Kaufvertrag hinfällig: Risiken beim Weiterverkauf trotz Auflassungsvormerkung?
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Kaufvertrag hinfällig: Risiken beim Weiterverkauf trotz Auflassungsvormerkung?

Notariellen Kaufvertrag abgeschlossen, Auflassungsvormerkung eingetragen.

Beide Parteien sind einverstanden, dass Kauf nicht zu Stande kommt; Auflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht (ohne Notar).

Ist das Verkaufsobjekt wieder anderweitig verkauftbar, ohne dass der Kaufvertrag aufgehoben wird?

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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ein Weiterverkauf ohne formelle Aufhebung des bestehenden Kaufvertrags kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.

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    Ich verstehe, dass Sie einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen und eine Auflassungsvormerkung eingetragen haben, diese aber ohne Notar wieder gelöscht wurde. Nun fragen Sie, ob das Verkaufsobjekt ohne Aufhebung des Kaufvertrags anderweitig verkauft werden kann.

    🔴 Gefahr: Auch wenn die Auflassungsvormerkung gelöscht wurde, besteht der ursprüngliche Kaufvertrag weiterhin. Ein Weiterverkauf ohne formelle Aufhebung des ersten Kaufvertrags birgt erhebliche rechtliche Risiken.

    Ich empfehle dringend, den ursprünglichen Kaufvertrag notariell aufheben zu lassen. Dies stellt sicher, dass beide Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit sind.

    Ein Weiterverkauf ohne Aufhebung des bestehenden Vertrags könnte zu Schadensersatzansprüchen des ersten Käufers führen, falls dieser weiterhin auf der Erfüllung des Vertrags besteht.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertrag notariell aufheben, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kaufvertrag
    Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich eine Partei verpflichtet, einer anderen Partei eine Sache zu überlassen und das Eigentum daran zu übertragen, während die andere Partei sich verpflichtet, dafür einen Kaufpreis zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Annahme, Willenserklärung.
    Auflassungsvormerkung
    Die Auflassungsvormerkung ist ein im Grundbuch eingetragener Schutz des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentumsübertragung, dingliches Recht.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden Rechte (z.B. Eigentum, Hypotheken, Grundschulden) verzeichnet sind.
    Verwandte Begriffe: Auflassung, Eigentümer, Belastung.
    Notarielle Aufhebung
    Die notarielle Aufhebung eines Vertrags ist eine Vereinbarung, durch die die Vertragsparteien die zuvor getroffenen Vereinbarungen einvernehmlich aufheben und sich von ihren Verpflichtungen befreien.
    Verwandte Begriffe: Vertragsrücktritt, Anfechtung, Kündigung.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine Leistung, die eine Partei einer anderen Partei schuldet, um einen durch eine Vertragsverletzung oder eine unerlaubte Handlung entstandenen Schaden auszugleichen.
    Verwandte Begriffe: Vertragsstrafe, Gewährleistung, Minderung.
    Willenserklärung
    Eine Willenserklärung ist eine private Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Sie ist ein notwendiger Bestandteil eines jeden Vertrages.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Annahme, Rechtsgeschäft.
    Vertragsfreiheit
    Die Vertragsfreiheit ist ein Grundsatz des Zivilrechts, der es den Parteien ermöglicht, Verträge frei zu gestalten und abzuschließen, solange sie nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.
    Verwandte Begriffe: Privatautonomie, Inhaltsfreiheit, Abschlussfreiheit.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn ein Kaufvertrag nicht aufgehoben wird, obwohl beide Parteien einverstanden sind?
      Auch wenn beide Parteien einverstanden sind, bleibt der Kaufvertrag rechtlich bindend. Ohne formelle Aufhebung können weiterhin Ansprüche aus dem Vertrag geltend gemacht werden.
    2. Welche Risiken bestehen beim Weiterverkauf ohne Aufhebung des ersten Kaufvertrags?
      Der erste Käufer könnte auf Erfüllung des Vertrags bestehen oder Schadensersatz fordern, wenn das Objekt an einen Dritten verkauft wird. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
    3. Warum ist eine notarielle Aufhebung des Kaufvertrags notwendig?
      Die notarielle Aufhebung stellt sicher, dass alle rechtlichen Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Vertrag beendet sind und beide Parteien Rechtssicherheit haben.
    4. Was ist eine Auflassungsvormerkung und welche Bedeutung hat ihre Löschung?
      Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung. Ihre Löschung bedeutet, dass dieser Anspruch im Grundbuch nicht mehr gesichert ist, der Kaufvertrag selbst aber weiterhin bestehen kann.
    5. Kann der Verkäufer das Objekt einfach an jemand anderen verkaufen, nachdem die Auflassungsvormerkung gelöscht wurde?
      Nein, der Verkäufer ist weiterhin an den ursprünglichen Kaufvertrag gebunden. Ein Weiterverkauf ohne Aufhebung des ersten Vertrags ist riskant.
    6. Welche Kosten entstehen bei einer notariellen Aufhebung des Kaufvertrags?
      Die Kosten für die notarielle Aufhebung richten sich nach dem Wert des Kaufvertrags und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
    7. Was passiert, wenn eine Partei die Aufhebung des Kaufvertrags verweigert?
      In diesem Fall kann die andere Partei unter Umständen gerichtlich auf Aufhebung des Vertrags klagen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt.
    8. Wie lange ist ein Kaufvertrag gültig?
      Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich so lange gültig, bis er erfüllt, aufgehoben oder durch ein Gericht für ungültig erklärt wird.

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  2. Kaufvertrag: Aufhebung vs. Vollzug – Rechte & Weiterverkauf

    Hallo, ein geschlossener Kaufvertrag kann nur wieder ...
    Hallo, ein geschlossener Kaufvertrag kann nur wieder Hallo, ein geschlossener Kaufvertrag kann nur wieder aufgehoben werden oder aber nicht vollzogen werden. Wenn sich beide Parteien einig sind, dann ist dies schon eine Aufhebung. Die Auflassungsvormerkung sichert nur den Vollzug  -  die Zahlung des Kaufpreises. Losgelöst davon kann das Objekt natürlich verkauft werden. Es ist schwierig die Antwort zu finden ohne den notariellen Kufvertrag zu kennen. Eigentlich steht in den Kaufverträgen immer die Bedingung drinnen unter denen der Vertrag ausgeführt werden soll, zusammen mit bestimmten Fristen. Eine Auflassungsvormerkung ist nur die Vormerkung. Es kann immer ein weiterer Verkauf stattfinden. Rechtlich zählt zunächst nur was/wer im Grundbuch steht. (Publizitätswirkung)

    Meine Empfehlung wäre einfach nochmal den Notar fragen, der würde bestimmt auch gerne eine neue Beurkundung mit einem neuen Käufer übernehmen.

    Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan (http://www.kashlan.de )

    PS. Meine Hinweise können keine Rechtsberatung ersetzen.

  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    Kaufvertrag & Auflassungsvormerkung: Risiken beim Weiterverkauf

    💡 Kernaussagen: Ein Kaufvertrag kann aufgehoben oder nicht vollzogen werden. Die Auflassungsvormerkung sichert den Vollzug, insbesondere die Kaufpreiszahlung. Ein Weiterverkauf ist grundsätzlich möglich, auch wenn eine Auflassungsvormerkung besteht. Die Einigung beider Parteien zur Aufhebung des Kaufvertrags ist entscheidend.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die rechtlichen Konsequenzen eines Weiterverkaufs trotz bestehendem Kaufvertrags, wie im Beitrag Kaufvertrag: Aufhebung vs. Vollzug – Rechte & Weiterverkauf erläutert. Eine formelle Aufhebung ist ratsam.

    ✅ Empfehlung: Lassen Sie die Aufhebung des Kaufvertrags notariell beurkunden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor späteren Streitigkeiten im Bereich Immobilienrecht.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Notar, um den Kaufvertrag formell aufzuheben und die Löschung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch sicherzustellen. Klären Sie alle Fragen zum Thema Vertragsrecht und Grundbuchrecht.

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