Sind diese Projektierungskosten rechtens? Sollen wir zahlen?
BAU-Forum: Sonstige Themen

Sind diese Projektierungskosten rechtens? Sollen wir zahlen?

Hallo zusammen,
wir sanieren derzeit umfangreich ein Einfamilienhaus mit Hilfe eines Architekten. Dieser hat im Vorfeld mit uns abgesprcohen, dass ein Heizungsinstallateur, mit dem er gut zusammenarbeitet, ein Leistungsverzeichnis erstellt  -  für die Pelletheizung und Sanitäranlagen. Unsere Einwände, dass wir lieber einen Heizungsbauer, der schon mal eine Pelletheizung gebaut hat, nehmen wollen, wurden beiseite geschoben. Es kam wie es kommen musste, dass LVAbk. wurde zunächst mit dem falschen Kessel erstellt und war schließlich auch vollkommen überdimensioniert. Dieses ganze Hin und Her hat uns drei Wochen Bauzeit gekostet. Besagter Heizungsbauer hat dann auch nicht den Auftrag bekommen, sondern derjenige den wir von Anfang an im Auge hatten. Nun will er aber rund 1100 € Projektierungskosten von uns, die wir nicht zahlen wollen und die in er Höhe auch nie besprchen/vereinbart waren. Was tun, liebe Gemeinde?
Gruß Elke
  • Name:
  • Elke
  1. Wofür

    sollen Sie zahlen? Dafür, dass Ihnen ein Kollege ein ausführliches Angebot gemacht hat? Pelletsangebote mache ich jeden Woche mehrfach. Die sind im Ein- und Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) so sehr ähnlich, dass es im Zeitalter der EDV keinen Aufwand macht. Nur die Lagerung ist unterschiedlich, wie z.B. die Entsorgung des alten Öltanks, u.a. Doch diese Dinge habe ich schon beim erstem Ortstermin erschlagen, sodass sie keine Probleme bereiten. Und dann das Angebot ohne Preise auszudrucken und es dann "Leistungsverzeichnis" zu nennen, kostet etwas Papier und Toner.
    Was gibt's daran also zu "planen"? Hatten Sie eine schriftl. Vereinbarung für "Planungsarbeiten"? Wenn ich z.B. eine komplette Heizlastberechnung mache und danach die neuen Heizkörper oder Flächen auslege, ja dann ist das schon was anderes. Doch das erfährt mein Kunde VORHER.
    Fazit: Lächeln, und gut ist.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  2. Auftrag zur Projektierung erteilt?

    Hallo,
    Sie haben den Heizungsbauer doch gar nicht beauftragt! Dann müssen Sie auch nicht zahlen. Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse ist in den Architektenleistungen enthalten. Sollte dieser mit Hilfe von Firmen Teilbereiche der LVAbk.'s erstellen, dann kann er das ja machen. Dabei fallen aber keine Kosten für den Bauherren gegenüber der Firma an; sollten jedoch andere Absprachen gemacht worden sein, ist derjenige schlecht dran, der nichts schriftliches hat  -  Punkt!
    (Übrigens sind 1100 € nicht von schlechten Eltern)
    Mit freundlichem Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN