Haftung für Hochwasserschäden während der Bauphase
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Haftung für Hochwasserschäden während der Bauphase
Haftung für Hochwasserschäden während der Bauphase
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Wie genau ist denn das Problem gelagert?
Hallo,
ich hätte eine Frage bzgl. der Haftung bei Schäden.
So viel ich weiß haftet bei höherer Gewalt der Bauherr für Schäden am Bauwerk während der Bauphase (§ 6 (2) VOBAbk./A).
Trifft das auch uneinhgeschränkt für Schäden, die aus einen Hochwasser resultieren.
In § 6 VOB/A steht zudem, dass wenn mit Witterungseinflüssen während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss, dies nicht als Behinderung gilt.
Was trifft jetzt genau zu?
Wer muss für die Schäden am unfertigen Bauobjekt aufkommen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe.
Gruß Marcel Werter Forumsteilnehmer,
eine prequere Frage, die Sie da gestellt haben, die aber jedoch sicherlich meist alle am Bau beteiligten interessiert, so auch mich.
Wie genau ist denn Ihr Problem gelagert?
Ist es denn tatsächlich Hochwasser, also sodann steigendes Wasser bzw. genauer ein steigender Grundwasserstand oder ist es eher eine Überflutung.
Überflutet z.B. ein Grundstück, weil das Wasser auf der - noch nicht wirklich fertig gestellten - Baustraße den Berg oder ein Steigung hinab läuft und es Aufgrund dessen, weil das Gefälle entsprechend so angelegt ist, dass das anfallende bzw. den Berg hinab laufende Wasser hinterher - von der Baustraße - auf Ihr Grundstück läuft, dann haftet in der Regel der Erschließungsträger.
Hierzu gibt es bereits einschlägige Gerichtsurteile.
Schildern Sie mal den genaueren Sachverhalt!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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