2 Stahlträger freitragend, durchführbar?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
2 Stahlträger freitragend, durchführbar?
Hallo Community,
ich plane ein Haus zu kaufen mit geplanter folgender Umbaumaßnahme (PDF im Anhang). Ob ich das Haus kaufe, mache ich allerdings von der Durchführbarkeit der skizzierten Umbaumaßnahme abhängig. War 2 mal im Haus, Unterlagen oder Baupläne liegen leider nicht mehr vor.
Infos:
- Gebäude BJ 1957,1, 5 geschossig, 90 m² WFL, Betondecken
- Die Grundrisse beziehen sich auf das EGAbk.
- Wand A und B sind tragende Wände (24-30 cm)
- Wand B befindet sich im DGAbk. an gleicher Stelle. Bei Wand A im DG nicht feststellbar (Leichtbauwand davor um Raumhöhe zu gewinnen), aber ggf auch an gleicher Stelle wie im EG
- Unter dem Balkon befindet sich Freiraum bzw. die gleichen Wände wie im EG (Wand A, B, C gleich)
Fragen:
- Ist eine freitragende Konstruktion mit 2 Stahlträgern ohne zusätzliche Stütze im EG gemäß Grundriss möglich?
- Wenn ja, sind Wandvorsprünge z.B. 0,5 m nötig als zusätzliche Auflagefläche für die Träger in der Außenwand oder Aussteifung?
Mir geht es nur darum, ob solch eine freitragende Maßnahme überhaupt durchführbar ist Aufgrund der o.g. Infos
Vielen Dank im Voraus
Anhang:
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
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Das letzte Bild ist offenbar gedreht
Das ist nicht schön für die Beurteilung.Offenbar soll die Last, die bisher auf einer 24 bis 30 starken Wand lag, auf eine dünne Wand umgelagert werden.
Da muss man auch vor Ort sehen, ob die dünne Wand das trägt und ob sie selbst sicher irgendwo aufliegt.
Also nichts für Ferndiagnosen, sondern Statiker vor Ort holen.