Bauherren dürfen ihrem Ärger über unerledigte Baumängel auch mit satirischen Mitteln Luft machen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Falle eines Bauherrn entschieden, der vor Zorn über nicht behobene Mängel ein Schild vor dem Haus aufgestellt hatte. Darauf war zu lesen "J ... Bauplanung, Besichtigung der Baumängel hier! "
Da die Mängel tatsächlich unerledigt gewesen seien, sei die satirische Unmutsäußerung völlig in Ordnung (Az. 17 U 97/02), meinte das Gericht.
(gefunden bei Stiftung Warentest)
Öffentliche Kritik wegen Baumängel jetzt gerichtlich erlaubt!
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Öffentliche Kritik wegen Baumängel jetzt gerichtlich erlaubt!
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... weil ich habe genau diese Art Mängel-Beschwerde schon mehrmals überlegt:)
Gruß,
AH -
Haben wir
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