Fehler im Kaufvertrag ...
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Fehler im Kaufvertrag ...

Fehler im Kaufvertrag und keiner hat's gemerkt.
Hallo,
wir haben im vergangenen Jahr neu gebaut und sind 2005 auch umgezogen. Die gesamte Abwicklung ist über einen Notar gelaufen, auch die Zahlungen über ein Anderkonto. Im Vertrag wurden Teilzahlungen vereinbart, wobei zur Übergabe der gesamte Betrag auf nämlichem Anderkonto sein sollte. Entsprechend der dort vermerkten Teilbeträge haben wir fristgerecht an den Notar gezahlt und zum Termin das Haus übergeben bekommen.
Dieser Tage schreibt uns der Notar, dass er sich bei einem der Teilbeträge verrechnet hat und darauf den Kaufvertrag abgeändert hat. Er fordert uns natürlich in dem Zusammenhang auf den Rest nachzuzahlen.
Eine Kontrolle des Vertrags deckt den Fehler auf, der vorher keiner der Parteien aufgefallen ist.
Die Frage ist nun, wie wir uns verhalten sollen? Wie ist das rechtlich? Inwieweit haftet der Notar?
Herzliche Grüße,
Gerd
  • Name:
  • Gerd
  1. Üblich in solchen

    Verträgen ist doch, dass zunächst der Gesamtkaufpreis aufgeführt ist, und dann in einzelne Teilraten zerlegt wird.
    Was ergibt die Summe der einzelnen Teilraten?
    Entspricht diese dem vereinbarten Gesamtpreis?
    • Name:
    • M.P.
  2. nein, sie ergibt nicht den Gesamtpreis

    Es fehlt der jetzt eingeforderte Teilbetrag.
    • Name:
    • Gerd
  3. Wenn Sie den vereinbarten Kaufpreis

    noch nicht vollständig gezahlt haben, weil noch eine Teilrate fehlt, müssen Sie diese na klar zahlen, denn die falsche Teilrate beeinflusst ja nicht den vereinbarten Preis. Somit haftet der Notar Ihnen gegenüber nicht. Gegenüber dem Verkäufer kann in soweit eine Haftung gegeben sein, als das dieser aus der nun verspäteten Zahlung einen Zinsschaden geltend macht. Dieser dürfte dann wohl durch den Notar, nicht durch Sie zu tragen sein!
  4. Offensichtlicher Irrtum

    Ihnen war klar, welchen Gesamtpreis Sie für das gekaufte Objekt zu zahlen haben. Wofür soll der Notar haften? Ihnen entsteht kein Schaden, Sie zahlen den vereinbarten Gesamtpreis.
    • Name:
    • M.P.
  5. Rechenfehler im Kaufvertrag

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Gerd,
    zunächst einmal muss durch Auslegung ermittelt werden, was die Vertragsparteien eigentlich beurkunden wollten. Wenn sich aus den Umständen oder z.B. aus dem übrigen Vertragstext ergibt, dass der insgesamt zu leistende Kaufpreis um die nun nachgeforderte Zahlung hätte höher sein müssen, gilt dieser höhere Kaufpreis.
    Erläutern Sie bitte anhand der konkreten Zahlen den Rechenfehler, damit wir hier im Forum wissen, um was es geht.
    Oftmals setzt der Notar auch nur das um, was er von den Parteien vorgegeben erhielt und rechnet nicht immer alles selber aus. Fragen Sie den Notar mal, was er (ggf. von ihrem Vertragspartner) für rechnerische Vorgaben erhielt.
    Eine Haftung des Notars wäre dem Grunde nach denkbar, weil er i.d.R. auch zu überprüfen hat, dass das Vertragswerk rechnerisch korrekt und schlüssig ist. Sie käme aber nur in Betracht, wenn es um Verzugszinsen geht, wenn Sie im Vertrauen auf den Vertrag einen Finanzierungsschaden erlitten haben (Dispozinsen statt "billiges" Baugeld) oder wenn Sie an dem Vertrag nicht festhalten wollen und glaubhaft nachweisen könnten, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn Sie von der jetzt zu Debatte stehenden höheren Summe gewusst hätten.
    Da kommt es darauf an, um welche Summe es geht.
    Wurde das Vorhaben finanziert? Von welcher Summe sind Sie bei der Finanzierung, die doch sicherlich vor Vertragsabschluss in die Wege geleitet wurde, ausgegangen? Welche Beträge waren in den Vorverhandlungen im Gespräch? Der höhere oder der niedrigere Betrag?
    (Alle Hinweise sind bei mir wie immer: rein privat und ohne Gewähr.)
    Viele Grüße
    Ralf
  6. Der

    Fragesteller hat doch schon bestätigt, dass es einen Gesamtpreis gibt und das die Addition der Teilbeträge niedriger ist als dieser Gesamtpreis.
    Er hat also eine  -  zu niedrig berechnete  -  Teilrate gezahlt und nun wird lediglich die Differenz zum vereinbarten Gesamtpreis angefordert.
    Wenn also Schaden, dann beim Verkäufer, der einen Teilbetrag zu spät erhält.
    • Name:
    • M.P.

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