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  • Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

  • 15044: Spritzschutz erstellen?

Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Willkommen bei den Fachleuten für trockene Mauern!
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Spritzschutz erstellen? 10.12.2012    

Sehr geehrte Damen und Herrn,

wir haben gerade ein Haus gekauft. Die Innenwände im Untergeschoss (kein Keller) sind in der Höhe des Haussockels feucht (70 Digits zu 40 Digits Normalfeuchte). Unser Gutachter ist der Meinung, dass ein Spritzschutz (Kiestraufe) und ein neuer Sockelanstrich der Feuchte entgegenwirken würden.

Ich habe da ein wenig Bedenken, da das Haus schon 50 Jahre (Baujahr 1962) auch ohne Spritzschutz funktioniert haben muss.

Der Weg mit Granitsteinen (siehe Bilder) ist um das gesamte Haus gelegt. Würden wir jetzt die Granitsteine entfernen und einen Spritzschutz anlegen, dann würde das Wasser nicht mehr schnell ablaufen können, sondern versickern. Ich habe Sorgen, dass es dadurch noch schlimmer wird. Natürlich kann jetzt das Wasser was sich unter den Grantsteinen sammelt nicht so schnell verdunsten. Dafür wäre ein Spritzschutz natürlich besser.

Was ist Ihre Meinung?

Mit freundlichen Grüßen Volkmar Wie**denfeld

Anhang:

  • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Frage "Spritzschutz erstellen?" im Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
  • BAU.DE / Forum: 2. Bild zu Frage "Spritzschutz erstellen?" im Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
  • BAU.DE / Forum: 3. Bild zu Frage "Spritzschutz erstellen?" im Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
  • BAU.DE / Forum: 4. Bild zu Frage "Spritzschutz erstellen?" im Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Volkmar W.
  1. Ohne das Objekt gesehen zu haben ... 10.12.2012    

    ... : Granitpflaster knirsch zur Fassade verlegt und (wenn ich es richtig deute) eine Anschlußversiegelung mit Silicon o.Ä. zur Sockelfläche kann nur zu Abplatzungen und Feuchteschäden führen. Ich würde erstmal ca 2-3 Granit-Pflasterreihen rausneehmen und einen Kiesstreifen einbauen, der für zügigen Wasserabfluß sorgt.

    Name:

    • Franz Schwarzmeier
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.gutachter-schwarzmeier.de
  2. Tiefe des Kiesstreifen/Spritzschutzstreifen 10.12.2012    

    Sehr geehrter Herr Schwarzmeier,

    danke für die Antwort. Muss der Aushub für den Kiesstreifen bis zur Bodenplatte sein? Hinter dem Haus wären das dann nur 20-30cm aber an den Hausseiten müsste dann wegen der Hanglage am höchsten Punkt bis zu 80cm tief gegraben werden. Ich schätze dafür müssen dann die gesamten Granitsteine entfernt werden.

    Mit freundlichen Grüßen Volkmar Wie**denfeld

  3. Ist zwar nicht mein Fachgebiet, drum ... 10.12.2012    

    ... gehe nich auch nicht groß darauf ein. Aber das Wasser sollte schon ungehindert weg vom Gebäude fließen.

    Name:

    • Franz Schwarzmeier
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.gutachter-schwarzmeier.de
  4. Im Sockelbereich muss 10.12.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    in Höhe des Spritzwasserbereiches immer ein Abdichtung aufgebracht sein und die 15 cm höher, als Ihr Granitpflaster. Unterhalb dem Putz würden Sie die Abdichtung nicht sehen, was aber ja nun nicht mehr geht oder ausführbar ist, weil Sie bereits schon einen Sockelputz auf der Hütte drauf haben. Das macht aber nichts, sodann Sie die Pflastersteine aufnehmen und ausreichend tief ausheben, alles säubern und dann z. B. mit einer Dichtschlämme abdichten und die auf dem vorhandenen Sockelputz hochführen und das denn dann bis auf eine Höhe von 15 cm, besser 20 cm, höher als das vorhandene Granitpflaster. Die Aushubtiefe sollte so tief ausgeführt werden, so dass Sie auf der wohl hoffentlich bereits vorhandenen Abdichtung (unten im Erdreich, die wir nun nicht sehen können) anschließen können.

    Achso, Herr Schwarzmeier hat natürlich Recht, datt isssss gar nix, was man da sehen kann und dann auch noch mit Silikon usw. Auch das der Granitpflastersteinbelag bis knirsch ans Haus heran gearbeitet worden íst, ist nicht optimal, bon der Silikonfuge ganz zu schweigen, auch die sind nicht dauerhaft dicht.

    Kuckst Du hier:

    WWW

    WWW

    WWW

    Bei der Anwendung könnten Sie auch die Dichtschlämme noch höher führen und zwar so hoch, bis unter den Kratzputz oder Reibeputz, den Sie auf der Hütte drauf haben. Es ist ja so, die Dichtschlämme hat eine gewisse Schichtdicke, die Sie einhalten müssen, damit Sie wirksam dicht ist und wenn Sie die Schlämme nur 15 oder 20 cm an der Wand hoch führen bzw. nur 15 bis 20 cm höher als das Granitpflaster an der Wand hochführen, kann die ggf. wieder hinterlaufen werden, weswegen es denn dann besser ist, wenn Sie die Schlämme bis unter die Kante hochführen, an der der Kratzputz beginnt. Dann ist die Gefahr des Hinterlaufens nicht gerade ganz so hoch. Außerdem würde der Sockel ansonsten eine etwas andere Struktur durch die Schlämme bekommen, als der übrige Sockel, der oberhalb der mindestens 15 cm heraus schaut, was man auch hinterher noch sieht, wenn Sie den Sockel wieder neu gestrichen haben.

    Bevor Sie die Dichtschlämme allerdings auf den Sockel, oberhalb des Granitpflasters aufbringen, müssen Sie die Farbe oberhalb des Pflasters allerdings entfernen und ggf. den Untergrund verfestigen. Auch müssen Sie testen, ob die Dichtschlämme auf einer ggf. vorhandenen Abdichtung hält. Sie hatten ja beschrieben, dass die anderen Seiten des Hauses bereits 1,00 m im Erdreich liegen, da ist denn dann wohl hoffentlich ja bereits bestenfalls schon eine Abdichtung vorhanden über die Sie drüber arbeiten müssen um einen sauberen Anschluss daran gewährleisten zu können. Wenn Sie allerdings länger oder für immer Ruhe haben wollen, dann sollten Sie alles raus nehmen und ausheben und bis (mindestens) auf die Stirnseiten der Bodenplatte neu abdichten. Lassen Sie sich von einem Techniker des Dichtschlämmenherstellers (egal welchem) beraten.

    Ob Sie eine derartige Abdichtung mit oder ohne Spritzwasserschutz (Kiesstreifen) ausführen, ist dann egal, wenn es ordnungsgemäß abgedichtet wurde. Dann wäre der Kiesstreifen auch entbehrlich.

    Achso, und sodann Ihr Granitpflaster in Beton verlegt sein sollte und Sie den Aushib mit der Hand tätigen, dann wird auch nicht der ganze Granitpflasterbelag aufgenommen werden müssen aber das sieht man meisten immer erst dann, wenn man dran ist und den genauen Aufbau gesichtet hat.

    Allerdings haben Sie doch bereits schon einen Gutachter, wie Sie hier bereits schon ebenfalls geschrieben und beschrieben haben, das müsste der Ihnen denn dann doch auch bereits schon gesagt haben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  5. Danke! 15.12.2012    

    Sehr geehrter Herr Reinartz,

    danke für die überaus detaillierte Hilfe. Der Gutachter hat uns nur ein Kurzgutachten erstellt, über die Details wurde noch nicht gesprochen.

    Mit freundlichen Grüßen Volkmar Wie**denfeld

  6. Und? Was sagt denn nun der Gutachter? 31.12.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Hat der Gutachter Angaben zur Spritzwasserabdichtung gemacht? Schön wäre mal eine Rückmeldung von Ihnen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  7. Achso, Herr Schwarzmeier, wie kann das sein, dass dies nicht Ihr Fachgebiet ist? 31.12.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Sie sind doch Maler, da muss bzw. sollte doch gerade eben der Spritzwasserbereich Ihr Fachgebiet sein! Wenn Sie dies doch nicht wissen, dann können Sie ja theoretisch und praktisch sodann auch nicht, ein Haus anstreichen, welches bis auf das Niveau der Außenanlagenhöhe angestrichen werden soll. Und schlussendlich müssten Sie ja auch wissen in welchen Fällen Sie denn dann bedenken anmelden und in welchen nicht! Wie handhaben Sie dies? Oder melden Sie immer und generell erst einmal Bedenken an? Das ist doch alles eigentlich wichtig zu wissen für Ihre tagtägliche Arbeit oder wie handhaben Sie dies alles?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  8. oh man(n) 2. 31.12.2012    

    Foto von Stefan Ibold

    Sher geehrter Herr Reinartz,

    wenn Sie sich nicht ständig selber umwickeln würden, dann würden Sie verstehen, dass Herr Schwarzmeier als "nicht sein Fachgebiet" die erforderliche Ausführung in Sachen Drainung/Kiesstreifen/Abstand Belag zum Baukörper gemeint hat und nicht die Arbeiten/Abdichtung am und um das WDVSA.

    M. f. G.

    stefan ibold

    Name:

    • Stefan Ibold
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://planungsgruppe-dach.de/
  9. Genau so ist es gemneint, Stefan. Außerdem ... 31.12.2012    

    ... Genau so ist es gemneint, Stefan. Außerdem wird hier doch sowieso alles von Herrn Reinartz zu Seiner vollen Zufriedenheit beantwortet. Es gibt eben diese Generalisten, die SICH für alle Gewerke als DER Sachverständige verstehen, während wir Handwerker uns auf unser Fachgebiet-"Handwerk", das wir auch von der Pike auf erlernten und praktizierten(ich z.B. seit 1965, Meisterprüfung 1972 abgelegt)alleine beschränken. So lange der Generalist von "Anderen",von "Fachleuten" dren bereits intelligente und vorgedachte Texte abschreibt, klingt das für Laien ja sehr wissend,jedoch die Zuordnung passt eben nur selten. Bei einer mündlichen Befragung bei Gericht habe ich erst dieses Jahr wieder einen dieser Alleswisser dermaßen blamiert, sodaß das Gericht den Herrn ins Nirwana schickte und ablösen lies. Damit erst mal genug.

    Name:

    • Franz Schwarzmeier
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.gutachter-schwarzmeier.de
  10. Na dann isss doch gut aber die Frage danach wird doch wohl gestattet sein oder etwa nicht? 31.12.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Es kann doch kein Problem sein mal eine Frage danach zu stellen, wie es denn dann gemeint war oder? Denn etwas anderes habe ich ja hier nicht gemacht, als mal höflich nachgefragt!

    Auch bin ich der Meinung Herr Schwarzmeier, dass die ordnungsgemäße Ausführung eines Spritzwasserschutzes an einem Haus sehr wohl zu Ihrem Fachgebiet gehören muss, nicht nur als Sachverständiger oder als Gutachter sondern auch allein schon aus Ihrer Qualifikations als Meister heraus. Ohne dies könnten Sie Ihre Kunden ja auch nicht ausreichend fachkundig genug beraten. Auch wenn Sie nicht wissen müssen welchen Durchlässigkeitsbeiwert ein anstehendes Erdreich ggf. haben muss oder sollte oder aber auch nicht, jedenfalls sollten Ihnen die Kriterien wie ein Haussockel beschaffen sein muss um dauerhaft ordnungsgemäß ausgeführt zu sein, bekannt sein. Mehr habe ich mit meiner Anmerkung doch unter Anderem auch gar nicht erst behaupten wollen.

    Ich kann daher nicht verstehen und nachvollziehen, warum Ihnen meine Art mal nachzufragen nicht gefällt und auch ebenfalls nicht, warum Sie ständig an meiner Art zu schreiben nörgeln. Ich nörgele an Ihre oftmals nörgelungsbedürftigen Schreibstil -insbesondere hinsichtlich der Mangelbewertung bei den unterschiedlichen Vertragsarten einiger der Herren hier- ja auch nicht herum und keinesfalls greife ich derartige Dinge auf, wie Sie dies zu tun pflegen!

    Lassen Sie mir doch bitte einfach den Meinigen Schreibstil so wie ich Ihnen den Ihrigen lasse!

    Und hinsichtlich den Fachgebieten dürfen Sie davon ausgehen, dass niemand alle Fachgebiete auf sein Zepter schreiben kann und bei mir können und dürfen Sie sodann sehr gerne darauf schließen, dass die Themen zu denen ich keine Stellung beziehe nicht als mein Fachgebiet ansehe oder aber auch hin und wieder schon einmal, dass mir lediglich nur die Zeit fehlt Stellung beziehen zu können. Jedenfalls gibt es derartige Themen hier in diesem Forum in ausreichender Anzahl zu denen ich keine Stellung bezogen habe.

    Zusätzlich kann ich Ihnen versichern, dass ich noch keines meiner erstatteten Gutachten revidieren musste -auch nicht nur teilweise- und ich auch bislang immer die Ehre hatte -bei zu erstattenden Gutachten- nicht ersetzt zu werden, was nicht heißen muss, dass dies immer und ausnahmslos so sein muss, jedenfalls bislang war das so und wenn es mal anders sein sollte, dann können sich diese vorstehend genannten Handlungen nur auf zuu erstattende Gutachten in der Zukunft beziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  11. Na denn, weitermachen, werde nur was ... 31.12.2012    

    ... dazu schreiben, wenn es wirklich nötig ist, der Rest ist und bleibt meinetwegen Ihr Forum. Vorher wars eben Jaskulski, nun übernahmen Sie den Part. Wenns Spass macht, weiter so...

    Name:

    • Franz Schwarzmeier
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.gutachter-schwarzmeier.de
  12. Herr Schwarzmeier, ich hatte keinesfalls vor Sie angreifen zu wollen! 31.12.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Ich habe hier lediglich meine Meinung dahingehend Kund getan, dass ich die von mir hier eingestellte Auffassung vertrete, dass auch diese sensible Gewerk doch zumindest zum Teil in Ihren Bereich oder Zuständigekeitsbereich oder aber auch in Ihr Fachgebiet fällt.

    Sie müssen sich ja dazu nicht äußern, wenn Sie dass nicht möchten aber ich persönlich gehe doch davon aus, dass ein Maler über derartiges Grundwissen verfügen sollte.

    Und eine Info für Sie noch Herr Schwarzmeier, auch ich komme aus dem Handwerk und habe -zunächst und zuerst einmal- einen Handwerksberuf erlernt. Auch ich bin mir der oftmaligen Schwierigkeiten an der Baustelle -weil keine Laborbedingungen- bewusst. Denn auch ich versuche dies -insofern mir dies in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen möglich ist- zu berücksichtigen und nicht aus allen handwerklich ausgeführten Arbeiten Mangelschlüsse zu ziehen. Und ich bin mir fast sicher, dass wir dahingehend nicht all zu weit auseinander liegen.

    Das ist doch hier ein Diskussionsforum Herr Schwarzmeier und da ist doch sicher Fragen zu stellen erlaubt und auch sicher erlaubt Kund zu tun, wie der antwortende dies sieht oder was seine persönliche Meinung -die nicht immer und zwangsläufig richtig sein muss- ist. Auch wenn die Meinungen oftmals auseinander gehen, so ist das denn nun dann halt eben mal in Rahmen eines derartigen Forums.

    Aber eines möchte ich noch bemerken Herr Schwarzmeier. Ich habe weder Sie, noch Herrn Ibold angegriffen, Sie beide aber dies des Öfteren zu tun vermögen. Weder Sie noch Herr Ibold wird dazu gezwungen meine Beiträge zu lesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  13. Und? Was sagt denn nun der Gutachter? 21.01.2013    

    Foto von Markus Reinartz

    Gibt es denn da noch eine Rückmeldung von Ihnen?

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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