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  • 14782: verdeckter Baumangel

Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

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verdeckter Baumangel 29.09.2010    

Bauherr verkauft eine Eigentumswohnung mit üblichen Gewährleistungsfrist an Käufer A, Käufer A verkauft weiter an B, B an C .... usw.
Wer haftet bei jahre später entdeckte Baumangel (kein arglistiges Verschweigen), immer noch der ursprüngliche Bauherr, auch wenn die Gewährleistung nicht an späteren Käufer B, C usw. abgetreten wird; und B & C kaufen von ihrem jeweiligen Vorgänger wie bei Altbau üblich "wie gesehen"?

  1. Schwarzpeterspiel 29.09.2010    

    wer behauptet, muss beweisen.
    C kann beweisen, dass es einen verdeckten Mangel gab, der B hätte bekannt sein müssen: B haftet gegenüber C
    B kann sich gegenüber C nicht davonstehlen und C direkt an A verweisen, denn C hatte mit A nie ein Vertragsverhältnis.
    B kann enstsprechend A belangen, usw. Wird aber immer schwieriger, wegen zunehmender Wahrscheinlichkeit von Todesfall, Verjährung und so weiter.

    Name:

    • Jens Paulsen
  2. Keine ausreichenden Angaben! 29.09.2010    

    Foto von Markus Reinartz

    Werter Forumsteilnehmer,
    Sie haben zu wenige Angaben gemacht, was eine hinreichend verlässliche Angabe, wer denn dann nun wann haftet, ungemein erschwert bzw. unmöglich macht.
    Zunächst einmal kommt es darauf an, über welchen Baumangel wir uns hier unterhalten, denn z. B. bei einem statischen Problem, auch Jahre später würde sicherlich der Statiker haften.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  3. Es interessiert hier nur der letzte ... 30.09.2010    

    ... Kaufvertrag.
    In dem wurde "verkauft ohne Gewähr für bla bla bla".
    Und so ist es nun auch. Der letzte Käufer hat keine Gewährleistung. Hätte er nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln und die geibt es ja nach Ihren Ausführungen nicht.

    Name:

    • Manfred Peters
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. . Werte Forumsteilnehmer,. da vertrete ... 01.10.2010    

    Foto von Markus Reinartz

    ....
    Werte Forumsteilnehmer,
    da vertrete ich aber die Auffassung von Herrn Peters nicht.
    Nach meinem Dafürhalten ist es wichtig zu wissen, ob es sich denn nun um einen gekauften Neubau oder um einen gekauften Altbau handelt.
    Ein Neubau kann nämlich während der üblichen Gewährleistungszeit von 5 Jahren mehrfach hin und her verkauft werden und eine Abtretung der Rechte gegenüber den vermeintlichen Handwerkern ist ggf. nicht erforderlich, Grundvoraussetzung dafür ist aber dass wir über den 5 Jahres Gewährleistungszeitraum reden, innerhalb dessen sich alles abgespielt haben muss und dazu hat der Fragesteller bislang keinerlei Angaben gemacht, ob dies denn dann ggf. so gewesen ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  5. Lieber Herr Reinartz 02.10.2010    

    ich zitiere aus Ihrer Signatur
    "Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir ..."
    und fahre anders fort
    ... weswegen wir uns hier gewöhnlich keinen Wolf schreiben und alle Eventualitäten abhandeln wollen.
    Wer präzise Antworten will, muss zumindest sein Problem konkret schildern.

    Name:

    • Jens Paulsen
  6. Herr R. 02.10.2010    

    Ich weiss nicht, warum Sie die Möglichkeit "Neubau" ins Spiel bringen. Schreibt der Fragesteller doch im 1. Beitrag Zitat "...wie bei Altbau üblich".

    Name:

    • Manfred Peters
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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