Probleme mit Regenwasser
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Probleme mit Regenwasser

Probleme mit Regenwasser
  • Name:
  • Frank Maibach
  1. Planungsfehler schriftlich anzeigen

    Planungsfehler schriftlich anzeigen
  2. Baugenehmigung

    Baugenehmigung
  3. im Grunde schon alles im Parallelforum ...

    im Grunde schon alles im Parallelforum ...
    • Name:
    • Manfred Abt
  4. Holen Sie sich technische und anwaltliche Hilfe

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    ich bin neu in dem Forum hoffe aber mein Anliegen verständlich rüber zu bringen

    Ich habe 2007 über einen großen deutschen Bauträger ein Haus gebaut. Es wurde alles von den Architekten geplant und umgesetzt. Nachdem das Haus gebaut wurde, wurde seitens der Bauleitung bemerkt, dass das Haus unter dem Straßenniveau liegt und eine Hebeanlage benötigt würde.

    Da dies laut Planung übersehen wurde beteiligte man sich zu 50 % bei der Hebeanlage und ich zahlte die anderen 50 %. Abwasser und Regenwasser wurde dann über die Hebeanlage in den Abwasserkanal abgeführt.

    Das dachte ich bis vor zwei Wochen, denn wie mir die Gemeinde mitteilte wurde mein Abwasser in den Regenwasserkanal abgeführt. Ich habe das jetzt geändert, da die Rohre in dem Schacht wo die Hebeanlage steht gut zugänglich sind!

    Jetzt teilte mir die Gemeinde mit, dass das Regenwasser nicht mit dem Abwasser zusammen abgeführt werden dürfte! Toll, denn hier kann ich jetzt nichts selber machen!

    Ich habe den Bauleiter darauf angesprochen und dieser teilte mir mit, dass seine Firma da nicht zuständig wäre! Bzw. solle ich das Regenwasser auf meinem Grundstück versickern lassen.

    Ich bin der Meinung, die Architekten haben alles geplant.
    Der Bau, wie auch die Installationen wurden von der Bauleitung überwacht.
    Ich sehe es jetzt nicht ein, dass keiner verantwortlich sein möchte und das ich sehen soll wie ich damit fertig werde.

    Ich möchte jetzt ein Schreiben an den Bauträger verfassen und um folgende Punkte geht es mir:

    1.) Abwasserleitung an welche die Hebeanlage angeschlossen wurde, diese Abwasserleidung hat kein Gefälle zum Abwasserkanal, sondern zu meinem Zisternenschacht in welchem die Hebeanlage steht. So schwappt das Wasser in dem Abwasserrohr zurück, nachdem die Anlage abgepumpt hat!

    2.) Das Regenwasser läuft jetzt mit in den Abwasserkanal, was ja laut Gemeinde geändert werden müsste.

    Ich wäre sehr dankbar für jegliche Hilfestellung, wie ich das am besten anzeigen soll. Der Bauleiter teilte mir ja telefonisch schon mit, dass sich der Bauträger dafür mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zuständig fühlen würde.

    VG und legen Sie das Schreiben der Gemeinde als Kopie bei. Hier hat der Bauträger evtl. einen Fehler gemacht, es sei denn, dass die Straße erst später gebaut wurde und nicht in den Verantwortungsbereich des Bauträgers fällt.
    Ansonsten muss der Bauträger im Rahmen seiner Gewährleistung nachbessern. Versäumen Sie dabei nicht die Fristen. Lehnt der Bauträger die Gewährleistungsansprüche ab, so müssen Sie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist klagen, um zu ihrem Recht zu kommen. Genauer erklärt Ihnen das ein Baufachanwalt. Gab es im Rahmen der Baugenehmigung keine Medienplanung für Wasser und Abwasser? im Grunde schon alles im Parallelforum geklärt Werter Forumsteilnehmer,
    die Dinge, die Sie schildern sind sehr komplex und da alleine ohne Hilfe durchkommen zu wollen erscheint uns unwahrscheinlich  -  wenn Sie als Fragesteller nicht schon fach- und sachkundig (fachkundig, sachkundig) und mithin Laie sind.
    Sie sollten sich technishce sowie anwaltliche Hilfe einholen.
    Es ist ja auch sicherlich zu bewerten, was Sie im Vertrag vereinbart haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.


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