Gundstücksmauer droht umzukippen  -  Stabilisierung möglich?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Gundstücksmauer droht umzukippen  -  Stabilisierung möglich?

Hallo,
unser Grundstück liegt an einem Hang, es wurde vor über 40 Jahren eine ca. 30 Meter lange und knapp 2 m hohe Betonmauer (sichtbarer, oberirdischer Teil) als Stützmauer zur Hangstabilisierung gebaut.
In den letzten 10-15 Jahren hat sich diese Mauer ca. 15 cm geneigt, und kippt mit ca. 1 cm pro Jahr weiter.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Mauer zu stabilisieren, damit sie sich nicht weiter neigt und irgendwann gar umkippt? Auch ist das Verhältnis zum darunter liegenden Nachbar nicht so gut, dass umfangreiche Bautätigkeiten oder gar kompletter Neubau so ohne weiteres möglich ist, geschweige denn die Kosten.
Kann man das ganze mit einer Art "Dübel"-System sichern (durch die Mauer in den Hang bohren?
Wer macht so etwas? Tiefbauer?
Vielen Dank!
Gruß
  • Name:
  • Peter
  1. die Mauer

    kippt ja nicht zum Spaß oder weil sich mal jemand dagegen gelehnt hat. Sie war offenbar von Anfang an falsch geplant und dimensioniert und kann dem Erddruck nicht standhalten.
    Fazit: Untersuchung und Planung muss her, dann ein Sanierungs- oder Neubaukonzept (Sanierungskonzept, Neubaukonzept). Verankern (dübeln) geht prinipiell, wenn die Mauer dafür geplant wurde bzw. die Bewehrung ausreicht. Dieses Dübeln müsste dann aber von der nachbarlichen Seite in den Hang ausgeführt werden. Das machen Spezialtiefbauer und was es kostetwollen Sie nicht wirklich wissen.
    Zur Beurteilung wichtig ist auch, auf wessen Grundstück die Mauer steht und ob sie überhaupt erforderlich ist.
  2. Stichwort Hammerschlag- und Leiterrecht (Hammerschlagrecht, Leiterrecht)

    Um Grenzbauwerke zu unterhalten, darf man auf Nachbars Grund, allerdings nicht ohne ihn in angemessener Frist vorher zu benachrichtigen, und nicht zur Unzeit.
    Wenn die Mauer auf der Grenze steht und es keine Unterlagen oder Einträge im Grundbuch gibt, wird vermutet, dass sie beiden Anliegern zur Hälfte gehört, also werden auch die Unterhalts- und Reparaturkosten geteilt.
    Eine Stützmauer mit 2 m Böschungshöhe sollte man nicht ohne Statiker bauen oder reparieren.

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