Beide Parteien sind einverstanden, dass Kauf nicht zu Stande kommt; Auflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht (ohne Notar).
Ist das Verkaufsobjekt wieder anderweitig verkauftbar, ohne dass der Kaufvertrag aufgehoben wird?
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Beide Parteien sind einverstanden, dass Kauf nicht zu Stande kommt; Auflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht (ohne Notar).
Ist das Verkaufsobjekt wieder anderweitig verkauftbar, ohne dass der Kaufvertrag aufgehoben wird?
Meine Empfehlung wäre einfach nochmal den Notar fragen, der würde bestimmt auch gerne eine neue Beurkundung mit einem neuen Käufer übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan (http://www.kashlan.de )
PS. Meine Hinweise können keine Rechtsberatung ersetzen.
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