Erneuerung Gasanschluss, Vorgarten vom Bagger zerfahren.
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Erneuerung Gasanschluss, Vorgarten vom Bagger zerfahren.

Hallo an Alle,

Auf meiner Straße wird derzeit das Gasleitungssystem komplett ausgetauscht, im Zuge diese Maßnahme wurde auch für mein Grundstück ein neuer Anschluss bis ins Haus verlegt, dazu der Vorgarten auf einer Länge von ca. 14 aufgegraben und wieder verfüllt, dies wurde recht ordentlich gemacht, aber die Spuren des Baggers ... Die Wiese ist völlig zerdrückt, ein Teil der Fläche ist mit Rasengittersteinen ausgelegt, als Parkfläche, auch diese sind verdrückt, die Baufirma ist weg ...

Geht das so einfach, oder ist die Firma verpflichtet auch die Spuren des Baggers (Ketten) zu beseitigen? Ich glaube schon das die das machen müssen, möchte es aber gerne genau wissen.

Danke für Eure Hilfe.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Erneuerung Gasanschluss, Vorgarten vom Bagger zerfahren." im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • J. Sigl
  1. Ich gehe davon aus, ...

    Foto von Josef Schrage

    dass Sie die Baufirma freiwillig auf Ihr Grundstück gelassen haben und nicht davon, dass diese sich unberechtigt Zutritt verschafft hat.

    Es wird (wie auch immer) ein Vertragsverhältnis entstanden sein.

    Und so ganz "weg" wird die Baufirma auch nicht sein.

    Also, anrufen oder anschreiben und eine Wiederherstellung verlangen.

    Was und wie genau die Wiederherstellung geschuldet ist und aussehen muss sagt Ihnen möglicherweise auch der, der die Erneuerung des Gasanschlusses bestellt bzw. veranlasst hat.

    Gruß

  2. An den Auftraggeber wenden

    Foto von wiki

    Falls die direkte Kommunikation mit der Baufirma nichts bringt, wenden Sie sich an den Auftraggeber (wahrscheinlich der städtische Gasversorger). Dieser muss dann dafür sorgen, dass die Mängelbeseitigung, auf die Sie selbstverständlich ein Recht haben, durchgeführt wird.

    Viele Grüße C. Olberg

  3. Woher wissen wir, dass der Fragesteller ...

    Foto von wiki

    Woher wissen wir, dass der Fragesteller ein Recht auf Beseitigung des Schadens hat. Vielleicht hat er ja was unterschrieben ... und was ist wenn sich der AG quer stellt? ... Beweislast? ... Wer hat wen wann beauftragt und womit ...? Vielleicht ist der Fragesteller formell ja der AG?

    Fragen über Fragen.

    Aber realistisch betrachtet ging das so am Zaum ... der Polier schreit kurz rüber ... "öy ich muss mal auf das Grundstück" ... "warum ...? " ... "WEIL! " ...

    Wenn die Leitung auf Ihrem Grundstück verlegt wurde, dann gibt es da vielleicht ja zumindest ein Infoblatt vielleicht so gar einen einen Vertrag. Da würde ich mal im Kleingedruckten nachschauen.

    Wer glaubt, dass ein Minibagger mit einem Gewicht von 1 bis 2 Tonnen keine Furchen in seinen English Lawn zieht der glaubt auch ...  -  naja lassen wir das.

  4. Mich interessiert echt nur ob ich ...

    Mich interessiert echt nur ob ich ein Recht auf Beseitigung habe. Es gab/gibt weder ein Infoblatt noch irgend eine Unterschrift von mir.

    Es gab einen Aushang des Gasversorgers/Netzbetreiber welche im Abstand von ca. 100 m auf der Straße aus gehangen wurden worauf stand das im Zeitraum von bis die Gasanschlüsse erneuert werden und das die die Firma X diese Arbeiten übernimmt und sich ein Zutritt zu den Grundstücken erforderlich macht.

    Der Neuanschluss (das alte Rohr bleibt tot liegen) sollte mittels Erdrakete erfolgen, was nicht ging Aufgrund von felsigen Boden, also Baggerarbeiten.

    Diese Baggerarbeiten wurden auch gut wieder beendet, da gibt es nichts zu meckern, der ausgehobene Graben ist gut verfüllt und geglättet, aber die Spuren des Baggers, die sind wie sie sind. Nun hat es auch noch geregnet in der Nacht davor, die Wiese aufgeweicht, der Bagger eingesunken ...

    Und nun möchte ich wissen, habe ich das Recht die Wiederherstellung zu verlangen?

    Danke schon mal an alle für Eure Antworten.


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