ich hätte da mal 2-3 Fragen rund um den Keller ...
1. Ist es zulässig die Sauberkeitsschicht als Noppenbahn
auszuführen? Kein Magerbeton, nur Noppenbahn auf Boden (Sehr kiesig) und darauf Kellerplatte?
2. Gibt es dann nicht Probleme mit dem Banderder (Isolation)?
Ist das VDE-mäßig überhaupt gestattet?
3. Zwischen Betonbodenplatte und den Betonaußenwäden wird doch
ein "Dichtungsband" (sorry, kenn den richtigen Ausdruck nicht) stehend einbetoniert, damit kein Wasser durch den Stoß dringen
kann ... richtig? Ist es zulässig, dass dieses Band nur überlappend (ca. 30 cm) eingebaut wird und nicht die Enden
miteinander verschweißt werden? Ist sowas überhaupt Dicht
(im Sinne DINAbk. oder was es da sonst noch so gibt)?
4. Ist eine Hohlkehle für die Dichtigkeit unbedingt erforderlich?
Wie hoch wäre der Schaden, wenn Sie nicht ausgeführt wird?
Noch ein paar kurze Infos:
- Keller steht eigentlich grundsätzlich nicht im Grundwasser.
- Der Spiegel kann aber relativ hoch sein. Höchststand ist so ca. 2 m
bei langen starken Regen steigt er (größerer Bach gleich in
Nachschaft). Mormalerweise liegt er so bei ca. 3 m.
- Bodenbeschaffenheit: Kies bis ca. 8 m, danach Ton/Schlurf
Sind Probleme zuerwarten? Kann man den Bauunternehmer zu verdonnern, dass
er für Schäden, die durch evtl. Fehler entstehen, auch jeseits
der gestetzlichen Gewährleistung haftet?
Hab schon einiges hier im Forum gefunden, aber trotzdem würde ich
mich über die Beantwortung meiner laienhaften Fragen sehr freuen.
Merci
Carola (seit kurzem Bauherrin und seit dem durchlesen des Forum
total verunsichert ...)