Interpretation von Baugutachten / MV
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Interpretation von Baugutachten / MV
Guten Tag,
der Sachverhalt: Grundstück samt vorliegendem Bodengutachten vom Eigentümer gekauft. Aussage des Bodengutachtens: Bauvorhaben ohne Pfahlgründung möglich.
Nach Kauf des Grundstücks erneut Bodengutachten erstellen lassen. Ergebnis: Pfahlgründung empfohlen.
Konsequenz: erhebliche Mehrkosten durch möglicherweise notwendige Pfahlgründung.
Meine Frage: Ist es möglich, dass die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen so verschieden ausfallen, bzw. dass gleiche Ergebnisse von solchen Untersuchungen derart verschieden interpretiert (im Sinne einer Empfehlung) werden? Hätte ich das vom Eigenümer vorgelegte Bodengutachten vor dem Grundstückskauf nicht für bare Münze nehmen dürfen und hätte es überprüfen lassen müssen? Wer haftet für plötzlich auftretende Mehrkosten?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!
S. Regel
der Sachverhalt: Grundstück samt vorliegendem Bodengutachten vom Eigentümer gekauft. Aussage des Bodengutachtens: Bauvorhaben ohne Pfahlgründung möglich.
Nach Kauf des Grundstücks erneut Bodengutachten erstellen lassen. Ergebnis: Pfahlgründung empfohlen.
Konsequenz: erhebliche Mehrkosten durch möglicherweise notwendige Pfahlgründung.
Meine Frage: Ist es möglich, dass die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen so verschieden ausfallen, bzw. dass gleiche Ergebnisse von solchen Untersuchungen derart verschieden interpretiert (im Sinne einer Empfehlung) werden? Hätte ich das vom Eigenümer vorgelegte Bodengutachten vor dem Grundstückskauf nicht für bare Münze nehmen dürfen und hätte es überprüfen lassen müssen? Wer haftet für plötzlich auftretende Mehrkosten?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!
S. Regel
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Naja ...
Normalerweise werden Gründungsempfehlungen in Bodengutachten auf klare Planungssituationen hin ausgesprochen.
Wäre also erstmal zu klären, ob z.B. von Holzrahmenbau (leicht) auf KS+Dämmung+Verblendung (schwer) umgeplant wurde oder andere Hausgrößen vorliegen und damit die Bodenmechanischen Kennwerte nicht mehr ausreichten.Was sagen denn die beiden Gutachter zu dem jeweils anderen Ergebnis? Da würde ICH als erstes fragen! Schließlich haften die ja auch in beide Richtungen - für Schäden wie für unnötige Kosten.
Sollten die Pfähle nötig sein, zahlt der Bauherr - also SIE. Ob Sie sich dann beim Verkäufer (und der bei seinem Bodengutachter) schadlos halten können, verrät Ihnen einen Anwalt.
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da ist in der zitierten Form
kein Widerspruch zwischen beiden Aussagen zu erkennen.