Öffentliche Kritik wegen Baumängel jetzt gerichtlich erlaubt!
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Öffentliche Kritik wegen Baumängel jetzt gerichtlich erlaubt!

Bauherren dürfen ihrem Ärger über unerledigte Baumängel auch mit satirischen Mitteln Luft machen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Falle eines Bauherrn entschieden, der vor Zorn über nicht behobene Mängel ein Schild vor dem Haus aufgestellt hatte. Darauf war zu lesen "J ... Bauplanung, Besichtigung der Baumängel hier! "
Da die Mängel tatsächlich unerledigt gewesen seien, sei die satirische Unmutsäußerung völlig in Ordnung (Az. 17 U 97/02), meinte das Gericht.
(gefunden bei Stiftung Warentest)
  1. Link vergessen

    hier:
  2. gut zu wissen<img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">

    ... weil ich habe genau diese Art Mängel-Beschwerde schon mehrmals überlegt:)
    Gruß,
    AH
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  3. Haben wir

    Foto von Stephan Langbein

    bereits in unseren Werksvertrag aufgenommen und hatten auch ab und zu Gelegenheit dazu :-) unaser Bautagebuch mit entsptrechenden Einträgen aufzufrischen ...
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