Bodenplatte von unten dämmen  -  Einer so der andere so
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Bodenplatte von unten dämmen  -  Einer so der andere so

Hallo an alle ... ich mal wieder
ich habe eine rein Frage zum Verständnis ... unser begleitender Architekt hat uns wie folgt beraten ... zur Vorgeschichte..
Wie bauen auf eine Hanggründstück mit aufstauendem Sickerwasser.. nun sollten wir ja 80 cm in das Erdreich eindringen und den Boden abtragen und entsorgen.
Unser Architekt meinte aber es wäre ja besser nur 50 cm Erdreich abzutragen und vorn den Mutterboden, dort dann mit Füllsand auf eine Ebende aufzufüllen, das spart Geld und passt sich auch besser in das Bild der Siedlung ein. Um noch zu sagen, unsere Baugenehmigung erlaubt uns ein Sockel von 1 m.
Dies wurde auch alles so mit dem Generalunternehmer besprochen und aufgenommen. Nun sagte uns unserer Architekt wir müssten/sollten vor dem Haus (bei der Auffüllung) eine Frostschürze erbauen lassen um das eindringen von Kälte zu vermeiden. Das kann ich alles nachvollziehen.
Die Bodenplatte wird auf einem Streifenfundament errichtet auf einer Sandschicht von 30 cm Höhe auf mittel. Es ist halt eine Beschreibung wie in vielen Verträgen mit einem Generalunternehmer. Später ist man schlauer ...
Nun soll ja auf der BoPl eine Dämmung von 8 cm, Fußbodenheizung und dann Speicher-Zementestrich. Unser Architekt hat die Wärmeschutzberechnung nachgerechnet und meinte sie passt gerade so.
Nun kommt für mich das verwirrende, er meinte man sollte die BoPl von unten dämmen um zu verhindern, dass die Kälte in den Fußboden eindringt, da wir ohne Keller bauen. Um zu vermeiden das die uns die Feuchtigkeit ins Haus kommt ... die Dämmung sollte gem. DINAbk. 4108 Beiblatt 2 erfolgen.
Wir besuchten Familie die mit dem gleichen Unternehmer gebaut hat, hier wurde keine zusätzliche Dämmung verbaut. Auch hier wurde der Bau durch einen baubegleitenden Architekten begleitet aber dies wurde nicht zur Sprache gebracht ...
Ich kann aus meinem logischen Denken her, dass mit der Dämmung nach vollziehen und wir haben bzw. der Architekt hat unseren Vertragspartner daraufhin angsprochen ... und passiert ist, dass der Bau gestoppt wurde durch den AN. Ist die DIN 4108-2 bindet in dem Punkt der Wärmedämmung bei erdberührenden Bodenplatten?
und jeder sagt was anderes ... ich bin total verwirrt ...
Ja habe schon viel gelesen über die Dämmung über oder unter der Bodenplatte. Unser Architekt meint das uns der Frost bzw. die Kälte von unten über die Bodenplatte in den Fußboden kommt und somit der Temperaturunterschied Kondenswasser bilden könnte und dann logischer Weise die Wände feucht werden würden.
danke
  • Name:
  • Kai
  1. Dämmung unter der Bodenplatte hat den Vorteil

    dass Sie die Aufbauhöhe im Keller sich sparen, also ca. 10 cm mehr Raumhöhe haben. Ggf. können Sie auch auf den Estrich verzichten, wenn die Bodenplatte "geklättet" ist (z.B. Flügelglättung).
    Ein Beispiel aus unserem Bauvorhaben im Link.
    Den Rest muss Ihr Planer machen. Auch wg. "Lastfall" Wasser.
    Hinweis: Bei Dämmung unter Bodenplatte bitte Erdung (Potentialausgleich) betrachten. ggf. separate Erdung außerhalb der Bodenplatte notwendig. Müsste Ihnen Ihr Planer auch sagen können, sonst Internet mal schauen oder Elektriker fragen.
    Alles nur Laie, keine Rechtsberatung.
  2. Ach kho, mal wieder (leider) Unfug ...

    Ob die Dämmung unter oder auf der Bodenplatte eingebaut wird, hat keinen direkten Zusammenhang mit der Höhenlage des fertigen Fußbodens und damit der Raumhöhe. Sie verändert nur die Höhenlage der Rohsohle!
    Für einen Raumhöhengewinn müsste man um Dämmstärke tiefer schachten, dass könnte man wiederum genauso gut auch bei Dämmung AUF der Bodenplatte.
    ++++++
    Sinn einer Dämmung unter der Bodenplatte ist, die Wärmebrücken im Bereich der Wandaufstandsflächen zu vermindern.
    Das geht aber nicht, wenn die tragenden Wände auf Streifenfundamenten stehen, weil diese die Dämmung durchstoßen würden. Evtl. machen die die Wärmebrücken sogar größer, weil sie dicker als die Wände sind!
    Außerdem erfordert eine fachgerechte Dämmung unter der Bodenplatte ein sehr ebenes Planum, damit nichts keilt.
    Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile), es ist außerhab des Passivhausbaus eher eine Philosophiefrage.
  3. Korrektur Raumhöhe / Fertigkeller ist gemeint

    ja Sie haben Recht H. Dühlmeyer.
    Gemeint war das ganze bei fertig-Keller (mit durchgehender Bodenplatte ohne Streifenfundamente). Denn dort hat man meist wenig Einfluss auf die RaumHöhe. Die "Höhe" kommt wie "bestellt" aus dem Werk (meistens gibt es da nicht so viele Möglichkeiten oder nur gegen Mehrpreis. Aber auch hier wird zuerst eine Bodenplatte gemacht und dann kommen die Wand-Elemente drauf und mit Ortbeton "vergossen".
    So war es bei uns. Und genau hier hat man dann den "Raumgewinn". Denn üblicherweise kommt dann noch ein Estrich rein (wenn vereinbart). Und genau das kann man sich dann sparen wenn Dämmung unter Bodenplatte. Und wenn sauber abgezogen oder Flügelgeglättet, dann kann man auch direkt drauf "Fliesen".
    So wollte ich mein Bilder verstanden haben. Denn genau so war es bei uns. Und genau das hat uns einige Zentimeter Raumhöhe gebracht.
    Beim Rest hat H. Dühlmeyer natürlich Recht. Da kann ich nichts dazu sagen.
    Wollte daher nur Berichten, was es bei uns "gebracht" hat.

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