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  • Tiefbau und Spezialtiefbau

  • 11874: Bodenplatte nur aus WU-Beton ohne Schweißbahn !? (EILT!)

Tiefbau und Spezialtiefbau

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im ges. Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau" - weitere Infos »

Bodenplatte nur aus WU-Beton ohne Schweißbahn !? (EILT!) 02.08.2010    

Hallo,
wie wir erst nach Vertragsschluss in der Bauphase erfahren haben, will unser Bauträger die Beton-Bodenplatte bei unserem EFHA (ohne Keller) nur mit einem wasserundurchlässigen Beton B25 KR 32 erstellen, er will keinerlei Schweißbahn einbauen. Der WU-Beton sei aufgrund einer WU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 ausreichend und widerspreche nicht der DINA 18195-4, wir müssten also für eine Schweißbahn extra zahlen (1.500 EU).
Wir haben große Bedenken und den Bau daher erstmal gestoppt. Ich erhoffe mir Hilfe von Experten...
Thomas

Name:

  • Thomas S.
  1. Mal wieder ein klares Jain... 03.08.2010    

    Wenn es sich bei der Bodenplatte wirklich um ein WU-Bauteil gemäß WU-RiLi handelt (was zu prüfen wäre), kann unter Umständen eine Bitumenabdichtung der Bodenplatte entfallen.
    Nämlich dann, wen es sich bei den Räumen um UNTERGEORDNETE Räume handelt. Untergeordnet sind "echte Kellerräume".
    Sind in dem Keller entweder Räume mit höherwertiger Nutzung oder Fußböden, bei denen nach allgemeiner Lebenserfahrung mit dampfdichten Belägen als Oberbelag gerechnet werden muss (Fliesen z.B.), dann ist eine Dampfsperre zwingend erforderlich und dürfte somit wohl nicht aufpreispflichtig sein.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  2. unterkellert oder nicht? 03.08.2010    

    Um welche Bodenplatte gehts hier eigentlich?
    Die Bodenplatte des Kellers? -Oder ist die Hütte ohne Keller und es geht um eine ebenerdige oder auf kleinem Erdsockel betonierte Bodenplatte?
    Bodenplatte auf Rasenniveau braucht aus praktischen Erwägungen heraus nicht wirklich eine Schweißbahn als zusätzliche Innenabdichtung, da der Wasserdampftransport von außen nach innen bei ordentlicher Ausbildung unter der Bodenplatte (kapillarbrechende Schicht, Trennfolie, o. ä.) praktisch nicht gegeben ist und kein Wasserdruck ansteht, der den Dampftransport von aussen nach innen antreiben könnte.
    Die in manchen Merkblättern empfohlene Abdichtung oben auf der Bodenplatte dient nur zum Schutz des Fußbodens vor Restfeuchte, die in den ersten Monaten aus der Bodenplatte nach oben in den Fußbodenaufbau ablüftet. Diese Ablüftung sollte schadensfrei über die Estrichränder erfolgen.
    Achten Sie nur darauf, dass der Gipsputz der Wände nicht bis ganz nach unten auf die Bodenplatte geführt wird, da dieser Gipsputz sonst als Feuchtebrückte wirken könnte und im Sockelbereich vereinzelt gammeln kann.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Hallo, es geht um die ebenerdige ... 03.08.2010    

    ... Hallo,
    es geht um die ebenerdige Bodenplatte eines Hauses ohne Keller.
    Habe ich denn nicht nach DINA 18195-4 einen Anspruch auf die Schweißbahn?
    Zitat: "Die Bodenplatte ist grundsätzlich gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach 7.4 abzudichten. Dabei muss die Abdichtung des
    Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände so herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine
    Feuchtigkeitsbrücken insbesondere im Bereich von Putzflächen entstehen können (Putzbrücken)."
    Oder wird ein solcher Anspruch durch das Wort "grundsätzlich" aufgehoben?
    Das Vertrauen in unseren Bauträger hat wegen mehrerer Probleme bereits stark gelitten.
    Grüße

  4. tja - falsche Norm 03.08.2010    

    Was steht denn in ihrem Bauvertrag (Baubeschreibung), wie ihr Haus abgedichtet wird? DINA 1045 + WU-Beton-RiLi oder steht da tatsächlich DIN 18195?
    Es muss nicht zwingend jedes Haus nach DIN 18195 abgedichtet werden, WU-Beton ist ebenfalls eine zugelassene "Bauwerksabdichtung".

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. gelittenes Vertrauen... 03.08.2010    

    Sie selbst sind vom Fach? Andernfalls empfiehlt sich durchaus die Beauftragung eines Sachverständigen mit der baubegleitenden Qualitätsüberwachung.
    Regeln der Technik für Bauwerksabdichtung im Bereich von Bodenplatten nicht unterkellerter Objekte sind derzeit etwas in Bewegung, insbesondere bei WU-Beton-Bodenplatten in Kombination mit Mauerwerkswänden. Derartige Kombinationen werden erst in zukünftigen Fassungen der DINA 18195 mit geregelt werden.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. @ Fragesteller & Uwe Tilgner 03.08.2010    

    1) In der DINA 18195 steht drin, dass diese nicht für WU-Bauwerke gilt.
    Wenn also WU-Sohlplatte, dann ist erstmal nix mit der DIN.
    2) Davon unabhängig ist bei dampfdichten Belägen eine Dampfsperre auf der Sohlplatte erforderlich!
    Wenn es um ein nicht unterkellertes Haus geht, gibts da auch keinen Spielraum. Dampfsperre ist MUSS!
    3) Diese muss aber nicht aus einer Bitumenbahn bestehen. Andere Stoffe mit einer entsprechenden baZ oder/und Nennung in einer entsprechenden Norm gehen auch.

    • ***

    Nochmal der Hinweis - als erstes prüfen, ob es sich um ein WU-BAUTEIL! handelt oder ob bloß WU-Beton ausgekippt wurde. Letzteres ergäbe allein nämlich kein WU-Bauteil und die 18195 wäre wieder im Rennen.

    • ***

    @ Uwe Tilgner
    Noch gilt aber die jetztige 18195 und ist daher auch als Grundlage anzusehen.
    Spannend ists im Bereich der Dampfsperren im Augenblick nur bei Wänden weisser Wannen, weil da viele SV denken, diese sei nicht mehr erforderlich.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  7. @Herr Dühlmeyer 03.08.2010    

    Spannendes Thema!
    Habe Sie hier immer als sehr kompetenten Berater erlebt.
    Bitte verstehen Sie deshalb meine ketzerischen Fragen nicht als Angriff gegen ihre Fachkompetenz.
    1. Wo steht, dass eine Dampfsperre eingebaut werden muss und wo sollte diese mit welchem abZ im Bereich Bodenplatte und schwimmender Estrich eingebaut werden?
    2. Sie schreiben: "Spannend ists im Bereich der Dampfsperren im Augenblick nur bei Wänden weisser Wannen, weil da viele SV denken, diese sei nicht mehr erforderlich."
    Tatsächlich ist es so, dass seit einigen Jahren Sachverständige und Universitätsprofessoren zurückrudern und die in den 90er Jahren hoch gefeierte Theorie der Diffusion durch WU-Beton (TU Berlin, Prof. Ciesielski) heute tatsächlich nur beim Lastfall drückendes Wasser zu berücksichtigen ist und in allen anderen Fällen baupraktisch nicht nachweisbar ist. Feuchtebeanspruchung der Fußböden stammt i.d.R. aus Restbaufeuchte der Bodenplatte und wohl eher nicht aus Diffusion.
    Woher also ihre Forderung nach zusätzlicher Abdichtung, die wohl eher den Schutz vor Restbautelfeuchte übernimmt und nicht eine dauerhafte Dampfsperrfunktion. Nach welcher Regel der Technik sollte eine raumseitige Abdichtung der WU-Beton-Bodenplatte erfolgen? BEB-Merkblatt oder gibts noch anderes?

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  8. Auch Experten sind sich uneinig 03.08.2010    

    Die Frage nach der oberen Abdichtung wird auch in Sachverständigenkreisen kontrovers diskutiert - meine Meinung, dass auf eine obere Abdichtung bei Verwendung von WU-Beton (C25/30 WU oder C30/37), einer Bodenplatte vpn mindestens 20 cm Dicke auf einer Sauberkeitsschicht oder Noppenfolie gut verzichtet werden kann und eine zusätzliche obere Abdichtung Geldverbrennerei ist, nützt dann auch wenig, weil es auch gegenteilige Auffassungen gibt.
    Dass die 18195 nicht gilt, wenn es sich um ein WU-Bauteil handelt, ist aber unstrittig. Dass Normen keinen Gesetzescharakter haben auch. Das der Unternehmer eine trockene Oberfläche schuldet, ist eingentlich auch klar, kann vielleicht vertraglich noch klarer geregelt werden.
    Woher der Wasserdampf unterhalb der Sohle kommt, ist eine Frage, die noch zu beantworten wäre. Und wieweit Transportvorgänge von unten anch oben (Diffusion? Kappilartransport?) 20 cm durchdringen, wäre noch zu klären.
    Wenn es da gute Argumente gibt, 1500 Euro mehr auszugeben, warum nicht. Ansonsten erscheint mir der Ansatz, auf die obere Abdichtung zu verzichten, nicht automatisch unseriös.

    Name:

    • Lars Möller
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  9. Z.B. hier 03.08.2010    

    WWW
    Ausserdem gibts die (anderswo) geschriebenen Regeln der Physik, zu denen auch die des Dampfdrucks gehören.
    Wenn innen dampfdichte Beläge zum Einsatz kommen (könnten), besteht eine Tauwassergefahr im Bauteilquerschnitt, der mittels einer DS entgegengewirkt werden muss.
    Interessante Debatte dazu
    https://bau.net/forum/aussenwaende/14415.php
    Es gibt auch irgendwo (müsste ich suchen) einen längeren Artikel zu Sinn/Unsinn von Dampfsperren im Wandbereich, der diese an Hand von Messreihen für überflüssig erklärt. Auch dort wird weiterhin von der Notwendigkeit der Boden-Dampfsperre gesprochen.

    • *****

    Ausserdem dürfen wir gelegentlich neben den Normen immer noch mal den Verstand benutzen ;-)

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  10. Herr Möller... 03.08.2010    

    eine Noppenbahn ist kein "Ersatz" für eine Sauberkeitsschicht.
    Und es geht hier nicht drum, ob das Ged zusätzlich ausgegeben werden muss, sondern darum, ob es nicht eine sowieso-Leistung ist, die eben nicht zusätzlich zu vergüten ist.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  11. sowieso-Leistung 03.08.2010    

    Herr Dühlmeyer, bei rechtlichen Einschätzungen halte ich mich gerne zurück. Einen Mehraufwand stellt die obere Abdichtung doch auf jeden Fall dar, unabhängig davon, wer die Leistung zu zahlen hat. Die Anmerkungen von Herr Tilgner, dass es möglicherweise nur um Restfreuchte geht, (welche dann ausgesprochen aufwändig durch eine Abklebung daran abgehalten werden soll, in den Raum zu diffundieren), ist auch mit dem Hinweis auf Herrn Ebelings nur zu empfehlenden Buches (Weiße Wanne Einfach und sicher), überzeugend, oder?
    Noppenfolie als Ersatz für eine Sauberkeitsschicht und die Diskussion darüber führt meines Erachtens zu sehr weg von der Eingangsfrage.
    Thomas S. hat sich bestimmt eine klare Antwort erhofft, und jetzt?
    Weiterbauen und sich raushalten?
    Weiterbauen und viel dokumentieren?
    Weiterbauen und eine sachverständige Baubegleitung beauftragen (jemanden der auf eine Abdichtung besteht oder jemanden der eine weisse Wanne bei nichtdrückenden Wasser für ausreichend hält?)?
    Nicht weiterbauen?

    Name:

    • Lars Möller
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  12. Ausserdem dürfen wir gelegentlich neben den Normen immer noch mal den Verstand benutzen 03.08.2010    

    oha - Herr Dühlmeyer - scharf geschossen.
    Aber ich will mal den Professoren an der TU München sowie Prof. Oswald und anderen Sonderfachleuten nicht unterstellen, sie hätten ihren Verstand nicht benutzt, wenn sie derartige Dampfsperren für unnütz halten.
    Welche Physik meinen Sie denn?
    Die Physik vor 1990 kannte keine Wasserdampfdiffusion von außen nach innen dur WU-Beton. War das eine andere Physik? Sicher nicht.
    Dann kam Prof. Ciesielski (TU Berlin) und stellte in den 90er Jahren eine von ihm betreute Promotion zur Theorie der Dampfdiffusion durch WU-Beton vor, der dann die gesamte Fachwelt anfangs widerspruchslos huldigte. Hat sich die Physik geändert? Sicher nicht, sondern nur unser augenblicklicher Erkenntnisstand.
    Erst seit etwa 5 Jahren regt sich hierzu wissenschaftlicher Widerspruch, der durch praktische Untersuchungen gestützt ist.
    Was, wenn die Kritiker langfristig Recht behalten, dann sind wir in den 90er Jahren also steineschmeißend gegen die Weiße Wanne Sturm gelaufen und müssen irgendwann erkennen, dass unsere vermeintlichen Erkenntnisse zum Thema Diffusion in WU-Beton vorschneller Glaube war und die Physik doch ganz anders funktioniert?!
    Deshalb - immer schön kritisch bleiben!
    Die Physik ist kein Gesetz, sondern eine Wissenschaft der wir nur so weit Folgen können, wie unser Verständis reicht und die zu jedem Zeitpunkt nur so gut ist, wie es sich um tatsächliche Erkenntnisse handelt und nicht nur um unbewiesene Theorien (z.B. über Diffusionsmengen durch WU-Beton-Bauteile).
    Praktische Untersuchungen sprechen eine deutliche Sprache, bisher war bei Untersuchungen kein Estrich feststellbar, der allein aus Diffusionsvorgängen durch WU-Beton abgesoffen wäre.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  13. Das war kein scharfer Schuss.... 03.08.2010    

    sondern eine schlichte Feststellung ;-)

    • **

    Ich weiß ja nicht, ob Steven Hawking sich auch mit WU-Beton beschäftigt hat, aber wenn nicht, dann hat sich da vermutlich nix geändert.
    Aber:
    1) Wird man Ciesielski ja nun nicht so ganz ungeprüft gefolgt sein. Irgendwo muss ja also ein bissel was dran gewesen sein
    2) Rede ich von DER Physik. Die kennt nun mal Partialdrücke und deren Durchgang durch Stoffe. Hier kann mensch sich also bestenfalls über den Wert der Durchlässigkeit streiten
    3) Ist auch Oswald (noch) nicht sicher, wie Fußböden anzusehen sind
    http://www.sv-carden.de/ww_o_ad_ardt.html
    4) Selbst wenn wir die streitige Frage der Dampfdiffusion mal bei Seite lassen, steht das im Beton enthaltene Wasser noch immer zur Debatte.
    Aber auch vor dessen schädigenden Einflüssen ist das Bauwerk zu schützen. Denn was nutzt ein auf Belegreife getrockneter Estrich, wenn dieser nach Belagsverlegung aus der BoPla wieder BEfeuchtet wird und schüsselt oder Kleber verseifen oder holzhaltige Oberbeläge sich verwerfen.
    5) Ist es NOCH aRdT, dass Dampfsperren nötig sind, weil die Kritiker sich a) nicht einig und b) noch nicht in der überwiegenden Mehrheit sind. Eine überwiegende Mehrheit der Fachwelt, die sich einig ist, ist aber eine der Voraussetzungen für eine Regel, um aRdT zu sein.
    In so weit hätte also seitens des BT/BU/GUA/GÜ zumindest eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Fragesteller bestanden, wenn er von der aRdT abweichen und Prof. Oswald folgen will.
    6) Es hat noch immer joat jegange - kann ich nicht bestätigen. Ich habe selber einen Boden ohne Dampfsperre begutachten müssen, der sich auch Jahre nach der Erstellung noch deutlich entsprechend den durch die Heizung (bzw nicht Heizung) erzeugten Trocknungs- und Feuchtephasen deutlich mehr als üblich bewegte.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  14. zwischendurch eine Antwort für den Fragesteller ;-) 03.08.2010    

    Es gab da mal ein BEB-Merkblatt, welches grundsätzlich eine G200 DD stoßüberlappend verlegt zum Schutz des schwimmenden Estrichs vor nachstoßender Restfeuchte aus Betonbodenplatten vorsah. Wenn man dieses BEB-Merkblatt in aktueller Fassung irgendwo fände und per definitionem zur Regel der Technik erklären würde, so würde der BT/GUA den Einbau einer solchen Abdichtungslage schulden, egal was über Diffusion durch WU-Beton sonst so diskutiert wird.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  15. WU-Bauteil / Inhalt der Baubeschreibung 03.08.2010    

    Hallo,
    zunächst schon einmal vielen Dank für die zahlreichen kontroversen Fachbeiträge! Da ich selbst nicht vom Baufach bin, muss ich mich zunächst damit vertieft auseinandersetzen.
    Ich möchte prüfen, ob es sich um ein WU-Bauteil handelt. Können Sie mir Hinweise geben, was dieses ausmacht?
    In der Baubeschreibung steht "Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton".
    Viele Grüße

  16. Als hätt ichs nicht geahnt... 04.08.2010    

    ;-(
    "Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton" ist K E I N E WU-Bodenplatte.
    Ein WU-Bauteil wird zwar mit Beton mit geringer Wassereindringtiefe (früher WU-Beton) hergestellt. Die Wasserdichtigkeit des gesamten Bauteils wird aber nur erreicht, wenn Risse auf eine Breite von unter 0,2 mm beschränkt werden - und zwar planmässig.
    Dazu sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Was genau, entscheidet der Planer.
    Einfach "nur" statisch bewehren und dann WU-Beton auskippen, reicht nicht!
    Also dürften Sie sich wieder locker im Bereich der DINA 18195 bewegen, die Abdichtung wäre Pflicht und nicht Kür.

    • **

    Nochmals der Rat - nehmen Sie sich einen EIGENEN Sachverständigen, der die Bauamßnahme begleitet und mit Ihrem BU auf Augenhöhe (oder eher darüber) verhandeln kann!

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  17. da bin ich ganz auf Herrn Dühlmeyers Seite 04.08.2010    

    ...wenn Sie seinen letzten Satz bitte ganz genau lesen.
    Wenn hier schon Fachleute über unterschiedliche Einzelfälle unterschiedliche Auffassungen haben, ist es um so wichtiger, dass sie sich einen solchen Fachmann zur Unterstützung an ihre Seite holen.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  18. da bin ich ganz auf Herrn Dühlmeyers Seite 04.08.2010    

    ...wenn Sie seinen letzten Satz bitte ganz genau lesen.
    Wenn hier schon Fachleute über unterschiedliche Einzelfälle unterschiedliche Auffassungen haben, ist es um so wichtiger, dass sie sich einen solchen Fachmann zur Unterstützung an ihre Seite holen.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  19. Dühlmeyer hats mal wieder auf den Punkt gebracht! 16.08.2010    

    Foto von Markus Reinartz

    Herrn Dühlmeyer ist sicherlich beizupflichten.
    Die WU-Richtlinie -wenn man die denn dann mit in die Waagschale werfen möchte- schlägt darüber hinaus denn dann auch noch eine kontrollierte Lüftung vor, damit es nicht zu Schäden kommt, was hier bislang noch nicht erwähnt wurde.
    Eine Abdichtung einzubauen kann sicherlich nicht schaden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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