Kanalverlegung im öffentlichen Bereich, wer muss zahlen?
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Kanalverlegung im öffentlichen Bereich, wer muss zahlen?

Hallo,

ich habe aktuell folgendes Problem: Wir haben ein Grundstück, für das eine Baugenehmigung ohne Auflagen vorliegt. Jetzt wurde festgestellt, dass in der angrenzenden Straße vor dem Grundstück kein Kanal liegt. Der nächste Kanalanschluss wäre ca. 20 m auf der einen, oder 100 m auf der anderen Seite möglich. Das Grundstück befindet sich am Rand einer durchgegehenden Bebauung innerhalb des Ortes (Ackerland grenzt an einer Seite an). Die zuständige Gemeinde behauptet nun, dass es für Bauherren zumutbar wäre eine Kanalisation im öffentlichen Bereich bis 30 m zu bezahlen. Wir sollen also die kompletten Kosten übernehmen. Belegen kann die Gemeinde ihre Aussage aber nicht.

Meine Fragen sind jetzt:

1. Gilt ein Grundstück, zu dem eine Baugenehmigung OHNE Auflagen vorliegt automatisch als voll erschlossen?

2. Kann mir jemand sagen inwieweit die Gemeinde verpflichtet ist, eine Anbindung an das Abwassersystem herzustellen?

3. Wer muss für diese Kosten aufkommen?

Es wäre gut, wenn ihr eure Aussagen auch belegen könntet.

Vielen Dank im Voraus!

  • Name:
  • Andreas
  1. Wir haben ein Grundstück ...

    Wir haben ein Grundstück gekauft? ... geerbt? ... geschenkt bekommen? Wer hat Ihnen denn versprochen, dass das Grundstück voll erschlossen sei?
  2. Hallo,

    Hallo,

    das Grundstück wurde mir von meinem Vater übertragen, nachdem eine Bauvoranfrage positiv beantwortet wurde. Ich habe daraufhin beim zuständigen Energieversorger angefragt, welche Leitungen am Grundstück anliegen und festgestellt, dass Wasser, Strom, Gas und Telefon bereit liegen. (An den Kanal habe ich zu diesem Zeitpunkt leider nicht gedacht. Es war einfach zu selbstverständlich, wenn dort überall Häuser stehen). Niemand hat mir versprochen, dass dieses Grundstück voll erschlossen wäre. Deshalb ja meine Frage, was eine Baugenehmigung ohne Auflagen darüber aussagt.

    • Name:
    • Andreas
  3. recht wenig

    Die Baugenehmigung sagt nur, dass Sie bauen dürfen. Abwasser müssen Sie natürlich auch entsorgen und sicher nicht über eine Sammelgrube, sondern über das Abwassernetz. Gehört das Netz der Gemeinde oder gibt es einen Abwasserzweckverband. Meist sind die Umlagen der Anschlusskosten in Satzungen geregelt.
  4. Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Netz ...

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Netz Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Netz gehört der Gemeinde. Diese spricht hier nicht von einer Kostenumlage, sondern davon, dass ich den Ausbau selbst beauftragen und bezahlen muss. Ich bin der Meinung, dass ich das im öffentlichen Bereich gar nicht darf. Nach meiner Auffassung ist die Erschließung Voraussetzung für eine Bebauung (BauGB § 34). Die Genehmigung hätte danach also nicht erteilt werden dürfen. Wie bekomme ich denn Einblick in diese Satzungen?
    • Name:
    • Andreas
  5. Falsch ...

    Falsch wenn die Erschließung gesichert ist. Das bedeutet aber nicht, das sie fertig ist. im übrigen dürfte ihr Vater seinerzeit beim Bau sicherlich auch nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen worden sein. Demzufolge sind Sie alleiniger Vorteilsnehmer. Warum sollte deshalb die Allgemeinheit dafür zahlen müssen?
  6. Mir geht es nicht nur um ...

    Mir geht es nicht nur um die Kosten, sondern auch um die Zuständigkeit im Nachhinein. Die Verantwortung über den Kanalabschnitt kann meiner Meinung nach nicht bei mir liegen.

    Aber wenn Sie bei Ihrem Bauvorhaben plötzlich mit 10 k€ an Mehrkosten konfrontiert würden, würden Sie dann nicht klären wollen, ob das alles regelkonform ist, was von Ihnen verlangt wird?

    • Name:
    • Andreas
  7. oft ist es so

    Foto von wiki

    dass die Gemeinde einen Anteil der Erschließungskosten trägt und der Rest wird über einen Verteilerschlüssel auf die betroffenen Anwohner umgelegt. So teilen sich die Anwohner z.B. die Baustelleneinrichtungskosten usw. Ihr Vater hat damals evtl. absichtlich auf den Anschluss verzichtet oder sich nicht drum bemüht. als die Nachbarn ans Kanalnetz angeschlossen wurden. Dadurch muss nun extra für Sie eine Baustelle eröffnet werden, was entsprechend teurer ist.
  8. Wenn ...

    Wenn die Vorderlieger ihr Stück vom Kanal auch auf eigene Kosten haben erstellen lassen, dann müssen Sie denen zusätzlich einen Teil der Kosten zurückerstatten, falls Sie dort anschließen. Dafür dürfen Sie dann von weiteren Bauwilligen Geld rückfordern, die das von Ihnen auf Ihre Kosten erstellte Kanalrohr mitbenutzen, wenn sie später auch bauen und anschließen. "Vollständig erschlossen bis an die Grundstücksgrenze" ist ein wertsteigernder Umstand, keine Voraussetzung für die Rechtskraft einer Baubewilligung.
  9. Klarheit gibt die bei

    Ihnen momentan gültige Abwassersatzung Ihrer Kommune. Dort sollte alles drin stehen. ach so, Frischwasser kommt sicherlich auch noch. Die Frischwassersatzung am besten auch gleich. Manche Kommunens stellen die auf der Homepage zum Download bereit. Bei anderen können Sie es "kopieren" oder einsehen. Ich durfte es damals bei unserer Kommune nur "einsehen", habe mir aber dann den Ordner geschnapt und habe es nebenan im Laden kopiert und wieder zurückgebracht.

    Dort sollte auch drin stehen, ab wo es Ihnen gehört (Grundstücksgrenze oder Straßenmitte). Relevant dann, wenn Reparaturarbeiten notwendig sind.

    Möglich ist evtl. dass Sie den Kanal bis zur Grundstücksgrenze "selber" bauen. Erst dann kostet es. Aber meist ist es günstiger den Kanal von einem einzigen Unternehmer machen zu lassen.

    Es kann daher sein, dass die Aussage der Gemeinde mit den 30 m richtig ist, oder auch nicht.

    Daher ist hier aber keine Rechtsberatung möglich. Zumal die Satzung niemand kennt.

    Und was sagt die Baugenehmigung bezüglich "Kanalanschluss", denn ein Abwasserplan muss doch der Baugenehmigung mitgeliefert werden oder täusche ich mich da?

    PS: Aus eigener Erfahrung: Mir hat es damals geholfen die Satzung zu lesen, da die Kosten bis Grundstücksgrenze die Gemeinde zahlen musste, erst danach ich. Der Bauunternehmer hatte natürlich alles auf eine (meine) Rechnung gesetzt.

    Aber die eigentliche Anschlussgebühr musste ich trotzdem zahlen gemäß Satzung etc. Und da gilt meist, je länger umso teuerer.

  10. Danke für den Hinweis auf die ...

    Danke für den Hinweis auf die Frischwassersatzung. Bei der Suche danach ist mir nämlich aufgefallen, dass es neben der Entwässerungssatzung eine Entwässerungsgebührensatzung gibt. Dort liest sich relativ eindeutig, dass die Kosten zur Herstellung einer Entwässerungsanlage der Grundstückseigentümer zu tragen hat.

    Die Baugenehmigung sagt im Übrigen kein Wort zum Kanalanschluss.

    Danke nochmal an alle für die Hilfe.

    Viele Grüße Andreas


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