die Bezeichnungen
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die Bezeichnungen
Hallo Expertenteam,
bin nur Laie.
kann jemand erklären, wie korrekt zu bezeichnen sind:
1 Haus (> Bauwerk, Gebäude, korpus, Objekt?)
und die einzelnen Wohnungen und Läden darin? (> Objekte, Einheiten, ...?)
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- … also zähle ich - ohne Ihr Objekt zu kennen - aus meiner Erfahrung mal zusammen (alles immer INCL. …
- … Wie oben schon erwähnt, ohne Ihr Objekt und die eigene Mithilfe zu kennen, nur so aus der Erfahrung …
- … speziellen Variante, die eine Nachrüstung erlaubt. Bei Fröling ist in der Bezeichnung dann ein Z wie Zusatzflansch enthalten, d.h. man kann den Scheitholzkessel …
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- … die Tätigkeit der Architekten und Ingenieure im Gegensatz zu ihrer Berufsbezeichnung gesetzlich weitgehend nicht den eingetragenen Architekten und Ingenieuren vorbehalten ist, kann …
- … sämtliche tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass ein Mietobjekt in Wohnungseigentum umgewandelt und dass Wohnungseigentum veräussert werden kann. Es kommt …
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- … Wer die Berufsbezeichnung Architekt führt muss in einer Architektenkammer sein. …
- … zu entrichtenden Kammerbeitrag spart und so nicht berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. …
- … dann interessant, wenn man selbständig ist und (ganz wichtig!) größere Objekte plant. Hier hat der Gesetzgeber nämlich festgelegt, dass Planer, die aber …
- … Am besten: Anrufen, fragen was er denn ist , Referenzobjekte anschauen, mit Bauherren sprechen. Dann sehen Sie schon, ob der Planer …
- … Grundsätzlich muss der Mann nicht verkehrt sein. Die Berufsbezeichnung Architekt sagt eben aus: Der Planer hat zumindest ein Studium erfolgreich …
- … Also: Karten auf den Tisch! Welchen Beruf übt er aus. Referenzeobjekte! Dann: Einfach nochmal melden! …
- … dabei weg, als wenn Sie einen Architekten beauftragen, der seine Berufsbezeichnung führen darf, weil er Kammermitglied ist. Es könnte andersherum auch passieren, …
- … Bauvorlageberechtigt ist wer , , , , , , die Berufsbezeichnung Architekt zu führen berechtigt ist ... …
- … eine Eintragung in die Architektenkammer nicht zwingend notwendig ist. Die Berufsbezeichnung ist dann Hochbauingenieur und die Qualifikation gegenüber einem Architekten ist absolut …
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- … nun kommt es schlussendlich häufig vor, dass Bauherrn die Berufsbezeichnung Architekt verwechseln. ein Bauträger kann zwar auch Architekt sein. nur arbeitet …
- … noch: für Ausführungsmängel haftet der ausführende (die Firma), im Zuge der Objektüberwachung werden diese Fehler (hoffentlich) erkannt und beseitigt. für Planungsfehler haftet …
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