Wegerech  -  viele Fragen
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Wegerech  -  viele Fragen

Hallo!
Hoffentlich könnt Ihr mir helfen.
Meine Mutter hat mir mein Elternhaus überschrieben. Um zu unserem Haus ran zu fahren brauchen wir einen Weg, der über Nachbars Grundstück verläuft.
Das Haus ist Baujahr 50 und im Grundbuch ist ein "allgemeines Wegerecht" (altes DDR-Recht) eingetragen. Das schon seit dem Jahr 1950. Ansonsten ist nichts weiter über Breite, Kosten etc. eingetragen.
Wir nutzen den Weg 2-3 mal im Monat, wenn wir sehr schwer zu tragen haben. Ansonsten Parken wir weiter weg.
Nun macht der Nachbar (Eigentümer) ärger.
1. Erst hieß es wir dürfen nur mit der Schubkarre den Weg benutzen. Ich denke das ist absoluter Blödsinn.
2. Dann haben wir das Gefühl, dass der Weg immer schmaler wird. Haben schon echt Probleme mit dem Auto lang zu fahren. Wie Breit muss der Weg sein?
3. Jetzt will er, dass wir nur zu bestimmten Zeiten fahren dürfen oder am besten noch eine Durchfahrt bei ihm anmelden.
4. Was kann er an Kosten von uns verlangen? Wir nutzen den Weg sehr selten und gar nicht regelmäßig.
Am liebsten hätte er es, wenn wir auf den Weg verzichten. Aber das geht ja gar nicht.
Ich weiß auch den Grund. Er will das Haus in den nächsten Jahren verkaufen und das schmälert natürlich seinen Gewinn.
Viele Grüße
Claudia
  1. Für eine Beantwortung der Frage

    dürfte der genaue Wortlaut in Deinem und der Wortlaut im Grundbuch des Nachbarn wichtig sein. Bei Dir steht sicher nur der Hinweis auf das Recht drin, beim Nachbarn aber unter Umständen auch eine ergänzende Beschreibung zur Fläche des Weges und zu dessen Benutzung. Daher dürfte wohl auf Grund der Reaktion des Nachbarn schon ein berechtigtes Interesse an einer Einsicht in das Grundbuch des Nachbarn, hier Abt. II, gegenüber dem Grundbuchamt bestehen. Frage dort mal an, ob man Dir einen teilweisen Auszug des Grundbuches erstellt. Eventuell klären sich mit der Eintragung Deine Fragen und Du kannst dem Nachbarn auch sagen, er möge mal in sein Grundbuch schauen.
  2. der Weg ist wichtig

    "benutzen wir selten" ist der falsche Ansatz und führt zum Verlust des Wegerechtes wenn er unklar eingetragen ist.
    Der Weg ist der einzige Zugang mit PKW.
    Was ist wenn Sie einen Krankenwagen brauchen oder umbauen?
    Normaler Weise ist der Weg 3 Meter breit, befestigt und immer benutzbar.
    Unterhalten müssen Sie ihn und ein Tor müssen Sie dulden.
    Der Nachbar muss selbst an einer Klärung interessiert sein sonst kann er nicht verkaufen.
    Zur Not brauchen Sie einen Anwalt um das Wegerecht nach heutiger Norm zu formulieren.
    Selbst wenn nichts eingetragen ist wäre ein Notwegerecht wichtig sonst sind Sie abgeschnitten.
    Optimal für Ihre Belange wär, wenn die Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung) auch unter diesem Weg verlaufen würde.
    Schlecht für Ihre Belange wäre, wenn es einen zweiten "alternativen Weg" von 3 Meter Breite gibt.
    Das Baurecht verlangt übrigens für die Hinter-Bebauung eine gesicherte Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung), nachträglich kann man Sie nicht abschneiden.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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