Bordsteinabsenkung beantragen: Kosten, Genehmigung & Rechtsgrundlage für Fußweg?
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Bordsteinabsenkung beantragen: Kosten, Genehmigung & Rechtsgrundlage für Fußweg?

Ich habe bei unserer Gemeinde das Absenken meines Bordsteines vor der Grundstückseinfahrt beantragt. Ich wohne schon seit Jahren dort, habe mich aber jetzt erst dazu entschlossen. Die gesamte Straße hat einen unbefestigten Fußweg. Die Gemeinde fordert jetzt von mir, dass ich zu der Absenkung auch die Einfahrt vom Fußweg pflastern muss. Nur Bordstein absenken alleine geht nicht. Wurde mir beim Beantragen aber nicht gesagt. Die gesamte Straße hat zu den Einfahrten abgesenkte Borde, aber vielleicht 5 % davon sind gepflastert. Können die das von mir fordern? Eine Rechtsgrundlage können sie mir nicht nennen ... es ist so ... war die Antwort. Wer kennt sich aus?
  • Name:
  • manroi
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie eine Bordsteinabsenkung vor Ihrer Grundstückseinfahrt beantragt haben und die Gemeinde nun möglicherweise weitere Forderungen stellt.

    Es ist üblich, dass Gemeinden bei einer Bordsteinabsenkung eine Kostenbeteiligung des Antragstellers fordern. Die genaue Höhe und die Rechtsgrundlage dafür können in den jeweiligen kommunalen Satzungen oder Straßengesetzen festgelegt sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Fragen Sie bei der Gemeinde nach der genauen Rechtsgrundlage für die Forderung und lassen Sie sich die Berechnung der Kostenbeteiligung erläutern. Prüfen Sie, ob die Forderung angemessen ist und ob es Möglichkeiten gibt, die Kosten zu reduzieren (z.B. durch Eigenleistung).

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bordsteinabsenkung
    Die Bordsteinabsenkung bezeichnet die bauliche Maßnahme, bei der ein Bordstein an einer Grundstückseinfahrt abgesenkt wird, um ein leichteres Befahren zu ermöglichen.
    Verwandte Begriffe: Einfahrt, Gehwegabsenkung, Straßenbau.
    Straßengesetz
    Das Straßengesetz ist ein Landesgesetz, das die rechtlichen Grundlagen für den Bau, die Unterhaltung und die Nutzung von Straßen regelt.
    Verwandte Begriffe: Verkehrsrecht, Baurecht, Kommunalrecht.
    Kommunale Satzung
    Eine kommunale Satzung ist eine von der Gemeinde erlassene Rechtsnorm, die örtliche Angelegenheiten regelt.
    Verwandte Begriffe: Gemeindeordnung, Verwaltungsrecht, Ortsrecht.
    Einfahrt
    Eine Einfahrt ist die Stelle, an der ein Grundstück an eine öffentliche Straße oder einen Weg anschließt und das Befahren mit Fahrzeugen ermöglicht.
    Verwandte Begriffe: Grundstückszufahrt, Zuwegung, Zugang.
    Fußweg
    Ein Fußweg ist ein Weg, der ausschließlich oder überwiegend für Fußgänger bestimmt ist.
    Verwandte Begriffe: Gehweg, Bürgersteig, Trottoir.
    Rechtsgrundlage
    Die Rechtsgrundlage ist die rechtliche Basis für eine bestimmte Handlung oder Entscheidung. Sie gibt an, welche Gesetze, Verordnungen oder Satzungen die Handlung oder Entscheidung legitimieren.
    Verwandte Begriffe: Gesetz, Verordnung, Satzung.
    Genehmigung
    Eine Genehmigung ist die behördliche Erlaubnis für die Durchführung einer bestimmten Maßnahme oder Tätigkeit.
    Verwandte Begriffe: Erlaubnis, Bewilligung, Zulassung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechtsgrundlage gibt es für Bordsteinabsenkungen?
      Die Rechtsgrundlage für Bordsteinabsenkungen findet sich in den Straßengesetzen der jeweiligen Bundesländer und den kommunalen Satzungen. Diese regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Absenkung genehmigt wird und wer die Kosten trägt.
    2. Welche Kosten entstehen bei einer Bordsteinabsenkung?
      Die Kosten für eine Bordsteinabsenkung setzen sich aus den Materialkosten (Bordsteine, Beton etc.) und den Arbeitskosten für die Durchführung zusammen. Hinzu kommen möglicherweise Gebühren für die Genehmigung durch die Gemeinde.
    3. Kann ich die Bordsteinabsenkung selbst durchführen?
      In der Regel ist es nicht erlaubt, eine Bordsteinabsenkung selbst durchzuführen, da dies in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift. Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden, der die entsprechenden Genehmigungen besitzt.
    4. Was passiert, wenn die Gemeinde meinen Antrag ablehnt?
      Wenn die Gemeinde Ihren Antrag auf Bordsteinabsenkung ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt für Verwaltungsrecht beraten.
    5. Muss ich die Kosten für die Bordsteinabsenkung alleine tragen?
      Ob Sie die Kosten für die Bordsteinabsenkung alleine tragen müssen, hängt von den Regelungen der jeweiligen Gemeinde ab. In manchen Fällen ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinde möglich, insbesondere wenn die Absenkung im öffentlichen Interesse liegt.
    6. Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf Bordsteinabsenkung bearbeitet wird?
      Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Bordsteinabsenkung kann je nach Gemeinde variieren. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten rechnen.
    7. Benötige ich eine Genehmigung für die Bordsteinabsenkung?
      Ja, für die Bordsteinabsenkung benötigen Sie in jedem Fall eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde. Ohne Genehmigung dürfen Sie keine Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen.
    8. Was ist ein unbefestigter Fußweg?
      Ein unbefestigter Fußweg ist ein Weg, der nicht mit einer festen Oberfläche wie Asphalt oder Pflaster versehen ist. Er besteht in der Regel aus Erde, Schotter oder ähnlichen Materialien.

    🔗 Verwandte Themen

    • Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
      Informationen darüber, welche Bauvorhaben einer Genehmigung bedürfen.
    • Kostenbeteiligung bei Straßenbaumaßnahmen
      Regelungen zur Kostenbeteiligung von Anliegern bei Straßenbaumaßnahmen.
    • Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern
      Überblick über die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern im Verhältnis zur Gemeinde.
    • Verkehrssicherungspflichten
      Informationen zu den Verkehrssicherungspflichten von Grundstückseigentümern.
    • Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht
      Erklärung des Ablaufs eines Widerspruchsverfahrens gegen eine behördliche Entscheidung.
  2. Bordsteinabsenkung: Einzige Zufahrt? Grundstücksteilung? Bundesland?

    ist das die einzige Zufahrt ...
    ist das die einzige Zufahrt zum Grundstück, oder gibt es weitere?

    Entstand das Grundstück durch Teilung oder war es quasi schon immer da?

    Stichwort: Sondernutzung

    Ach ja, und Bundesland wäre auch nicht schlecht.. 🙂

  3. Bordsteinabsenkung Brandenburg: Einzige Zufahrt seit Jahren

    Hallo, ja das ist die einzige ...
    Hallo, ja das ist die einzige Zufahrt. Das Grundstück ist seit Jahren in meinem Besitz, hatte früher sogar einen Kundenparkplatz auf dem Grundstück. Warum damals die Einfahrt nicht abgesenkt wurde, weiß ich auch nicht. Bundesland ist Brandenburg. Danke
    • Name:
    • manroi
  4. Bordsteinabsenkung: Kommune vs. Grundstückszufahrten – Anhaltspunkte

    hhm, ...
    hhm, dann gehört diese Kommune schon mal nicht dazu.. 🙂

    Aber das ist der Anhaltspunkt, wo man ansetzen kann. Viel spannender ist jedoch die Frage, warum seinerzeit keine Zufahrt hergestellt wurde ...

  5. Rechtsgrundlage: Pflasterpflicht für Zufahrt? Schikane Bauamt?

    warum die Zufahrt damals nicht angelegt ...
    warum die Zufahrt damals nicht angelegt wurde, weiß ich nicht. Viel interessanter ist ja, ob es überhaupt ein Rechtsgrundlage gibt, die mich als fast einzige in der Straße dazu verpflichtet diese Zufahrt zu pflastern? Die gesamten Fußwege sind unbefestigt. Auch steht in unmittelbarer Nähe der Einfahrt (ca. 1 m ) eine riesige Linde auf dem Fußweg, wo ja sicherlich bei 40 cm Einbautiefe Wurzeln beschädigt werden. Ich bin ja immer noch der Meinung, dass das alles Schikane vom Bauamt ist, da die mir keine gesetzliche Regelung nennen können. [ Zitat Anfang ] ... Ist so ... [ Zitat Ende ] ... ist für mich als Bürger keine Aussage.
  6. Bordsteinabsenkung Brandenburg: Sondernutzung vs. Straßenkörper

    eigentlich wäre es ja einfach ...
    eigentlich wäre es ja einfach wenn, ja wenn es nicht grad Brandenburg wäre 😉

    14 (4) regelt eigentlich eindeutig das Recht der Zufahrt, wenn der letzte Halbsatz:

    " ... und nicht in den Straßenkörper eingreift"

    nicht wäre.

    So könnte man also auf den Gedanken kommen, dass es sich doch um eine Sondernutzung nach 18 handelt. Und da entscheidet die Gemeinde (als Trägerin der Strauißenbaulast innerhalb der OD) nach pflichtgemäßen Ermessen. Sie erteilt eine Erlaubnis und diese kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

    Dieses muss sie begründen, also rechtsmittelfähiger Bescheid. Is so, ist natürlich nicht gerade pflichtgemäßes Ermessen.

    Tja und ab diesem Punkt wird es was für nen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

  7. Bordsteinabsenkung: Anwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet!

    Danke für die Antwort. War heute ...
    Danke für die Antwort. War heute beim Anwalt für Verwaltungsrecht, mal sehen wie das ausgeht!?
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bordsteinabsenkung: Genehmigung, Kosten & Rechtsgrundlage

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflicht zur Pflasterung einer Grundstückszufahrt im Zuge einer Bordsteinabsenkung in Brandenburg. Dabei werden Fragen der Rechtsgrundlage, Sondernutzung und möglicher Auflagen durch die Gemeinde erörtert. Ein wichtiger Punkt ist, ob die Gemeinde eine Pflasterung des Fußwegs verlangen kann, wenn dieser bisher unbefestigt ist. Der Thread beleuchtet auch die Rolle des Verwaltungsrechts und die Einschaltung eines Anwalts.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Bordsteinabsenkung Brandenburg: Sondernutzung vs. Straßenkörper könnte die Gemeinde die Absenkung als Sondernutzung einstufen und somit Auflagen erteilen. Dies hängt davon ab, ob die Absenkung in den Straßenkörper eingreift.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bordsteinabsenkung: Kommune vs. Grundstückszufahrten – Anhaltspunkte verweist auf ein Dokument der Gemeinde Panketal, das als Anhaltspunkt für die Regelungen dienen kann. Es wird auch die Frage aufgeworfen, warum seinerzeit keine Zufahrt hergestellt wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu konsultieren, um die Rechtsgrundlage für die Pflasterpflicht zu prüfen, wie im Beitrag Bordsteinabsenkung: Anwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet! erwähnt. Zudem sollte man klären, ob es sich um eine Sondernutzung handelt und welche Bedingungen die Gemeinde auferlegen kann.

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