Sachgerechter Abriss/Verfüllung eines Hauses mit Keller für Neugründung?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Sachgerechter Abriss/Verfüllung eines Hauses mit Keller für Neugründung?

Hallo,
wir haben ein Grundstück mit altem Doppelhausbungalow (unterkellert, wobei Kellerdecke 70 cm oberhalb Grundstück liegt) gekauft. Das Grundstück wurde geteilt und wir sind sozusagen Käufer einer halben Doppelhausbungalowhälfte, die nun abgerissen werden muss.
Eigentlich wollten wir den Abriss sowie Verfüllung/Verdichtung mit den Nachbarn gemeinsam angehen, da es ja eine große Baugrube ist. Allerdings wollten die Nachbarn dann keinen Fachbetrieb beauftragen, sondern einen Bekannten mit einer kleinen Gemischtwaren-Baufirma, der das dann nebenbei günstig mitmachen soll. Wir haben einen Fachbetrieb beauftrag (jedoch noch nicht mit dem Abriss begonnen)
Während unsere Firma sämtliches Fundament/Mauern herausnehmen wird, hat der Nachbar nun nur das Haus oberhalb des Grundstücksboden weggerissen und sämtliche Kellerwände Fundamente unterhalb 70 cm Grundstücksoberfläche stehen lassen. Heute habe ich gesehen, dass man einen Teil schon wieder verfüllt hat mit dem vorhandenen Schutt, die letzte Lage von 70 cm wird dann wohl Füllsand werden.
Ist das so unkritisch oder kann da was passieren und das dann ggf. auch Auswirkungen auf unser Haus haben?
Wäre prima, wenn hier jemand was zu sagen könnte.
Gruß
  • Name:
  • Mahnert
  1. klar kann

    da was passieren. Wenn nicht sachgerecht verfüllt wurde (und so hört sich das an) kann es zu starken Setzungen kommen. Sachgerechte Verfüllung wäre eine lagenweise Verdichtung von kornabgestuftem Gemisch. Das kann auch Recycling sein, aber kein auf der Baustelle mit Bagger zerkleinerter Bauschutt.
    Wenn dann Altbau und Neubau nicht deckungsgleich sind hat man noch die alten Arbeitsräume um den alten Keller, auf denen gegründet werden muss.
    Wenn sich direkt neben Eurer Doppelhaushälfte starke Setzungen ergeben kann das natürlich auch Auswirkungen auf den Randbereich Eurer Gründung haben.
    Von daher  -  raus das ganze und neu machen mit Baugrundgutachten.
  2. Danke für die Antwort. Wir bauen ...

    Danke für die Antwort. Wir bauen Danke für die Antwort.
    Wir bauen jedoch keine Doppelhaushälfte mit den Nachbarn, sondern jeder baut auf seiner Hälfte ein Einzelhaus Abstand zwischen den Häusern ist 5 m. die dann ehemaligen alten Kellerräume ziehen sich jedoch über beide Grundstücke und nur unser Teil ist sachgereht verfüllt. Ist das unter dem Aspekt dann auch noch gravieren für uns? (Der Nachbar weiß anscheinend sowieso nicht, was er da tut)
  3. Bei 5 m Abstand nicht

    außer dem deprimierenden Anblick der gerissenen Fassade des Nachbarn ;-)

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