Rechnung für Baumängel: Was ist üblich? Prüfung, Kürzung & Ihre Rechte!
In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Dieser Thread behandelt die Vorgehensweise bei Rechnungen für beseitigte Baumängel. Diskutiert werden die Pflichten des Handwerkers zur mangelfreien Leistung, die Rechte des Bauherrn bei Abnahme und die korrekte Vorgehensweise bei strittigen Rechnungen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Baurecht in Brandenburg.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Rechnung für Baumängel: Was ist üblich? Prüfung, Kürzung & Ihre Rechte!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln (z. B. elektrische Anlagen, Brandschutz, statische Defizite) darf die Rechnungsprüfung keine Verzögerung der Gefahrenbeseitigung bewirken – unmittelbare Obhutspflicht gemäß § 823 BGBAbk..
🔴 KRITISCH: Eine einseitige Kürzung der Rechnung ohne vorherige, schriftliche Rüge mit Fristsetzung zur Nachbesserung (§ 635 BGB) birgt Rückzahlungsrisiken und kann als Vertragsverletzung gewertet werden.
⚠️ WICHTIG: Unbelegte, pauschalierte oder überhöhte Rechnungspositionen (z. B. Stundensätze ohne Arbeitsnachweis, nicht nachgewiesene Materialkosten) können die Rechnung ganz oder teilweise unwirksam machen – insbesondere bei Verbraucherbauverträgen.
⚠️ WICHTIG: Vor jeder Kürzung oder Ablehnung ist eine fachlich fundierte Prüfung durch unabhängigen Bausachverständigen oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht obligatorisch.
KI-Analyse (GoogleAI)
Wenn Sie eine Rechnung für die Beseitigung von Baumängeln erhalten, ist es wichtig, diese sorgfältig zu prüfen. Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
- Prüfung der Rechnung: Vergleichen Sie die Rechnungspositionen mit dem ursprünglichen Auftrag und den festgestellten Mängeln. Sind die berechneten Leistungen tatsächlich erbracht worden?
- Angemessenheit der Kosten: Holen Sie Vergleichsangebote ein, um die Angemessenheit der Kosten zu überprüfen. Übliche Preise für die Beseitigung ähnlicher Mängel können als Richtwert dienen.
- Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass die Mängel gut dokumentiert sind (z.B. durch Fotos oder Gutachten). Dies ist wichtig, falls es zu Streitigkeiten kommt.
- Gewährleistungsansprüche: Prüfen Sie, ob die Mängel noch unter die Gewährleistung fallen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Beseitigung verpflichtet.
Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, empfehle ich, die Rechnung unter Vorbehalt zu bezahlen und den Auftragnehmer schriftlich auf die Mängel hinzuweisen.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu, um die Rechnung und Ihre Rechte prüfen zu lassen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Text thematisiert die rechtlichen Aspekte von Rechnungen für beseitigte Baumängel, was ein komplexes und konfliktträchtiges Feld im Bauwesen darstellt. Die Kernfrage nach der "Üblichkeit" von Rechnungen für Mängelbeseitigung ist rechtlich differenziert zu betrachten, da sie von der vertraglichen Vereinbarung, der Art des Mangels und der Verantwortlichkeit abhängt. Grundsätzlich trägt der Auftragnehmer die Kosten für die Beseitigung von Mängeln, die er zu vertreten hat, es sei denn, es liegt ein Fall der Selbstvornahme durch den Auftraggeber vor.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Fragestellung nach der Prüfung und möglichen Kürzung von Rechnungen ist fachlich korrekt. Ein Bauherr hat das Recht, eine Rechnung auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen, insbesondere wenn es um nachträgliche Arbeiten zur Mängelbeseitigung geht.
⚠️ Korrektur: Der Titel suggeriert eine allgemeine "Üblichkeit", was irreführend sein kann. Es gibt keine pauschale "übliche" Rechnungshöhe; diese muss stets im Einzelfall anhand der tatsächlich erbrachten Leistungen und der vertraglichen Grundlagen beurteilt werden. Eine pauschale Kürzung ohne fachliche Begründung ist rechtlich riskant.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einer Rechnung für die Mängelbeseitigung durch den ursprünglichen Auftragnehmer und einer Rechnung für die Ersatzvornahme durch einen Dritten. Im letzteren Fall muss der Bauherr dem ursprünglichen Auftragnehmer in der Regel eine Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor er die Kosten geltend machen kann. Zudem sind die Anforderungen an die Rechnungsstellung (z.B. nach § 14 UStG oder § 13 VOBAbk./B) zu beachten.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie jede Rechnung für Mängelbeseitigungsarbeiten von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen. Dokumentieren Sie alle Mängel und die durchgeführten Arbeiten detailliert (Fotos, Protokolle). Kürzen Sie eine Rechnung niemals eigenmächtig, sondern kommunizieren Sie Ihre Einwände schriftlich und begründet. Bei Streitigkeiten über die Höhe oder Berechtigung der Rechnung ist eine außergerichtliche Einigung oder notfalls eine gerichtliche Klärung anzustreben.
KI-Analyse (Qwen)
Bei Rechnungen für beseitigte Baumängel handelt es sich um vertragliche Ansprüche aus der Mängelbeseitigungspflicht nach § 634 BGB – insbesondere bei Bauverträgen nach VOB/B oder BGB. Die Höhe der Rechnung muss stets nachvollziehbar, marktüblich und verhältnismäßig sein, wobei die Leistungserbringung (Art, Umfang, Dauer, Material) dokumentiert sein muss.
🔴 Gefahr: Unbelegte, pauschalierte oder überhöhte Positionen (z. B. pauschale Stundensätze ohne Nachweis der Arbeitszeit, nicht nachgewiesene Materialkosten oder überhöhte Verwaltungspauschalen) können die Rechnung ganz oder teilweise unwirksam machen – insbesondere bei Verbraucherbauverträgen mit Widerrufsrecht oder bei fehlender vorheriger Abnahme.
⚠️ Korrektur: Die Aussage "Was ist üblich?" suggeriert eine pauschale Branchenregelung – tatsächlich gibt es keine verbindliche "übliche" Höhe; vielmehr ist stets die konkrete Vertragslage, die Mängelart, die Verursachung (z. B. Eigenverschulden des Auftraggebers) und die Nachweisbarkeit der Leistung maßgeblich.
➕ Ergänzung: Vor einer Kürzung ist stets eine schriftliche, konkrete Rüge mit Fristsetzung zur Nachbesserung erforderlich (§ 635 BGB); eine einseitige Kürzung ohne vorherige Abstimmung birgt Rückzahlungsrisiken und kann als Vertragsverletzung gewertet werden.
✅ Zustimmung: Die Prüfung der Rechnung durch einen unabhängigen Bauingenieur oder Sachverständigen ist grundsätzlich sinnvoll – insbesondere bei Streitwerten ab 5.000 € oder komplexen Mängelursachen (z. B. Feuchteschäden, statische Unklarheiten).
🔴 Gefahr: Bei Mängeln mit Sicherheitsrelevanz (z. B. elektrische Anlagen, Brandschutz, statische Defizite) darf die Rechnungsprüfung nicht zu einer Verzögerung der Gefahrenbeseitigung führen – hier besteht eine unmittelbare Obhutspflicht des Auftraggebers gemäß § 823 BGB.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen Bausachverständigen mit der Prüfung der Mängelursache, der Beseitigungsdokumentation und der Rechnungshöhe – insbesondere wenn Sicherheitsaspekte, hohe Streitwerte oder fehlende Nachweise vorliegen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zwingende Notwendigkeit einer sachlichen und rechnerischen Prüfung der Rechnung im Einzelfall – keine pauschale „Üblichkeit“.
- Alle drei verlangen eine detaillierte Dokumentation der Mängel (Fotos, Protokolle, Gutachten) und der durchgeführten Arbeiten.
- Alle drei empfehlen die Einschaltung eines unabhängigen Bausachverständigen oder Fachanwalts für Baurecht – insbesondere ab Streitwerten ab 5.000 € oder bei sicherheitsrelevanten Mängeln.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt die Gewährleistungsfrist als Grundlage für kostenlose Mängelbeseitigung, ohne explizit auf die Notwendigkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung hinzuweisen; DeepSeek und Qwen nennen § 635 BGB und die Fristsetzung als zwingende Voraussetzung für eine wirksame Rüge.
- GoogleAI spricht von „Vergleichsangeboten“ als Orientierung für Kostenangemessenheit; DeepSeek und Qwen betonen stärker die Vertragslage, die Nachweisbarkeit der Leistung und die marktübliche Vergleichbarkeit – nicht pauschale Angebote.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die Risiken bei fehlender Abnahme und Widerrufsrecht im Verbraucherbauvertrag – nicht explizit bei GoogleAI oder DeepSeek genannt.
- DeepSeek ergänzt die Unterscheidung zwischen Mängelbeseitigung durch den ursprünglichen Auftragnehmer und Ersatzvornahme durch Dritte inkl. Rechnungsformvorgaben (§ 14 UStG, § 13 VOB/B) – nicht bei GoogleAI oder Qwen vertieft.
- Qwen betont explizit die Sicherheitsrelevanz als Ausnahmesituation mit unmittelbarer Obhutspflicht (§ 823 BGB) – hier geht Qwen über die anderen hinaus.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI empfiehlt grundsätzlich „Bezahlung unter Vorbehalt“, ohne klare Warnung vor rechtlichen Risiken dieser Praxis; DeepSeek und Qwen warnen explizit vor eigenmächtigen Kürzungen und fordern statt dessen eine schriftliche, begründete Rüge mit Fristsetzung – die sicherere, von der Rechtsprechung geforderte Vorgehensweise wird von DeepSeek und Qwen einheitlich priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Die strengere, rechtskonforme Linie von DeepSeek und Qwen (Fristsetzung nach § 635 BGB, Verbot eigenmächtiger Kürzungen, klare Dokumentationspflicht, Sicherheitsvorbehalt) ist der Empfehlung von GoogleAI vorzuziehen – Vorsichtsprinzip und Rechtssicherheit haben Vorrang.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Prüfungspflicht der Rechnung ✅ Alle drei Modelle stimmen überein: Jede Rechnung für Mängelbeseitigung ist nach sachlicher, rechnerischer und vertraglicher Richtigkeit zu prüfen – keine pauschale „Üblichkeit“. Rechtliche Voraussetzung für Kürzung ✅ Einheitlicher Konsens: Vor Kürzung ist stets eine schriftliche, konkrete Rüge mit angemessener Nachbesserfrist nach § 635 BGB erforderlich – eigenmächtige Kürzung ist rechtlich riskant. Sicherheitsrelevante Mängel ⚠️ Qwen betont die Obhutspflicht nach § 823 BGB; GoogleAI und DeepSeek erwähnen Sicherheitsaspekte nicht explizit – aber Qwens Einordnung ist rechtskonform und wird vom Vorsichtsprinzip getragen. Dokumentationsanforderung ✅ Alle drei Modelle fordern lückenlose Dokumentation (Fotos, Protokolle, Nachweise zur Leistungserbringung) als Grundlage für jede Prüfung und Streitbeilegung. Fachliche Prüfung durch Experten ✅ Einheitlich empfohlen: Unabhängiger Bausachverständiger oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – besonders ab 5.000 € Streitwert oder bei komplexen Mängelursachen. Rechnungsformvorgaben (§ 14 UStG / § 13 VOB/B) ⚠️ Nur DeepSeek nennt explizit gesetzliche und vertragliche Rechnungsformvorgaben; GoogleAI und Qwen thematisieren dies nicht – aber die Nennung ist korrekt und ergänzt den Konsens sinnvoll. 👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie stets von einer vertraglich und gesetzlich gebundenen, dokumentationspflichtigen Prüfung aus – niemals eigenmächtig kürzen, sondern schriftlich rügen, Frist setzen, Experten einschalten und bei Sicherheitsmängeln unverzüglich handeln.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unbelegte oder pauschalierte Rechnungspositionen (z. B. Stundensätze ohne Arbeitsnachweis) Kann zur teilweisen oder vollständigen Unwirksamkeit der Rechnung führen – gerichtliche Durchsetzbarkeit gefährdet. 🔴 Risiko Einseitige Kürzung ohne vorherige Fristsetzung nach § 635 BGB Rechtliche Rückzahlungsansprüche des Auftragnehmers; mögliche Schadensersatzforderungen wegen Vertragsverletzung. 🔴 Risiko Verzögerung der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel (z. B. Elektro-, Brandschutz-, Standsicherheitsmängel) Haftungsrisiko für den Auftraggeber gemäß § 823 BGB; mögliche Schadensersatzansprüche Dritter bei Schadensereignis. 🔴 Risiko Fehlende oder lückenhafte Dokumentation der Mängel und der durchgeführten Arbeiten Schwächung der eigenen Rechtsposition bei Streitigkeiten; Beweisnot im Rechtsstreit. 🔴 Risiko Keine fachliche Prüfung durch Sachverständigen bei komplexen oder hochwertigen Mängeln (ab 5.000 €) Unzureichende Bewertung von Ursache, Umfang und Kostenangemessenheit – Gefahr finanzieller Fehlentscheidung. ✅ Chance Frühzeitige fachliche Prüfung der Rechnung durch unabhängigen Sachverständigen Vermeidung teurer Gerichtsverfahren; mögliche außergerichtliche Einigung; klare Verhandlungsposition. ✅ Chance Detaillierte schriftliche Dokumentation samt Fristsetzung und Rügeprotokoll Stärkung der Beweislage; Einhaltung gesetzlicher Fristen; Absicherung vor Rechtsfolgen. ✅ Chance Klare Abgrenzung zwischen Mängelbeseitigung durch Auftragnehmer vs. Ersatzvornahme durch Dritten Vermeidung von Unklarheiten bei Kostentragung; korrekte Anwendung von § 637 BGB oder VOB/B § 6 Abs. 4. ✅ Chance Nutzung der Gewährleistungsfrist (§ 634a BGB) für kostenlose Mängelbeseitigung Für den Auftraggeber kostenfreie Beseitigung, wenn Mangel innerhalb der Frist (mindestens 5 Jahre bei Bauwerken) festgestellt wird. ✅ Chance Systematische Erfassung von Mängeln in einem Mängelprotokoll mit fotografischer Dokumentation Langfristige Verbesserung der Bauqualität; bessere Vertragssteuerung bei Folgeaufträgen; Transparenz für alle Beteiligten. Orientierungshilfen
- Sofort handeln bei Sicherheitsmängeln: Bei elektrischen, brandschutztechnischen oder statischen Mängeln unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen – Rechnungsprüfung darf hier keine Verzögerung bewirken.
- Fristsetzung vor Kürzung: Setzen Sie dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachbesserfrist (§ 635 BGB) – benennen Sie konkret die beanstandeten Rechnungspositionen und fordern Sie Nachweise an.
- Experten beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Bausachverständigen (z. B. Mitglied im VDB, BVS oder ZVBA) zur Prüfung der Mängelursache, der Beseitigungsdokumentation und der Rechnungshöhe.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle relevante Unterlagen: Vertrag, Leistungsverzeichnis, Abnahmeprotokolle, Fotos der Mängel vor und nach Beseitigung, Kommunikationsverlauf mit dem Auftragnehmer.
- Rechnung nicht eigenmächtig kürzen: Zahlen Sie die Rechnung nicht unter Vorbehalt, sondern halten Sie den Zahlungsanspruch schriftlich zurück – unter Bezugnahme auf die eingeleitete Prüfung und die noch offene Fristsetzung.
- Vertragsgrundlage prüfen: Klären Sie, ob der Bauvertrag nach BGB oder VOB/B abgeschlossen wurde – das bestimmt die Fristen, die Nachbesserungsrechte und die Rechnungsformvorgaben (§ 13 VOB/B, § 14 UStG).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann die Gebrauchstauglichkeit, die Sicherheit oder das Aussehen beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Baugutachten.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. Verwandte Begriffe: Baumangel, Mängelrüge, Verjährung.
- Mängelrüge
- Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, in der er die vorhandenen Mängel beanstandet und zur Beseitigung auffordert. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Nachbesserung.
- Baugutachten
- Ein Baugutachten ist eine fachliche Bewertung von Baumängeln durch einen Sachverständigen. Es dient der Klärung der Ursache, des Umfangs und der Beseitigungskosten der Mängel. Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachverständiger, Beweissicherung.
- Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Übergabe.
- Bauvertrag
- Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer regelt. Er enthält in der Regel Bestimmungen zur Gewährleistung und zur Mängelbeseitigung. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Leistungsbeschreibung.
- Nachbesserung
- Die Nachbesserung ist die Beseitigung von Baumängeln durch den Auftragnehmer. Der Bauherr hat Anspruch auf Nachbesserung, wenn das Werk mangelhaft ist. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Mängelrüge.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn die Rechnung für die Mängelbeseitigung zu hoch ist?
Vergleichen Sie die Rechnung mit dem ursprünglichen Angebot und holen Sie Vergleichsangebote ein. Dokumentieren Sie alle Abweichungen und besprechen Sie diese mit dem Auftragnehmer. Bei Uneinigkeit sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Kann ich die Zahlung der Rechnung verweigern, wenn die Mängelbeseitigung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde?
Sie können einen angemessenen Teil der Rechnung zurückbehalten, der den Kosten für die Nachbesserung entspricht. Dokumentieren Sie die Mängel und setzen Sie dem Auftragnehmer eine Frist zur Nachbesserung. - Welche Fristen gelten für Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln?
Die Gewährleistungsfristen sind im BGB geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für bewegliche Sachen. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Fristen schriftlich zu rügen. - Was ist ein Baugutachten und wann ist es sinnvoll?
Ein Baugutachten ist eine fachliche Bewertung von Baumängeln durch einen Sachverständigen. Es ist sinnvoll, wenn die Ursache oder der Umfang der Mängel unklar ist oder wenn es zu Streitigkeiten mit dem Auftragnehmer kommt. - Wie kann ich mich vor unseriösen Handwerkern schützen?
Holen Sie mehrere Angebote ein, prüfen Sie Referenzen und achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Vertrag. Zahlen Sie keine hohen Vorauszahlungen und bestehen Sie auf eine ordnungsgemäße Rechnung. - Was bedeutet "Abnahme" im Baurecht?
Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Es ist wichtig, bei der Abnahme alle Mängel zu protokollieren. - Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei der Beseitigung von Baumängeln?
Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer. Er enthält in der Regel Bestimmungen zur Gewährleistung und zur Mängelbeseitigung. Es ist wichtig, den Bauvertrag sorgfältig zu prüfen und einzuhalten. - Was ist eine Mängelrüge?
Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, in der er die vorhandenen Mängel beanstandet und zur Beseitigung auffordert. Die Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
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Rechnung für Giebel-Mängel: Vorgehen in Brandenburg
Jawollll Herr Tilgner!
Hallo,wir haben eine Dach neu decken lassen, hierbei wurden Arbeiten am Giebel nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Nun haben wir mit dem Dachdecker die Beseitigung dieses Mangels mündlich vereinbart. Nun hat er uns aber doch nach 1 Monat eine Rechnung geschickt. Wie soll man jetzt vorgehen?
Besten Dank
Bundesland: Brandenburg Hallo, der Dachdecker muss sein Werk mangelfrei Hallo,
der Dachdecker muss sein Werk mangelfrei übergeben ist das im Vorwege (mangelhaft ) nicht geschehen hat er das Recht nachzubessern jedoch nicht hierfür ein Extra Honorar zu verlangen.
Wenn alle Leistungen die der Dachdecker vertraglich zugesichert hat erbracht wurden (inkl. der angesprochenen Mängelbeseitigung ) und er hierfür sein Werklohn erhalten hat ist die Vertragsleistung für beide Parteien erfolgt.
Schön ist immer wenn man die Mängel fotografiert hat für evtl. spätere "Kommunikation" ...
Ich würde erstmal den Dachdecker freundlich informieren (schriftlich!) das Du die Rechnung als gegenstandlos betrachtest da die mangelfreie Leistung zugesichert war und nicht im ersten Schritt erfolgte.
Wenn Du Fotos von den Mängel hast kannst Du auch wenn der Dachdecker weiterhin "stört" zu Deiner Handwerkskammer gehen dort sitzen neben Gutachtern auch Schlichter die Dir sicherlich weiterhelfen können.
Aber ich denke wenn der Dachdecker seine sonstigen Rechnung bezahlt bekommen hat und es jetzt nur um die Rechnung für seine Mängel geht wird er sich sicherlich nicht auf das Spiel mit einem Anwalt einlassen ...
Viel Erfolg! Sie müssen aber unbedingt unterscheiden, ob es sich um einen Mangel (Schlechtleistung) oder um eine fehlende Leistung (offene Restleistung) gehandelt hat. Für Restleistungen oder zusätzliche Leistungen kann der Werkleistende natürlich Rechnungen stellen. Wenn die Leistung abgenommen wurde, kann der Bauträger in voller Höhe Rechnung stellen. Der Betrag ist fällig. Kann allerdings unter Verweis auf Mängel gekürzt werden. Fehlt die Abnahme kann auch keine Rechnung gestellt werden, falls nicht Abschlagsrechnungen vereinbart sind. MfG Ekscheul Auf welche Frage haben Sie denn hier geantwörtert, liebe Frau Leuschert?
Bauträger? Hier war doch nur von Bauherr und Dachdecker die Rede! Natürlich kann der Dachdecker eine Rechnung stellen, wenn er meint alle vom Bauherrn aufgegebenen Leistungen ordentlich erbracht zu haben. Und wenn dem Bauherren dann auffällt, dass noch was fehlt, dann muss geklärt werden, ob es sich
- a) um eine zusätzliche Leistung handelt oder
- b) um eine noch offene Restleistung aus dem weitgehend erfüllten Vertrag oder
- c) tatsächlich um eine mangelhaft ausgeführte Leistung, die der Nachbesserung bedarf.
Im Fall a) besteht gesonderter Vergütungsanspruch. Im Fall b) besteht evtl. Vergütungsanspruch wenn die Leistung nicht bereits in der vorliegenden Rechnung mit enthalten war. Im Fall c) besteht wohl kein Vergütungsanspruch.
Aber vielleicht warten wir erstmal ab, was der Fragesteller zu diesem Thema noch zu ergänzen hat. Was für Leistungen waren das denn genau, die der Dachdecker jetzt nachträglich abrechnet? So würde ich das auch sehen.
Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass es das Recht und auch die gute Pflicht des Dachdeckers ist, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass wenn er (als Auftragnehmer) den Mangel nicht zu verschulden hat, er aber Arbeiten ausführt, der Auftraggeber die -"dann zusätzlichen" - Leistungen der Beseitigung des Mangels zu vergüten/zu bezahlen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Vorgehensweise bei Rechnungen für beseitigte Baumängel. Diskutiert werden die Pflichten des Handwerkers zur mangelfreien Leistung, die Rechte des Bauherrn bei Abnahme und die korrekte Vorgehensweise bei strittigen Rechnungen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Baurecht in Brandenburg.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass der Dachdecker sein Werk mangelfrei erbringen muss, wie im Beitrag Werk mangelfrei: Dachdeckers Pflichten bei Baumängeln erläutert wird. Eine mangelhafte Leistung rechtfertigt eine Beanstandung.
✅ Zusatzinfo: Nach der Abnahme der Leistung können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Der Beitrag Baumängel: Abnahme der Leistung – Ihre Rechte gibt wichtige Hinweise zu Ihren Rechten als Bauherr nach der Abnahme.
💰 Zusatzinfo: Die korrekte Vorgehensweise bei einer Rechnung für Giebel-Mängel in Brandenburg wird im Beitrag Rechnung für Giebel-Mängel: Vorgehen in Brandenburg diskutiert. Hierbei geht es um die mündliche Vereinbarung zur Mängelbeseitigung und die anschließende Rechnungsstellung.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Rechnungen für Baumängel sorgfältig und vergleichen Sie diese mit den erbrachten Leistungen. Bei Unstimmigkeiten suchen Sie das Gespräch mit dem Handwerker oder ziehen Sie einen Baurecht-Experten hinzu. Dokumentieren Sie alle Mängel und Vereinbarungen schriftlich.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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