63-200 mm und Anteile Feinteile < 0,063 mm in der Konsistenz "steif" weist eine Lagerungsdichte von lc 0,75  -  1,0 auf, den mittleren Wert setzen wir also mit: (0,75+1,00) /2 = 0,875 an!

    D.h. : 1 m³ feste Masse dividiert durch 0,875 wären demnach 1,143 m³ lose Masse.

    Die genaue Bodenspezifikation entnehmen Sie bitte dem Bodengutachten!

    2. Der Erdbauer anstelle des beispielhaften Umrechnungsfaktors von 1,143 plötzlich 2,0 annimmt, so ergibt sich:

    tatsächlich bei v.g. Annahmen=

    182,000 m³ feste Masse * 1,143 = 208,026 m³ lose Masse

    gegenüber

    182,000 m³ feste Masse * 2,0 = 364 m³ lose Masse

    oder der Erdbauer hat nach Tonnen abgerechnet und schlitzohrigerweise den Preis für m³ angesetzt.


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