Drainage und Versickerung von Regenwasser bei diesem Boden?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Drainage und Versickerung von Regenwasser bei diesem Boden?

Guten Abend!

Ich mache mir gerade Gedanken über die Versickerung von Regenwasser und Drainage. Wir bauen gerade unser Haus und nächste Woche soll die Drainage gelegt werden. Aktuell steht im hinteren Bereich des Kellers (siehe Bild  -  in der vorderen linken Ecke wird später auch das Wasser vom Haus "weggeführt") sehr viel Wasser. Wenn es etwas länger regnet, können da schon mal 30 cm anstehen. Der Boden an sich ist sehr lehmig und ich frage mich jetzt, wie ich die Versickerung (des Wassers aus der Drainage und auch des Regenwassers welches über das Dach abgeleitet wird) bewerkstelligen kann. Im Bodengutachten sind u.a. folgende Passagen zu finden:

"Die Durchlässigkeit der anstehenden Böden kann erfahrungsgemäß mit kf <= 5x 10^-6 m/s abgeschätzt werden"

"Eine Versickerung von Oberflächenwässern nach ATV-DINAbk. ist, Aufgrund des lehmigen Charakters des Untergrundes, nicht zu realisieren. "

Was heißt das jetzt? Da ich sowohl die Drainage als auch die Fallrohre nicht an den Abwasserkanal anschließen darf / kann, wollte ich eigentlich das Wasser ein paar Meter vom Haus wegleiten und dann in einer Rigole versickern lassen. Geht das überhaupt? Vor allem die o.a. zweite Bemerkung verstehe ich als Laie leider nicht :-(

Und wie "groß" muss so eine Rigole eigentlich sein, wenn ich ca. 130 m² Dachfläche habe? Das Haus steht im Saarland (falls dies hilfreich ist für Niederschlagsmengen).

Es wäre sehr nett, wenn die Experten mir hier eine fachkundige Antwort schreiben könnten. Besten Dank.

Gruß

Anhang:

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  • Name:
  • Stefan
  1. auwei

    Im Boden-GA steht doch schon drin, dass eine Drainage sinnlos ist, warum wollen Sie die also bauen? Das Regenwasser versickert auf dem Gelände sehr langsam, staut sich ggf. auf Höhe Keller und deshalb muss der Keller dicht sein! Wo soll das Drainagewasser denn versickern? In einem Sickerschacht, der ein großes Einstauvolumen hat? Ohne eine rechnerische Dimensionierung der Versickerungsanlage wird das wohl nix. Was sagt der Hausplaner denn dazu? Das Dach-Regenwasser können sie ja dann ggf. unabhängig von der Drainage oberflächennah in Mulden oder Rigolen versickern lassen. Wie ist denn die Kellerabdichtung geplant? Doch hoffentlich DINAbk. 18195-6 mindestens Lastfall stauendes Sickerwasser! Lassen Sie mich raten: Das Boden-GA spricht von stauendem Sickerwasser bis Geländeoberkante, oder? Das würde dann bedeuten, dass der gesamte Keller inkl. Kelleraußentreppe und Kellerlichtschächte bis Geländeoberkante wasserdicht auszuführen ist. Auf dem Foto sieht man eine Kellertür. Wie soll die Kelleraußentreppe denn eingedichtet werden, ohne dass stauendes Sickerwasser von unten durch die Anschlussfuge drückt, das untere Podest flutert und von dort in die Kellertür läuft?! Ein ähnliches Desaster droht ihnen bei den Kellerlichtschächten. Wenn Sie diese nicht wasserdicht anschließen kann Ihnen Wasser dört reinlaufen und über die Kellerfenster ins Haus laufen. Das sind alles Szenarien, die ich in den letzten 10 Jahren etliche Male dokumentieren und die anschließende Sanierung planen durfte. Machen Sie es lieber gleich ordentlich!
  2. mehr Details aus dem Bodengutachten ...

    Hallo Herr Tilgner,

    erstmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wie bereits erwähnt, bin ich aber Laie auf diesem Gebiet und kann mit Ihrer Antwort nur bedingt etwas "anfangen". Erstmal die Frage meinerseits, warum Sie schreiben, dass "eine Drainage sinnlos ist"?

    Im Bodengutachten steht auch: "Nach DINAbk. 18195-1 liegen wenig durchlässige Böden vor. Ins Gelände einbindede Bauteile sind deshalb wie folgt auszulegen:

    Es wird die Installation einer Dränanlage nach DIN 4095 mit Anschluss an eine geeignete Vorflut notwendig. Bei Ausführung dieser Dränanlage kann die Abdichtung des Gebäudes dann nach DIN 18195 für den Lastfall "Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser" ausgelegt werden (DIN 18195-4). "

    Ist eine Dränage jetzt wirklich sinnlos?

    Der Hausplaner (bzw. mein Generalunternehmer) wird nur die Drainage an sich erstellen ... die "Ableitung" des Wasser bleibt dann mein Problem. Wie bereits erwähnt, kann ich das Wasser aber nicht in einen Abwasser- oder Regenwasser-Kanal einleiten.

    Für weitere Hinweise / Anmerkungen / Tipps bin ich sehr dankbar.

    viele Grüße Stefan

  3. dadurch anderer Lastfall

    wenn eine Abführung des Wassers aus der Drainage nicht möglich ist muss halt nach Lastfall stauendes Sickerwssewr gebaut werden, das bedeutet "Wanne", also wasserdicht. Der Planer (so es einen gibt) sollte das wissen und berücksichtigen.
  4. vergessen

    bei "Wanne" ist eine Drainage dann auch nicht mehr nötig.
  5. Hallo Herr Zänkert, Danke für Ihre Antwort. Eine ...

    Hallo Herr Zänkert, Danke für Ihre Antwort. Eine Hallo Herr Zänkert,

    Danke für Ihre Antwort. Eine Abführung des Wasser aus der Drainage ist ja grundsätzlich nicht unmöglich. Wie bereits erwähnt wollte ich das Wasser in einer Rigole versickern lassen. Aber was genau sagt denn nun mein Bodengutachten aus? Kann das Wasser versickern oder nicht? Danke.

    viele Grüße Stefan

  6. deshalb der Hinweis auf den Planer

    (ich habe in ähnlicher Situation eine "schwarze Wanne" gebaut, schien mir sicherer). Sicher versickert das Wasser irgendwie irgendwann irgendwo. Der Planer sollte mit dem Bodengutachten berechnen können wie groß eine Rigole sein müsste (wird hier keiner machen). Vorschlag: Wasser aus den Regenrinnen und der Drainage erst in einen Regenwassertank einleiten, von da aus den Überlauf in die Rigole. Das schafft einen Sicherheitspuffer wenn das Regenwasser regelmäßig zum sprengen genutzt werden kann. Wenn es nämlich wirklich mal schüttet reicht die Rigole vielleicht nicht. Und dafür sorgen, dass durch Modellierung des Geländes kein Wasser zum Haus läuft.
  7. noch eine Laien-Frage ...

    Hallo Herr Zänkert,

    nochmals Danke für Ihre Antworten. Eine Frage hätte ich aber noch: eine "schwarze Wanne" ist doch dann vorhanden, wenn die in den Boden einbindenden Bauteile z.B. mit einer Schweißbahn abgedichtet werden, richtig? Unser Keller wurde jetzt mit einer "Art Grundierung" vorgestrichen (Material mir leider nicht bekannt) und soll anschließend mit einer Schweißbahn (PYE-PV 200 S 5) abgedichtet werden. Ist das soweit "ordnungsgemäß" ausgeführt? Danke.

    viele Grüße Stefan

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  8. bei mir wurde der Keller rundherum, ...

    bei mir wurde der Keller rundherum, also auch unter der Bodenplatte mit zwei lagen Bitumenschweißbahn (G200S4) "eingepackt". Ob Ihre Ausführung die Anforderungen erfüllt sollte der Planer oder Ausführende bestätigen. Vielleicht kann einer der Experten aus dem Forum noch was beisteuern (ich bin nur Häuslebauer). Problematisch ist immer der Anschluss Wand/Bodenplatte. Da läuft es dann gerne durch.
  9. Dringend einen Baubetreuer hinzu ziehen

    Sie brauchen einen Vorfluter (großes Einstauvolumen) um Dachregenwasser aufzufangen und dann kann es vielleicht später nach dem Regen sehr langsam durch den bindigen Boden versickern. Für das Dachregenwasser ist das easy, weil sie "nur" eine große Rigole brauchen, recht weit oben in die Wiese eingebuddelt werden kann. Aber wie soll das für eine Rigole funktionieren, die unten auf Höhe Kellerfußboden gehen? Da müsste ein Sickerbrunnen angeschlossen werden, der bis 1,5 ... 2,0 m unter Kellerfußboden reichen und der Sickerbrunnen muss berechnet werden. Ihr Generalunternehmer macht es sich zu leicht. Es ist nicht richtig einfach eine Drainage vorzuschlagen, wenn das darin gesammelte Wasser gar nicht ordentlich abgeführt werden kann. Der Generalunternehmer baut die Drainage aber gerne ein, weil er dann die Kellerabdichtung schwächer planen und ausführen darf. Achtung! Achtung! Sie brauchen einen ordentlichen Planer, wie Sie das Abdichtungsproblem und/oder die Drainage ordentlich in den Griff bekommen. Den Generalunternehmer an dieser Stelle einfach weitermachen zu lassen geht mit Sicherheit voll in die Hose. Sie brauchen beides: 1. Ein Abdichtungskonzept und 2. ein Entwässerungskonzept.
  10. welcher Planer übnimmt solche Aufgaben?

    Hallo Herr Tilgner,

    mein Generalunternehmer wird sich nicht um die Entwässerung kümmern, da bin ich mir leider sehr sicher : ( Frage ist jetzt, "woher" ich einen Planer bekomme, der mir ein zuverlässiges Konzept hier erstellen kann? Übernimmt diese Aufgaben ein "normaler" Architekt oder gibt es dafür spezielle Ingenieur-Büros? '

    Evtl. spiele ich nun doch mit dem Gedanken das Regenwasser in den Abwasserkanal einzuleiten. Wir haben ca. 140 m² Dachfläche, Ziegel ist BMI BRAAS Tegalit. Kann mir jemand pauschal beantworten, ob dafür das bereits verlegte 100er KG-Rohr ausreicht? Wohnfläche ist 140 m², das Haus steht im Saarland. Danke.

    Gruß Stefan

  11. Frage ist doch

    ob Sie Regenwasser überhaupt ins Kanalnetz einleiten DÜRFEN!
  12. Der GU

    schuldet die Abdichtungsplanung. Wenn er dabei eine Drainage einplant, um sich das Leben leichter zu machen, dann muss er eigentlich aucxh die Drainage mit planen. Kann er das nicht, muss er ohne Drainage bauen, oder haben Sie im Bauvertrag eine Drainage beauftragt und wie sieht diese denn aus? Sie brauchen einen Planer für die Abdichtung (Architekt oder Bauingenieur) und einen Planer für die Drainage (Haustechnik-ing). Das ist blöd, wenn Sie da keinen Baubetreuer haben, der das zusammen bringt und wenn sich der Generalunternehmer weigert dieses Problem zu koordinieren.
  13. Abdichtung/Drainage/Regenwasser

    Hallo Herr Tilgner (und auch alle anderen Experten hier) ,

    Danke, dass Sie sich mit meinem Problem beschäftigen.

    Die Einleitung von Regenwasser ist generell erlaubt. Es sollte zwar (wenn immer möglich) auf dem Grundstück versickern, aber das ist bei uns wohl nicht möglich. Des weiteren muss ich pro m² versiegelte Fläche auch ca. 1 € / Jahr zahlen.

    Bzgl. der Drainage ist im Vertrag folgendes festgehalten:

    "Es wird eine Ringdränage nach den geltenden Regeln der Technik mit Spülschächten und filterstabiler Kiespackung eingebaut. Der Anschluss an den öffentlichen Kanal obliegt dem Bauherrn. Falls ein Anschluss an den öffentlichen Kanal nicht möglich ist, muss diese an eine Sickergrube (Eigenleistung des Bauherrn) angeschlossen werden. "

    Die Abdichtung ist im Vertrag wie folgt beschrieben:

    "Die vertikale Abdichtung der Kelleraußenwände gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser erfolgt durch Auftrag einer kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung in zwei Arbeitsgängen und einer Trockenschichtstärke von mindestens 3 mm".

    Wir haben einen Baubetreuer (Bauleiter) ... aber dieser ist halt vom Generalunternehmer beauftragt :-(

    Ein Anruf beim Erdbaulaboratorium (das das Bodengutachten erstellt hat) hatte als Ergebnis, dass ich die Versickerung des Regenwassers (über die Dachfläche) vergessen kann. Dieses Wasser muss ich dann wohl in den Abwasserkanal (Mischkanal) einleiten. Das Wasser der Drainage macht mir aber weiterhin "Kummer", da ich es ja "irgendwohin" führen muss.

    Danke.

    Gruß Stefan

  14. OK

    Dachwasser => Kanal Drainagewasser => Sickerschacht Fragen Sie mal beim Bodengutachter nach, wen er empfehlen kann für die sichere Dimensionierung des nötigen Sickerschachtes. Weisen Sie gleich darauf hin, dass er unbedingt funktionieren muss, weil Ihre Kelleraußentreppe NICHT wannenförmig eingedichtet wird und Sie keine schwarze Wanne als Abdichtungssystem haben, sondern nur eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte. Bzgl. Abdichtung sollten auf jeden Fall alle Materialwechsel und andere Schwachstellen mit Gewebeeinlagen in der KMB überspannt werden. Frage: Die Kelleraußentreppe werden Sie überdachen? Andernfalls müssen Sie das untere Kellerpodest mit an die Drainageleitung anschließen.
  15. Berechnung laut Bodengutachter eigentlich gar nicht möglich

    Hallo Herr Tilgner,

    ich hatte gestern bereits bei dem Bodengutachter nachgefragt, ob er mir sagen/berechnen könnte, wie groß ein Versickerungsschacht sein müsste. Die Antwort war, dass Aufgrund des "Durchlässigkeitsfaktors" (ich weiß jetzt leider nicht, wie der Wert tatsächlich heißt ... sorry) von kf <= 5x 10^-6 m/s eine Berechnung eigentlich gar nicht möglich wäre, da Aufgrund dieses Wertes eine Versickerung (theoretisch) nicht funktioniert und der Wert außerhalb der dafür "zulässigen Grenze" liegt. Sein Vorschlag war, dass ich mir mit Betonringen ein Schacht baue (ein paar Meter vom Haus entfernt), dort die Drainage einleite und "beobachte", wie viel Wasser aus der Drainage tatsächlich anfällt und ob die Versickerung ausreichend ist. Falls nicht, könnte ich es dann immer noch mit einer Tauchpumpe "in die Wiese" pumpen ...

    viele Grüße Stefan

  16. Meines Erachtens führt es in die ...

    Meines Erachtens führt es in die falsche Richtung, wenn hier weiter fachlich über das Thema diskutiert wird.

    Die entscheidenden Worte hat Herr Tilgner oben gesagt: Sie benötigen dringendst selbstbezahlte Fachkunde. D.h. jemand der jetzt sofort die Reißleine zieht und erstmal die wohl bisher fehlenden Planungen nachholt.

    Ich sehe den Generalunternehmer zwar nicht so stark wie Herr Tilgner in der Planungsverantwortung, er ist kein Generalübernehmer und bekommt keine Planung bezahlt. Aber er hätte schon lange und ganz heftig Bedenken anmelden müssen. Völlig unklar ist bisher geblieben, auf welcher Planungsbasis denn der Vertrag mit dem Generalunternehmer entstanden ist und ob es mit diesem Vertrag überhaupt möglich ist, ein mängelfreies Haus zu bauen.

    Grüße aus Köln


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