Guten Tag, zum 1. Mai 2016 haben ...
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Guten Tag, zum 1. Mai 2016 haben ...

Guten Tag, zum 1. Mai 2016 haben ...
  1. verschwiegen oder versteckt?

    verschwiegen oder versteckt?
  2. Schwerer Weg

    Foto von Josef Schrage

    Schwerer Weg
  3. Mal wieder ein echter Kirschner ...

    Mal wieder ein echter Kirschner ...
  4. Grundsatzfrage

    Grundsatzfrage
  5. Na da haben Herr Schrage und @ die Anderen aber Recht!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Tag, zum 1. Mai 2016 haben Guten Tag, zum 1. Mai 2016 haben wir ein Einfamilienhaus erworben. Nach den letzten beiden Tagen starkem Regen, haben wir nun festgestellt, dass das Dach undicht ist. Das wurde uns im Voraus nicht genannt. Man sieht auf dem nicht ausgebautem Dachgeschoss zwischen Ziegel und Balken Bauschaum, wohl mit der Hoffnung dass es abgedichtet ist. Wie kann man hier nun am besten vorgehen? Gilt das als versteckter Mangel? Bauschaum ist keine Dichtmaßnahme, sondern der Versuch, einen Mangel zu verstecken. Es könnte auch "arglistige Täuschung" sein. Lassen Sie von einem SV den Schaden beziffern und denken Sie als Druckmittel gegenüber dem Verkäufer über eine Rückabwicklung nach. @Herr Kirschner,

    ohne Ihnen zu Nahe treten zu wollen aber was Sie hier schreiben ist schon ziemlich weit her geholt.

    Und dann Ihr "Erkenntnis" und Ihr Vorschlag mit dem SV ist ziemlich hart. Also das wissen Sie jetzt schon alles so aus der ferne. Respekt!

    Nun stellen wir uns mal vor der Fragesteller glaubt Ihnen und fängt an ein Großes Rad zu drehen ...

    @Fragesteller,

    viel Glück und wundern Sie sich nicht wenn der Verkäufer auf Grund des vorgeschlagenen "Druckmittels" des Herrn Kirschner einen Lachkrampf bekommt.

    Gruß Nicht auf Hr. Kirschner hören, der schreibt viel Falsches, wenn der Tag lang ist.

    Zunächst einmal wäre zu klären, ob das Wasser überhaupt da eingedrungen ist, wo der Bauschaum ist. Sollte dem so sein, wäre weiter zu klären, warum der Schaum da ist und warum das Wasser da eingedrungen ist.

    Und dann wäre zu klären, mit welchem Aufwand die Stelle zu reparieren ist. Denn eine Rückabwicklung wegen eines Mangels, der für Xhundert € zu beheben ist, dürfte nicht durschsetzbar sein! Bestenfalls ein Erstattungsanspruch für die Reparaturkosten!

    ABER:

    1) Regnet es da wohl nicht dauerhaft durch, sonst wären ja wohl Wasserschäden in der Etage darunter zu sehen gewesen.

    2) Sie schreiben, man sähe den Bauschaum. Hier dürften die Anwälte der Verkäufers darauf abzielen, das der Punkt ja erkennbar war (gekauft wie gesehen), nicht versteckt oder "getarnt" und Sie ja auch die Möglichkeit gehabt hätten, mit einem Sachverständigen das Objekt zu besichtigen, der den Mangel hätte erkennen können.

    Ich sehe hier die Chancen, wenn es nicht ein massiver Schaden ist, sondern nur eine kleine Schadstelle, Ansprüche gegen den Verkäufer anzumelden, als minimal bis 0 an.

    MfG Altbau -. Kaltdach  -  keine Unterspannbahn  -  frei sichtbare Unterseite der Dacheindeckung  -  da durfte doch eigentlich beim Ankauf schon jeder Erwerber sehen, dass das Dach vermutlich nicht 100 % regensicher ist. Sturm und fehlende Instandhaltung (Reinigung der Kehlen und Verblechungsanschlüsse) erhöhen dann das Risiko, dass irgendwo Wasser durchgedrückt wird.

    Da haben Sie vermutlich kaum Chancen bei einem Rechtsstreit. Investieren Sie das Honorar für RA, SV und Gerichtskosten lieber gleich in einen guten Dachdecker. Arglist und versteckt, müsste es sein! Ist es das?
    Ich glaube da eher an Herrn Schrages Lachkrampfanfall irgendwelcher Anwälte.
    Aber nichts desto trotz, schauen Sie in den Kaufvertrag, vielleicht haben Sie ja mit Mangelhaftung (früher: Gewährleistung) gekauft. Dann wäre doch auch alles in Butter.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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