Kaufvertrag hinfällig
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Kaufvertrag hinfällig

Notariellen Kaufvertrag abgeschlossen, Auflassungsvormerkung eingetragen.

Beide Parteien sind einverstanden, dass Kauf nicht zu Stande kommt; Auflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht (ohne Notar).

Ist das Verkaufsobjekt wieder anderweitig verkauftbar, ohne dass der Kaufvertrag aufgehoben wird?

  1. Hallo, ein geschlossener Kaufvertrag kann nur wieder ...

    Hallo, ein geschlossener Kaufvertrag kann nur wieder Hallo, ein geschlossener Kaufvertrag kann nur wieder aufgehoben werden oder aber nicht vollzogen werden. Wenn sich beide Parteien einig sind, dann ist dies schon eine Aufhebung. Die Auflassungsvormerkung sichert nur den Vollzug  -  die Zahlung des Kaufpreises. Losgelöst davon kann das Objekt natürlich verkauft werden. Es ist schwierig die Antwort zu finden ohne den notariellen Kufvertrag zu kennen. Eigentlich steht in den Kaufverträgen immer die Bedingung drinnen unter denen der Vertrag ausgeführt werden soll, zusammen mit bestimmten Fristen. Eine Auflassungsvormerkung ist nur die Vormerkung. Es kann immer ein weiterer Verkauf stattfinden. Rechtlich zählt zunächst nur was/wer im Grundbuch steht. (Publizitätswirkung)

    Meine Empfehlung wäre einfach nochmal den Notar fragen, der würde bestimmt auch gerne eine neue Beurkundung mit einem neuen Käufer übernehmen.

    Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan (http://www.kashlan.de )

    PS. Meine Hinweise können keine Rechtsberatung ersetzen.

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