Oberflächenentwässerungsschächte und Kanal irrtümlich auf Baugrundstück
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Oberflächenentwässerungsschächte und Kanal irrtümlich auf Baugrundstück

Hallo!
Wir haben ein Baugrundstück in einem Neubaugebiet gekauft neben dem ein 1,5 m breiter Streifen (Gemeindeeigenrum) liegt. Durch diesen 1,5 m breiten Streifen der an der gesamten Länge des Grundstücks entlang läuft, sollte der Kanal für Oberflächenwasser laufen und es sitzen auch 2 Schächte dort.
Wir haben nun unseren Rohbau soweit fertig und bei Planung der Außenanlagen wurde vom Vermesser festgestellt, dass die beiden Schächte zum Teil auf unserem Grundstück sitzen und folglich auch der Kanal über zwischen den schächten über eine Länge von ca. 15 m über unser Grundstück läuft.
Dies war wohl Fehler des Tiefbauers und wir sollen uns nun äußern wie wir uns eine Lösung dieses Problems vorstellen!
Welche Lösungen sind in solchen fällen gängig? (unser 19 m breites Grundstück würde sich an dieser Stelle um ca. einen halben Meter verschmälern und bei Abteilung einer Parzelle und Rückgabe an die Gemeinde würden wir ca. 15 m² verlieren.)
Ursprünglich war unsererseits geplant, das rechteckige Grundstück mit L-Steine abzufangen und aufzuschütten, wie dies allerdings dann (nach Rückgabe dieser Spitze) aussehen könnten weiß ich nicht.
Hilfe!
  • Name:
  • Kristina Meyer
  1. Warum?

    Foto von Martin Eggelsberger

    Hallo Frau Meyer,
    warum sollen Sie sich eine Lösung für das Problem einfallen lassen?
    Wenn es ein Fehler des Bauunternehmers ist und die Gemeinde die Leistung abgenommen hat, sollen doch DIE sich was überlegen.
    Ohne genau Kenntnisse der Grundstückslage und Höhe ist es fast nicht möglich, aus der Ferne Lösungsvorschläge zu machen.
    Es kommt auch darauf an, was noch an Grundstück übrigbleibt. Haben
    Sie gesamt 500 m² oder 1500 m²? etc. etc.
  2. ja, aber welche ist die sinnvollste Lösung

    Hallo!
    Das Grundstück hat eine Größe von 575 m² (ca. 19x29,5 m) Auf der Länge von 29,5 würde ein von hinten (ca. 1 m breit) nach vorne (Spitze) laufender Streifen wegfallen.
    Ursprünglich sollte an diese Grenze ein Stellplatz (abgefangen mit L-Steinen und gepflaster)
    Das Grundstück ist eine Hanglage und fällt von vorne nach hinten um ca. 7 m. Der Kaufpreis pro m² lag damals (vo 3 Jahren) bei ca. 100 €.
    Die uns vorgeschlagenen Lösungen sind:
    1. Eintragung Grunddienstbarkeit + Entschädigung
    2. Parzelle abteilen und an den Tiefbauer zurückgeben (dieser würde diese vermutlich dann an die Gemeinde zurückverkaufen)
    3. Parzelle abteilen (aber im Besitz belassen) und Dienstbarkeit eintragen lassen. So könnte die Parzelle bei Hausverkauf bspw. an die Gemeinde verkauft werden.
    Wir wissen nun leider nicht, was davon am besten ist! Eine Einschränkung bedeuten aus meiner Sicht alle Varianten.
    Ich kann auch in keinster Weise einschätzen wie hoch eine Entschädigung ausfallen könnte und welche Einschränkungen wir unter Umständen auf uns nehmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kristina Meyer-Hoffmann
  3. Entschädigung in Form von Grundstücksbefestigung

    Die verlorene Fläche hätten wir genutzt um das Grundstück zur Nachbarparzelle abzuböschen. Ist es auch möglich bspw. als Entschädigung zu fordern, dass der Tiefbauer das Grundstück an der "neuen" Grenze befestigen muss (bspw. mit L-Steinen um nicht noch mehr Fläche zu verlieren.
  4. Privat

    Foto von Martin Eggelsberger

    Hallo,
    was ich aus dem gelesenen schließe, handelt es sich um die Erschließungsmaßnahme eines Unternehmers und nicht um Gemeinde-Grundstücke.
    Grunddienstbarkeit ist eine Möglichkeit, wobei Sie mit dem Bereich nichts anfangen können, z.B. Überbauen mit Stellplatz, wobei Böschungen machbar sein müssten, da müssten dann die Schächte angeglichen werden.
    Beim Zurückgeben haben Sie das gleiche Problem- es fehlt Ihnen das Stück für den Stellplatz.
    Wenn Sie das Grundstück abteilen, eine Stützmauer als Entschädigung bekommen, den Kaufpreis der fehlenden m² zurückbekommen und mit dieser Lösung zufrieden sind  -  warum nicht?
    Aber wie gesagt, das ist eine "Ferndiagnose". Sie müssen sich für sich selber eine Lösung heraussuchen, mit der Sie leben können und auch leben wollen.
  5. Tiefbauer verweigert Entschädigung

    Inzwischen haben wir unsere Forderungen deutlich gemacht und darum gebeten die Parzelle abzuteilen, (der Tiefbauer würde diese uns dann abkaufen) und eine Beteiligung an den Befestigungskosten an Stelle der geplanten Böschung angefragt.
    Die Firma welche die Kanalrohre und Revisionsschächte gesetzt hat sieht dies natürlich nicht ein, sondern würde uns höchstens die Parzelle abkaufen.
    Müssen wir uns darauf einlassen, können wir auch einen Ausbau mit Verlegung der Schächte und Rohre fordern?
    Wir fühlen uns eingeschränkt in unserer weiteren Planung und haben nun auch schon seit Monaten auf die Rückmeldung des Bauunternehmens gewartet, wodurch unsere gesamte Ausführung der Außenanlagen massiv aufgehalten wurde.
    Ich habe keine Idee mehr wie eine andere Lösung aussehen könnte (natürlich liegt der Streifen den wir verlieren würden auch noch auf der Südwest-Seite) und bin so sauer, dass diese Firma ihre Fehler noch nicht mal einsieht.
    Wer hat noch einen Tipp wie wir uns verhalten sollen?

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