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Kanaldeckel höher als EG  -  Rückstauebene!
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Kanaldeckel höher als EG  -  Rückstauebene!

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem weiterhelfen.
Ich möchte ein Einfamilienhaus bauen, allerdings habe ich jetzt festgestellt, dass der Schmutzwasserkanal (OK Deckel) ca. 0,45 cm höher liegt als mein Erdgeschoss.
Ich müsste doch jetzt normalerweise nicht nur KG, sondern auch EGAbk. gegen Rückstau sichern und zugleich eine Möglichkeit schaffen, dass min. 1 WC noch genützt werden kann im Rückstaufall.
Ist so eine Anforderung bei einem Neubaugebiet zumutbar?  -  meiner Meinung nach liegt da doch ein Kanalbauplanungsfehler seitens der Gemeinde vor. Es wäre durchaus machbar gewesen, dass alle 4 Teilnehmer ohne EG Rückstau bauen könnten, es sind aber nur 2 Teilnehmer.
Wenn man einen neuen Kanal baut für 4 Teilnehmer, muss man doch dafür sorgen, dass zumindest das EG rückstaufrei ist, oder?
Gibt es da nicht irgendwelche Bestimmungen auf die ich mich berufen kann, dass ich mit dem EG höher rausbauen darf und somit nur das KG betroffen wäre?
Vielen Dank für ihre Unterstützung!
Deutschland/Bayern
  1. Klären Sie zuerst

    in welcher EFFEKTIVEN Tiefe der Kanal tatsächlich liegt. OKSchachtdeckel sagt nichts aus. Das müsste Ihnen die Gemeinde sagen können. Aber besser noch muss das IHR Planer wissen. Der muss doch einen Entwässerungsplan beim Baugesuch einreichen.
    Und je nach dem, muss der dann halt z.B. für den Keller eine Hebeanlage etc. einplanen. bzw. die Entwässerung vom Keller dazu passend planen.
  2. ja, das ist klar, es geht mir nur ...

    ja, das ist klar, es geht mir nur um die Rückstauebene.
    Es ist wie folgt: Eine normale Entsorgung des Abwassers ist auf Grund der Neigung vom KG und EGAbk. möglich, weil der Zulauf Schacht relativ tief ist.
    Nur ist doch die Rückstauebene mit der Höhe des Betriebsschachtes definiert. d.h. wenn der Deckel des Betriebsschachtes höher liegt als mein Erdgeschoss muss ich auch das Erdgeschoss Rücklaufgeschützt haben und nicht nur das Kellergeschoss.
    Im Falle eines Rückstaus durch Defekt oder sonstigem würde mir sonst der Keller UND Erdgeschoss volllaufen.
    Nach DINAbk. 1986 ist Schmutzwasser, das unter die Rückstauebene fällt über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei dem Schmutzwasserkanal zuzuführen.
    Nun, es kann doch nicht sein, dass ein neuer Kanal SO gebaut ist, dass ich für KG UND EG eine Hebeanlage einkalkulieren muss.
  3. Lage Rückstauebene

    Hallo,
    die Lage der Rückstauebene wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Wurde nichts festgelegt gilt entsprechend Bild 1 DINAbk. 1986-100:2002-03 die Höhe des Schachtdeckels als Rückstauebene.
    Liegt Ihr EGAbk. nun unterhalb dieser Rückstauebene, müssen Sie die entsprechenden Maßnahmen halt vorsehen.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. kanalhydraulik

    es gibt z.B. auch die Möglichkeit bei der Stadt mal die Kanalhdraulik anzufragen.
    Im Neubaugebiet müsste die Hydraulik für einen 3 jährlichen (Überstaunachweis), und auch für einen 20 jährlichen Regen (Überflutungsnachweis) vorliegen.
    Dann kann man prüfen wie weit der Kanal einstaut.
    Die Stadt wird aber keine Gewähr dafür übernehmen, wenn's trotzdem bis OK Deckel einstaut (Euer Risiko)
    Grüße Thomas
    • Name:
    • Herr Tho-322-Feh
  5. Hallo Bayern! letztendlich muss man das Thema von ...

    Hallo Bayern!
    letztendlich muss man das Thema von 2 Seiten betrachten. Erstens aus Sicht der Kanalplanung und zweitens aus Sicht der Höhenplanung bzw. Festsetzungen des BPlans:
    a) Kanalplanung wird immer so sein, dass Rückstauebene mindestens auf Straßenoberfläche oder höher liegt. Ist auch aus diversen Gründen so richtig und lässt sich nicht in Zweifel ziehen.
    b) Höhenfestlegung des Hauses im Bebauungsplan erfolgte ggf. aus anderen Kriterien. Da lohnt sich u.U. eine Diskussion, ob man das Haus wg. der Rückstauproblematik nicht höher bauen darf. Das wird dann behördenseitig gegen die anderen Kriterien abgewogen und stellt die Entscheidung dar, ob die unterhalb der RSE liegenden Entwässerungseinrichtungen im Erdgeschoss auch gegen Rückstau gesichert werden müssen.
    Weil es oft schief geht: 1. vom Tiefbauamt schriftliche Angabe über Höhe der Straßenoberkante nach ENDAUSBAU einholen! 2. vom Kanalnetzbetreiber schriftliche Angabe zur Höhenlage RSE für das ganz konkrete Grundstück einholen. 3. Vergleichen/Abstimmen 4. dem zuständigen Planer nachweisbar zustellen.
    @ Herr Tho-322-Feh: Aussage würde doch hier konkret heißen, dass das EGAbk. ohne eigene Schutzeinrichtungen alle 3 Jahre geflutet werden dürfte! Für den Überflutungsnachweis gem. EN-Norm gibt es derzeit auf nationaler Seite noch kein geeignetes Nachweisverfahren, allenfalls für eine Überflutungsprüfung. Jetzt stecken wir aber in den Details.
    Grüße vom Wasserbauingenieur aus Köln
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