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Hilfe: 4 m L-Stein als Stützmauer
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Hilfe: 4 m L-Stein als Stützmauer

Hallo,
es geht um folgendes. Die Garage unseres Nachbarn steht grenzseitig. Zusätzlich will er auf die Garage einen Stellplatz machen. Um diesen von oben befahren zu können, muss er mind. 4 m bis zur Straßenoberkante auffüllen. Dazu will er einen 4 m hohen L-Stein setzen und treppenförmig mehrere kleinere L-Steine bis er das Straßenniveau erreicht hat.
Ich habe die Befürchtung, dass diese Konstruktion vielleicht nicht hält. Wie werden die Steine denn zwischen Garage und Erdreich befestigt? Und welche Nachteile ergeben sich dann für unser Grundstück?
Vielen Dank für eine Antwort.
  • Name:
  • Hanni
  1. das hält ..

    ... wenn man's richtig macht ;-)
    da dieser Nachbar vermutlich grundbaustatiker und baugrundgutacher in
    personalunion ist, sollte er das wohl hinbekommen ..
  2. Das sollte allerdings

    nicht selber gemacht werden, da bei 4 m Steinen ein Kran benötigt wird.
    Die L-Steine selber (sog. Mauerscheibe, z.B. 12 cm dick) haben eine Typenstatik für div. Lastfälle.
    Schauen Sie mal bei z.B. ehl oder kronimus. Da steht auch wie die eingebaut werden müssen. Ein Straßenbaufirma etc. sollte sowas schon öfters gemacht haben.
    Auf deren Homepage sind oft auch Infos zu finde. Oder im Katalog.
    Hab allerdings bisher nur 1,20 m Steine verbauen "lassen".
    siehe

    Hier sogar mit dem Sonderfertigung "Sichtseite nach vorne, also der Winkel gerade andersherum, weil Nachbars Garage ja schon stand

  3. Bin trotzdem sehr beunruhigt

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Aber ich kann wirklich nicht so ganz glauben, dass die Konstruktion hält. Die L-Steine auf Ihrem Foto sind ja wesentlich kleiner.
    Der 4 m-Stein wird auf Nachbarsseite 4 m verfüllt und bei uns ist nix, was dagegen hält. Nur 3 m Freifläche und dann kommt schon unser Haus. Wenn das Ding kippt, schlägt er im Treppenhaus ein.
    Der Nachbar ist weder Statiker noch Gutachter. Er baut vermutlich das Gegenteil von weiß. Die Unterschrift des Architekten war wohl  -  vorsichtig ausgedrückt  -  eine "Gefälligkeit".
    Soll ich mich ans Bauamt wenden? Oder lieber in Urlaub fahren ;-)
    Gruß Hanni
  4. Ist diese ...

    diese Geschichte überhaupt genehmigungsfähig  -  von wegen Aufschüttung über 2,0 m Höhe?
    Fragen Sie mal beim Nachbarn nach der Baugenehmigung.
    Gruß
  5. Die Dinge müssen natürlich eingebraben werden ...

    Also nicht einfach so bodenbündig aufstellen.
    Wie Tief eingraben das sagt der Hersteller meist steht dann noch dabei ... großflächig mit Aufbeton ...
    Kurzum: Bei 4 m Höhe muss das Dinge in die Erde rein. Ich meine aber die gibt es nur bis 4,5 m Höhe. Wird also knapp so mit Frostschutz, Entwässerung (der will ja keinen Staudamm bauen ...
    Fazit: Erstmals ist der Nachbar dafür verantwortlich. Reparaturen an Ihrem Haus zahlt dann er (seine Versicherung?)
    Ansonsten, Aufschüttungen sind ab eine bestimmten Höhe genehmigungsfähig, was sagt denn der Bauplan ... Sie musste doch auch unterschreiben ...
    Da sollte doch das Höhenprofil eingezeichnet sein.
    PS: Meine sind ca. 1,20 + 30 cm eingegraben
  6. Gibt es Alternativen

    Hallo,
    sein Bauplan ist schon älter. Da stand unser Haus noch nicht. Der Hang sollte als abfallende Böschung verfüllt werden. Es gibt keinen Bebauungsplan der das regelt. Als Nachbarn wurden wir nicht gefragt.
    Wenn er die Dinger eingraben muss, dann kommt er an seine Baugrube gar nicht mehr mit einem Bagger ran. Der Hang unterhalb der Straße ist viel zu instabil. Und die 3 m zwischen seiner Garage und unserem Haus, würde ich nicht zulassen. Er hat die Böschung sowieso viel zu stark abgegraben. Der Winkel ist so steil, dass unser Bauunternehmer damals nur unter Sicherheitsvorkehrungen dort gearbeitet hat. Die Straße wurde ebenfalls gesperrt.
    Ich werde mich beim Bauamt mal schlau machen und Akteneinsicht verlangen.
    Nochmal vielen Dank für die Antworten.
    Hanni
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