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  • Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

  • 15061: Geerbtes Haus 1950 Sarnieren Ja oder Nein?

Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Willkommen bei den Fachleuten für trockene Mauern!
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Geerbtes Haus 1950 Sarnieren Ja oder Nein? 30.01.2013    

Hallo liebe Häuslbauer,

ich stehe gerade vor einer ziemlich schweren Entscheidung, es wird jetzt bald Zeit das mein Vater Häuser überschreibt und jetzt bin ich vor der schwierigen Entscheidung ob ich ein altes Haus renovieren soll, ob sich die Investition lohnt oder nicht. Zu Lebzeiten von meinem Vater kann das Haus nicht verkauft oder abgerissen werden, das heißt das Haus wird jetzt immer leer stehen und Grundkosten fallen immer an=> die dann ich tragen muss wenn es überschrieben ist.

Ich werde in den nächsten 5-7 Jahren sicher noch nicht selber bauen, bei dem alten Haus würde mein Vater viel erledigen (er ist in Pension und kann eig. Alles selber machen=> mit der Unterstützung von seinen Freunden bzw. mit der Unterstützung von meiner gesamten Familie). Das Problem ist, er hat vor 10 Jahren aufgestockt (war vorher ein Bungalow), und jetzt bekommt die Decke Risse (dürfte beim Umdecken Feuchtigkeit in die Decke gekommen sein, aufjedenfall gehört jetzt die Decke ausgetauscht), das ist einmal das eine.

Das Haus hat also vor 10 Jahren auch neue Fenster, vor 1 Jahr eine neue Haustür bekommen (Keine Ahnung warum), aber gut, ist halt so. Grundsätzlich gehört einfach das ganze Haus "Ausgehölt" und alles neu gemacht (also Planungskosten hätte ich keine, da meine Schwester Architektin ist). Das Haus hat um die 300 m² Wohnfläche=> wenn es also gut geplant wird, kann man 4 Wohnungen rein machen. Mein Plan wäre halt, dass das in 1 Jahr fertig ist, dass dann ich die nächsten Jahre mal drinnen wohne und die restlichen Wohnungen vermietet werden.

Wenn ich dann mal vorhabe selber zu bauen, kann ich ja alle Wohnungen vermieten. Verdienen tu ich normal, mein Lebensgefährte verdient ganz gut, würde dann wenn wir einziehen, die Hälfte der Kredittilgung übernehmen (er sieht es aber als Miete, das heißt wenn es mal aus sein sollte, muss ich ihn nicht rauszahlen)

Also gemacht gehört sicher: Decken austauschen Weiß nicht wie es mit dem Vollwärmeschutz aussieht, zahlt sich wahrscheinlich jetzt noch nicht aus ( weil wenn dann müsst ich auch die ganzen Fenster wieder erneuern, die ja eig. "nur" 10 Jahre alt sind.), Gesamten Elektro und Wasserinstallation, Putzarbeiten, Malarbeiten, Boden, ( wobei die Lohnkosten sehr gering sein werden, da vieles mein Vater machen kann).

Jetzt hab ich aber gar keinen Plan wieviel dass das alles ausmachen kann, jetzt wäre ich froh wenn ihr mir einen ungefähren Richtpreis nennen könntet, bzw. was ihr in meiner Situation machen würdet.

Vielen vielen lieben Dank im Voraus.

Lg

Name:

  • Katharina
  1. Fachfrau 30.01.2013    

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Katharina,

    Sie schreiben "da meine Schwester Architektin ist".

    Warum fragen Sie nicht die Fachfrau vor Ort oder trauen Sie der eigenen Familie nicht...

    Gruß

    Name:

    • Josef Schrage
  2. Genau, soll die Schwester sich darum kümmern! 30.01.2013    

    Foto von Markus Reinartz

    Fragen Sie Ihre Schwester.

    Wenn Sie vermieten wollen, dann werden Sie wohl um einen Vollwärmeschutz nicht drum herum kommen, ansonsten sind Ihre Mieteinnahmen sicherlich nicht nachhaltig erzielbar, weil Ihnen die Mieter abhauen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  3. ja sie ist gerade mit dem ... 30.01.2013    

    ... Studium fertig geworden, sie hat noch nicht soviel ahnung bezgl. Materialpreise und Arbeitsstundenpreise.

    Klar würde ich sonst sie fragen.

  4. Seien wir mal ehrlich,... 30.01.2013    

    ... Haus Bj. 1950, vor 10 Jahren aufgestockt mit Rissen und dies und das. Aber neue Fenster, wobei, ob die dann für nach der Sanierung in Ordnung sind, weiß kein Mensch. Dann Brandschutz, Schallschutz, Heizung, usw. usw.

    Sehr weit weg vom Neubau sind Sie nicht.

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  5. Architekturstudium 30.01.2013    

    Foto von Josef Schrage

    Wenn man/frau nach Abschluss eines solchen Studiums der Titel "Architekt" verliehen bekommt oder erworben hat und dann die hier gestellten Fragen nicht beantworten kann, wundere ich mich über die Desaster in Berlin, Hamburg und Stuttgart nicht mehr...

    Gruß

    Name:

    • Josef Schrage
  6. wenn ich das mit meiner Schwester ... 30.01.2013    

    ... nicht geschrieben hätt, hätten Sie dann eine kompetente Antwort parat gehabt oder wollen Sie hier nur meine Zeit verschwenden. Ich will hier nicht über das Können von gewissen Architekten oder nicht Architekten reden sondern ich wollte einfach nur fragen ob hier jemand qualifizierter eine Antwort oder eine Empfehlung hat und mich nicht auf unnötige Diskussionen einlassen.

    Funktioniert in anderen Bauforen auch gut.

  7. Im Grundsatz haben Sie ja Recht ... 30.01.2013    

    denn es geht in Ihrem Beitrag schließlich nicht um die Qualifikation von Architekten im Allgemeinen oder die Ihrer Schwester im Besonderen.

    Das Problem scheint mir, ob sich Ihre Frage im Rahmen einer Diskussion in einem Bauforum (in welchem auch immer) überhaupt sinnvoll beantworten lässt.

    Ihre Frage zielt letztlich auf alles das ab, was ein gestandener Architekt im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) inklusive einer Kostenschätzung zu leisten hat. Das ist gar nicht wenig und erfordert sicher mehr an Informationen, als Sie in Ihrem Beitrag mit auf den Weg geben und geben können!

    Vielleicht würde Ihnen auch ein (wenig seriöser) Architekt allein aufgrund Ihrer Angaben einen "Schätzwert" liefern, der mit dem "ganz dicken Daumen" kalkuliert ist. Aber was würde Ihnen das nützen? Wollen Sie darauf weitere Überlegungen aufbauen oder gar relevante Entscheidungen treffen? Das wäre doch geradezu grob fahrlässig. Bedenken Sie, dass sich selbst Kostenschätzungen, die auf der vollständigen Grundlagenermittlung (Aufmaße etc.) und der Vorplanung aufbauen, meist dadurch auszeichnen, dass sie viel zu niedrig gegriffen waren. Über die Gründe dafür kann man sicher spekulieren, aber eines lässt sich sicher sagen: Es wird nie billiger als gedacht!

    Wenn Sie sich selbst einen Gefallen tun wollen, beauftragen Sie einen Architekten, sofern sich Ihre Schwester das nicht zutraut. Aber mal ganz ehrlich: Wäre das nicht eine tolle Gelegenheit, um sich erstmals in der Praxis zu beweisen?

    Und noch eines @ Herrn Schrage: In Berlin u.s.w. waren sicher keine Berufsanfänger am Werke und trotzdem ist es in die Hose gegangen. Also kann es allein an der Berufserfahrung auch nicht liegen, oder?

    Name:

    • RA Dr. Wolfgang Müllensiefen
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.muellensiefen.com/
  8. Vielen lieben Dank für die nette ... 30.01.2013    

    ... Antwort ;-) ich wusste ja das man auch eine normale Antwort bekommen kann.

    Also werde ich als erstes einen Sachverständigen oder Baumeister kommen lassen und die machen mir wahrscheinlich eh einen Kostenvoranschlag nehme ich an? Wissen Sie ob das sehr Kostenintensiv ist oder ob der Kostenvoranschlag noch kostenfrei ist?

    Vielen Dank.

    Lg

  9. Genau Herr Dr. Müllensiefen, so sieht´s aus. 30.01.2013    

    Foto von Markus Reinartz

    Allerdings ist es sicherlich möglich -dies natürlich jedoch nicht ohne vorausgegangene Ortsbesichtigung-, wenn man dass Objekt in Augenschein genommen hat und sich über die Schwere der vorhandenen Baumängel oder ggf. auch der bereits eingetretenen Bauschäden einen Überlick verschafft hat, eine ziemlich genaue Punktlandung hinsichtlich der anfallenden Kosten einer Sanierung und Modernisierung liefern zu können, dies aber sicherlich nicht umsonst oder kostenlos und ganz sicher nicht im Rahmen dieses Forums hier.

    Die Fragestellerin soll Ihre Schwester fragen und ihr Hinweis, dass die sich am Objekt Ihrer (ebenfalls sodann auch) Schwester die Sporen verdienen kann ist doch richtig und korrekt. Und sodann die Fragestellerin der Meinung oder der Auffassung ist, dass Sie dies Ihrer Architektenschwester nicht zutrauen kann, kann Sie ja noch Jemanden beauftragen der mal "drüber" schaut und sein Statement dazu abgibt. Jedenfalls ich als Schwester die Architektur studiert hätte, wäre beleidigt, wenn ich von meiner Schwester gar nicht erst gefragt worden wäre oder auch dann, wenn ich den Eindruck hätte, dass Sie deswegen nicht fragt, weil Sie mir dass nicht zutrauen würde.

    Derartige punktgenaue Kostenplanungen sind sicherlich ab einem Preis von 750 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer am Markt erhältlich. Es kommt halt auf das Objekt und die Dinge an, die berücksichtigt werden müssen. In 10 Stunden a beispielsweise 75 Euro, lässt sich doch ein derartige Konzept in Form einer Kostenberechnung fertigen (von einer damit verbundenen Planung, die ausgehändigt wird, kann zu diesem genannten Preis allerdings natürlich nicht die Rede sein). Es kommt halt darauf an, wie viel Zeit denn dann noch benötigt wird um dem jeweiligen Auftraggeber zu entlocken, was er möchte, auch dafür geht natürlich Zeit drauf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Sie waren schneller, also hier dann meine Ergänzung.

    Ich würde Ihnen den Kostenanschlag nicht kostenfrei machen. Alleine die Ausarbeitung nimmt -je nach Objektgröße- so ca. 10 Stunden in Anspruch und mal ehrlich, dass "DING" soll doch passen oder? Wenn ich mit 10 Stunden Aufwand rechne, dann schätze ich nicht nur grob über den Daumen, was so etwas denn dann schlussendlich kosten kann sondern ich rechne und ermittle und das hat halt seinen Preis. Jeder der das so handhabt wird etwas dafür verlangen.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  10. Kosten für Kostenschätzung oder Kostenvoranschlag? 30.01.2013    

    Sie sollten zunächst Folgendes Bedenken:

    Ihre Schilderung deutet auf einen gewerkübergreifenden Sanierungsbedarf hin. Sie werden also nicht umhin kommen, entweder für jedes Gewerk den entsprechenden Handwerker hinzuzuziehen (Eletroinstallateur, Stuckateur etc.) oder einen sog. Generalunternehmer/Generalübernehmer um einen Kostenvoranschlag zu bitten. Letzteres hätte den Vorteil, dass Sie alles aus einer Hand bekommen.

    Alternativ können Sie natürlich auch einen Architekten oder Sachverständigen mit einer Kostenschätzung beauftragen.

    Egal, wen Sie nun einschalten: Ein Kostenvoranschlag oder eine Kostenschätzung KANN kostenfrei sein, muss es aber nicht. Natürlich gilt bei allen im Grundsatz: Man übt seinen Beruf aus, um Geld damit zu verdienen. Trotzdem sind auch berufliche Leistungserbringer in manchen Fällen bereit, bestimmte Leistungen als "Akquisition" zu verbuchen und kostenfrei (ohne entsprechenden Auftrag) zu erbringen, natürlich mit dem Hintergedanken, dafür einen lukrativen Auftrag an Land zu ziehen. Ob das so ist, sollten Sie VORHER klären. Schildern Sie Ihr Anliegen und Fragen Sie ganz direkt danach, ob für den Kostenvoranschlag/die Kostenschätzung ein Entgelt verlangt wird, wenn ja, welches. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, damit es hinterher keinen Streit gibt. Denn über die Kostenpflichtigkeit lässt sich in vielen Fällen trefflich streiten! Ich verweise einmal beispielhaft auf die Entscheidung:

    OLG FRANKFURT, 07.12.2012 - 10 U 183/11

    Den Volltext können Sie unter dem weiterführenden Link abrufen.

    Die Höhe der Kosten bei einem kostenpflichtigen Auftrag unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. Architekten/Ingenieure sind dabei allerdings grundsätzlich an die Mindest- und Höchstsätze der HOAIA gebunden (s. unten § 7 HOAI), die wiederum von der Höhe der anrechenbaren Kosten (der Baumaßnahme) abhängen. Aber: Mindestsätze hin, Höchstsätze her. In vielen Fällen wird Ihnen auch der Architekt/Ingenieur einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar anbieten. Lassen Sie sich aber beim Stundensatz vorher bestätigen, wie viele Stunden maximal benötigt werden, oder versuchen Sie gleich eine Deckelung durchzusetzen.

    Weiterführende Links:

    • http://www...stung.html
    • http://www.gesetze-im-internet.de/hoai/__7.html

    Name:

    • RA Dr. Wolfgang Müllensiefen
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.muellensiefen.com/
  11. Sie hätten sicher schnell jemanden gefunden, 04.02.2013    

    der ihnen gern weiterhilft, wenn Sie das Bundesland veröffentlicht hätten, in dem das Häusl steht, dann hätte sich vieleicht ein Kollege von hier als Energiebrater, Planer, Bauleiter usw. angeboten?! Wär ja vielleicht auch nicht das Schlechteste gewesen...

    Name:

    • wiki

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