Tiefbau und Spezialtiefbau
Dämmung Bodenplatte im nicht unterkellerten Bereich
Hallo,
in unserem Haus (vor 5 Jahren mit Architekten gebaut) gibt es einen Bereich, welcher nicht unterkellert ist. Das hat damit zu tun, daß man das Nachbarhaus nicht unterfangen konnte/wollte etc. Während der Bauphase wurde mehr oder weniger hektisch entschieden, daß der Keller unterirdisch um 2,5m verschoben wird. Also wurde neu gezeichnet, gerechnet, etc.
Nun fällt mir von Jahr zu Jahr mehr auf (kann auch Einbildung sein, aber zumindest ist jetzt langsam der Punkt erreicht, wo ich der Sache doch mal auf den Grund gehen möchte), daß dieser Bereich immer sehr kalt ist (darüber ist ein Teil Küche mit Steinfliesen und ein Teil Wohnzimmer mit Parkett). Wir haben keine Fußbodenheizung. Jetzt frage ich mich natürlich, ob denn dieser Bereich besonders hätte gedämmt werden müssen, also anders, als der unterkellerte Bereich. Die Zeichnungen zeigen eine gleichmäßige Bodenplatte mit folgendem Aufbau:
Fußbodenaufbau: 16cm - davon
3cm Parkett oder Fliese
5cm Estrich
4cm TS Rollisolierung
4cm Wärmedämmung
Die Bodenplatte (Beton) hat lt. Zeichnung eine Stärke von 16cm.
Im unterkellerten Bereich haben wir keine Probleme bzw. ist es dort entsprechend warm.
Der Fußbodenaufbau für die Kellerbodenplatte hat folgenden Daten:
1,5cm Fliese
4,5cm Estrich
14cm Wärmedämmung
30cm Beton
Im nicht unterkellerten Bereich ist eine Berme eingezeichnet und es steht etwas von Auffüllung in diesem Bereich.
Würde mich freuen, wenn ihr mir mal etwas zu diesen Daten sagen könnten. Gerne kann ich die Zeichnung auch per Email schicken (möchte sie ungern schon vorab hier reinstellen).
Unser Keller ist als Weisse Wanne geplant und ausgeführt.
Wie sieht eine Dämmung in einem solchen Fall aus? Dämmung unter der Bodenplatte? Mehr Dämmung unterm Estrich?
Aufgrund anderer Probleme mit Haus und Keller wäre es mir grundsätzlich möglich, den Bereich bis unter die Bodenplatte in diesem Bereich auszuheben (zumindest für einen kleinen Abschnitt) und einen besseren Eindruck zu gewinnen. Möchte nur vorher wissen, ob ich überhaupt richtig liege.
Vielen Dank und Gruß,
Fredi
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Keiner da?
Hallo,
leider hab ich noch keine Antwort auf meine Frage bekommen? Alle im Skiurlaub? Oder ist die Frage mißverständlich? Wenn ich noch etwas erklären soll, sagt es mir.
Danke und Gruß,
Fredi
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Missverständlich erläutert
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Sorry, aber Sie haben Ihren Forumsbeitrag zwar lang aber missverständlich erläutert ausgeführt.
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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz ___________________________________
- PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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Ihre Antwort ist so nicht hilfreich!
Hallo Herr Reinartz,
interessant für mich wäre ja, warum der Beitrag mißverständlich ist, dann könnte ich die Frage vielleicht so stellen, daß ich auch eine Antwort bekomme.
Ich dachte, daß bau.de ein Forum ist, wo Laien auf Fachleute treffen.
Danke und Gruß,
Fredi
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Gewährleistung rum?
Auch für die Architektenleistung ist nach 5 Jahren die BGBA-Gewährleistung rum. Es sei denn, es kommt so etwas wie fehlerhafte Aufklärung oder Arglist hinzu. Nur soviel dazu, falls es auch im Haftung geht.
Zur Frage ob der Bereich besonders hätte gedämmt werden müssen: Sie haben einen EnEVA-Nachweis. Anhand des Nachweises kann ein Sachverständiger feststellen, ob der Bereich, der mit 8 cm gedämmt wurde,im EnEV-Nachweis rechnerisch berücksichtigt wurde, und falls nein, ob die 8 cm genügen, so dass die EnEV (vermutlich Ausgabe 2004) noch eingehalten ist, oder ein bestimmter darüber hinausgehender Standard (z.B. KFWA 60).
Darüber hinaus muss der Mindestwärmeschutz gemäß DINA 4108 in der zum Bauzeitpunkt gültigen Fassung eingehalten sein. Auch das prüft der Sachverständige.
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EnEV-Nachweis...
...liegt zwar vor, allerdings ist da gar nicht die Verschiebung des Kellers berücksichtigt (wie oben beschrieben), d.h. in dieser Berechnung ist das Haus vollunterkellert. De facto ist es aber so, daß der Keller unterirdisch um 3m verschoben wurde, also ein Teil des Hauses (also ab EGA) ist unterkellert, die 3m aber nicht.
Außerdem frage ich mich gerade, warum unsere EnEVA die Ausführung 2002 ist?!? Ausgestellt wurde sie im April 2005. Gab es da Übergangsfristen? Oder andere Fristen, wie z.B. Datum Bauantrag etc.? Würde mich wirklich interessieren.
Der Keller unseres Hauses wurde in 2005 erstellt, der Rohbau wurde Anfang 2005 fertiggestellt.
Würde mich über Antworten freuen.
Danke und Gruß,
Fredi
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Gewährleistung...
...ist bei uns durchaus noch ein Thema, weil wir mit dem Architekten seit einigen Jahren vor Gericht stehen. Es ist leider nicht alles sehr gut gelaufen
. Und das ist positiv ausgedrückt.
Im Moment geht es mir aber vielmehr um die Ursache für die kalte Stelle in diesem Bereich.
Gruß, Fredi
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EnEV 2002
EnEV 2002 kann gut möglich sein. Die EnEVA 2004 ist vom 02.12.2004. Wann sie nun genau in Kraft getreten ist, weiß ich grad nicht. Ihr Bauantrag wurde vermutlich vor dem Inkrafttreten gestellt, so dass EnEv 2002 gilt.
Wenn Sie nun noch diesen Punkt als Mangel mit in das Verfahren gegen den Archi aufnehmen wollen, dann sollten Sie das nicht einfach nur dem RA überlassen. Gerade in Sachen EnEV und Wärmeschutz formulieren die RA's häufig teils überflüssige oder ungenaue Fragen, um die sich ein gerichtsbestellter SV - der evtl. schnell mit seinem Gutachten fertig werden will - dann herum lawieren kann.
Lassen Sie den EnEV-Nachweis von einem privat beauftragten SV prüfen und mit der tatsächlichen baulichen Situation abgleichen. Und wenn der private SV dann Mängel findet, soll er Ihrem RA bei den Fragestellungen helfen. Und selbst wenn der private SV herausfindet, dass noch alles im Rahmen der Regeln der Technik ist, ist das für Sie ein Gewinn, weil Sie dann nicht unnötige Fragen im Verfahren aufwerfen, die Sie dann verlieren. Gruß