Verbraucherwerkvertrag
BAU-Forum: Sonstige Themen

Verbraucherwerkvertrag

Bei Verbraucherwerkvertrag darf Verbraucher als Auftragsgeber bzw. Besteller 10 % der Auftragssumme einbehalten.

Wann ist dieser 10 % zur Auszahlung fällig ? Unter welchen Voraussetzungen hat Auftragsausführer Anspruch darauf ?

Warum diese Regelung speziell nur für Verbraucher ?

  1. Quelle prüfen

    Einen "Verbraucherwerkvertrag" kennt das BGBAbk. nicht. Es kennt "Werkverträge" und als speziellen Unterfall den "Verbraucherbauvertrag".

    Beim Verbraucherbauvertrag gibt es die Regelungen in § 650 m BGB, wonach durch den Unternehmer 5 % Sicherheit für die vertragsgerechte Ausführung zu leisten sind und die Höhe der Abschlagszahlungen auf 90 % des Auftragswertes begrenzt ist.

    Ein generelles Zurückbehaltungsrecht von 10 % gibt es nicht.

  2. Danke

    Danke schön.
  3. Hinweis an das Forum

    Wenn ich z.B. Beiträge wie den von Hr. Stöckel lese, suche ich manchmal einen Like-Button.
  4. Like-Button

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    Ein verbal ausgesprochener Like-Button ist viel einfacher zu implementieren und kommt viel besser / viel persönlicher / nicht anonym an - danke für den Verbesserungsvorschlag, über den ich weiterhin nachdenke!
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