Anbau & Modernisierung DHH: Architekt erforderlich? Kosten, Planung & Ablauf
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Anbau & Modernisierung DHH: Architekt erforderlich? Kosten, Planung & Ablauf

Hallo,
wir planen an eine Doppelhaushälfte einen Anbau, zweigeschößig mit Flachdach, Maße ca. 3,52 x 6,72 m  -  ohne Keller. Nürnberger Umland.
Zudem soll die bestehende Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1968 modernisiert werden:
  • komplette Elektroerneuerung
  • neue Heizungsanlage (Gas)
  • Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und OGAbk. Decke (vom Dach aus)
  • neues Bad/Küche
  • neue Haustüre und Dachtreppe
  • Bodenbeläge usw. in Eigenleistung

Energieberatung haben wir machen lassen  -  die Architektin hat leider aber keine Zeit um den Umbau zu koordinieren.
Daraufhin haben wir einen anderen Architekten aufgesucht. Der meinte das er ca. 10-15 % der Baukosten als Honorar erhält.
Kosten sind in etwa wie folgt geschätzt worden:
Anbau ca. 60.000 EUR
Modernisierung ca. 100.000 EUR
D.h. für mich über 20.000 € für den Architekten.
Meiner Meinung nach könnte man die Elektroerneuerung und die Heizung/Bad auch von lokalen Anbietern (die die einen guten Namen in der Region haben) anbieten lassen. WDVSAbk. ebenfalls.
Für den Anbau sind ja Baupläne nötig  -  daher Architekt von nöten. Das würden wir dann auch gerne mit Unterstützung machen.
Wie ist Ihre Meinung dazu? Ist das für einen Laien der nicht vom Fach ist aber sich in den letzten Jahren durchaus damit oberflächlich beschäftigt hat machbar?
Wie hoch würde in etwa das Honorar für den Anbau alleine bzw. für alles zusammen ausfallen?
Für GOIA benötigt man ja ein eigenes Studium 😉
Danke und Viele Grüße

  • Name:
  • Marc Hummels
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich beurteile die Frage, ob für einen Anbau und die Modernisierung einer Doppelhaushälfte ein Architekt erforderlich ist, wie folgt:

    Für einen Anbau ist in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung erforderlich. Für die Erstellung der Baupläne und die Einreichung des Bauantrags ist in der Regel ein Architekt oder ein Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung notwendig. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen komplexeren Anbau mit Flachdach handelt.

    Auch bei der Modernisierung einer Doppelhaushälfte, insbesondere bei einer kompletten Elektroerneuerung, dem Einbau einer neuen Heizungsanlage und der energetischen Sanierung (Fassade, Kellerdecke, Dach), ist die Expertise eines Architekten oder Energieberaters sinnvoll. Diese können die Maßnahmen koordinieren, die Einhaltung der aktuellen energetischen Standards (z.B. EnEVAbk., GEG) sicherstellen und Fördermittel beantragen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst, ob für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. Holen Sie Angebote von Architekten und Energieberatern ein, um die Kosten und den Nutzen einer professionellen Planung abzuwägen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht
    Bauvorlageberechtigung
    Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Baupläne zu erstellen und bei der Baubehörde einzureichen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Bauantrag
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen
    GEG
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest.
    Verwandte Begriffe: EnEV, Energieausweis, Energieeffizienz
    Flachdach
    Ein Flachdach ist ein Dach mit geringer Neigung (bis ca. 5 Grad). Es erfordert eine besondere Abdichtung, um Wasserschäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Dachabdichtung, Dachneigung, Entwässerung
    Energetische Sanierung
    Die energetische Sanierung umfasst Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs eines Gebäudes, z.B. durch Dämmung der Fassade, des Daches und der Kellerdecke.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Energieberatung, Fördermittel
    Elektroerneuerung
    Die Elektroerneuerung umfasst die Erneuerung der elektrischen Anlagen in einem Gebäude, z.B. Leitungen, Schalter, Steckdosen und Sicherungen.
    Verwandte Begriffe: Elektroinstallation, Elektriker, VDE-Normen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann ist ein Architekt für einen Anbau zwingend erforderlich?
      Ein Architekt ist in den meisten Bundesländern zwingend erforderlich, wenn eine Baugenehmigung für den Anbau benötigt wird. Die Bauordnung schreibt dann vor, dass die Baupläne von einem Architekten oder Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung erstellt und eingereicht werden müssen.
    2. Welche Vorteile bietet ein Architekt bei der Modernisierung einer Doppelhaushälfte?
      Ein Architekt kann die Modernisierungsmaßnahmen koordinieren, die Einhaltung der energetischen Standards sicherstellen, Fördermittel beantragen und die Bauausführung überwachen. Dadurch können Kosten gespart und Baumängel vermieden werden.
    3. Kann ich Eigenleistungen beim Anbau oder der Modernisierung erbringen?
      Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich, sollten aber im Vorfeld mit dem Architekten oder Bauleiter abgestimmt werden. Bestimmte Arbeiten, wie z.B. Elektroinstallationen, sollten nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
    4. Wie finde ich einen geeigneten Architekten für mein Bauvorhaben?
      Empfehlungen von Bekannten, Online-Bewertungen und die Architektenkammer können bei der Suche helfen. Führen Sie mehrere Gespräche, um den passenden Architekten für Ihre Bedürfnisse zu finden.
    5. Welche Kosten entstehen durch einen Architekten?
      Die Kosten für einen Architekten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und sind abhängig vom Umfang der Leistungen und den Baukosten.
    6. Was ist eine Bauvorlageberechtigung?
      Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Baupläne zu erstellen und bei der Baubehörde einzureichen. Sie wird in der Regel Architekten und Bauingenieuren mit entsprechender Qualifikation verliehen.
    7. Welche energetischen Standards muss ich bei der Modernisierung beachten?
      Bei der Modernisierung müssen die aktuellen energetischen Standards gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden. Dazu gehören z.B. die Dämmung der Fassade, des Daches und der Kellerdecke sowie der Einbau einer effizienten Heizungsanlage.
    8. Was ist bei einem Flachdach zu beachten?
      Ein Flachdach erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung, um Wasserschäden zu vermeiden. Besonders wichtig sind eine fachgerechte Abdichtung und eine ausreichende Entwässerung.

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  2. Architekt beauftragen: Leistungsphasenweise vorgehen

    Ist nun mal so ...
    aber Sie könnten folgendermaßen vorgehen:
    Der Architekt soll erstmal nur mit den Leistungsphasen 1 und 2 beginnen. Anhand der Grundlagenermittlung und Vorplanung lassen sich die Baukosten erstmal gut eingrenezen. Es muss halt erstmal ein Entwurf her. Dann kann der Architekt auch sein Honorar genauer ermitteln. Wenn es Ihnen dann nicht beliebt, brechen Sie da ab und zahlen halt nur Leistungsphase 1 und 2, was sich in Grenzen hält
    Je nachdem, was bei der Vorplanung herauskommt, beauftragen Sie den Architekten entweder mit der Gesamtleistung, oder auch nur mit einer Teilleistung. So ist es natürlich möglich, den Auftrag nur bis zur Genehmigungsplanung zu erteilen. Aber das bringt Sie natürlich nicht weiter, müssten Sie sich dann ja um die Baustelle ganz alleine kümmern, oder jemand anderen beauftragen.
    An die Genehmigungsplanung schließt die Ausführungsplanung an, danach Ausschreibung und Vergabe und der wichtigste Teil, die Bauüberwachung. Das wäre das volle Programm für den Architekten. Man kann aber in der Bauüberwachung auch einige Gewerke rauslassen, die der Architekt nicht überwachen soll, oder evtl. gar nicht kann. Das könnten z.B. Elektroarbeiten, Heizung, Bodenbeläge und Malerarbeiten sein. Ggf. müssen dafür aber wieder Fachplaner her.
    Nur ganz auf Bauüberwachung verzichten zahlt sich nicht aus.
    Die Praxis zeigt es leider sehr oft, dass Bauherren, die diese Leistungsphasen nicht beauftragen, sondern selbst versuchen zu erledigen, auf die Nase fallen. Meistens gibt es dann keine ordentliche Ausführungsplanung, keine Leistungsverzeichnisse und es steht Ärger ins Haus, wenn die Unternehmer mit Nachträgen kommen, oder der Bauherr als Laie Mängel behauptet, wo vielleicht gar keine sind, aber dafür richtige Mängel gar nicht erkennt. Nicht selten landet der ganze Schlamassel dann vor Gericht, wo Rechtsanwälte und Sachverständige dann mehr Geld am Fall verdienen, als eine gescheite Planung und Bauüberwachung gekostet hätte.
    Ein Architekt, der sich seiner Verantwortung, dem erforderlichen zeitlichen Einsatz und seinem Haftungsrisiko bei einer Bauüberwachung für ein Umbauvorhaben bewusst ist, der wird das auch nicht für'n Appel Ei anbieten, sondern der weiß, wofür er das Honorar braucht. 15-20 T€ sind da schon richtig geschätzt.
    Bedenken Sie dann noch das Honorar für den Statiker und den Energiesparnachweis.
    Gruß
  3. Generalunternehmer (GU) als Alternative zum Architekten?

    Wie wäre es mit einem GUAbk.?
    Wenn Sie einen Generalunternehmer nehmen, können Sie ggf. alle Leistungen aus einer Hand bekommen. Einen Architekten zu beschäftigen zählt heute nicht gerade zu den teuren Arbeitsplätzen.
    Auch gibt es genügend Architekten die mit Generalunternehmer's zusammenarbeiten, oder aber selbst als Generalunternehmer auftreten.
  4. Architektenhonorar: 20.000 € Pauschale für Umbau OK?

    Architekt Pauschale oder nicht?
    Guten Tag,
    danke für die Antworten. Wir haben uns nun für einen Architekten entschieden. Bei einem Umbauvolumen von 150-175.000 € hat dieser Kosten von ca. 20.000 € für seine Architektenleistung (alle Phasen) aufgerufen.
    Er würde hier gerne eine Paschale vereinbaren  -  ca. 20.000 €.
    Ist das OK oder zu viel?
    Was spricht für und was gegen eine Pauschale?
    (mal davon abgesehen das ich die Kosten gemäß HOIA eh nicht nachvollziehen könnte)
    Danke
  5. Architektenvertrag: Diskussionsgrundlage & Mindestsätze

    Als Laie
    dazu zwei Links:

    1)

    2)

    Da könnte zumindest Diskussionsstoff hinterher aufkommen, ohne dem Architekten was Böses unterstellen zu wollen, denn den Mindestsatz zahlen sie immer.
    Gruß
    Volker Leue

  6. Architektenhonorar: Pauschalangebote – Grundlagenermittlung!

    ja
    nur es soll tatsächlich Architekten und Ingenieure geben, die nicht in der Lage sind
    a) die anrechenbaren Kosten zu ermitteln
    b) das Honorar daraus richtig zu errechnen.
    ;-)
    Somit kommt es zu solchen Pauschalangeboten.
    Ohne genaue Kenntnis der anrechenbaren Kosten kann man also nichts genaues sagen.
    Pauschalpreise sind zwar zulässig, sofern die Mindestsätze nicht unterschritten und die Höchstsätze nicht überschritten werden. Trotzdem sollten die Grundlagen des Pauschalpreises im Vertrag definiert werden, z.B. ob Umbau- und Instandsetzungszuschlag gelten und in welcher Höhe diese vereinbart sind. Über die Nebenkosten sollten ebenfalls Regelungen getroffen werden.
    Gruß
  7. Pauschalangebote: HOAI-Anpassung & Transparenz wichtig!

    leider nicht ungewöhnlich
    Leider ist es nicht ungewöhnlich, das heute immer wieder Pauschalangebote gemacht werden, die dann später aus diversen Gründen der HOAIAbk. angepasst werden.
    Wenn man so quer durch die Foren liest, dann ist es scheinbar auch so, das sich spontan die Kosten ändern, ohne das dieses der Bauherr nachvollziehen könnte.
    Ob das allerdings zur Vertrauensbildung beiträgt und Folgeaufträge bringt, wage ich zu bezweifeln.
    Bei den Generalunternehmer/Architekt Konstellationen hat der Bauherr zwar auch keine Transparenz, aber zumindest eine Preissicherheit und alle zusätzlichen erforderlichen Nachweise enthalten.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Anbau & Modernisierung DHHAbk.: Architekt, Kosten & Planung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob für den Anbau und die Modernisierung einer Doppelhaushälfte (DHH) ein Architekt erforderlich ist und welche Kosten dabei entstehen. Es werden Alternativen wie ein Generalunternehmer (GU) diskutiert und die Vor- und Nachteile von Architekten-Pauschalhonoraren beleuchtet. Die Bedeutung einer transparenten Kostenermittlung gemäß HOAIAbk. wird hervorgehoben.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei Pauschalangeboten ist Vorsicht geboten, da diese oft nachträglich an die HOAI angepasst werden, wie im Beitrag Pauschalangebote: HOAI-Anpassung & Transparenz wichtig! betont wird. Bauherren sollten auf eine nachvollziehbare Kostenaufstellung achten.

    💰 Zusatzinfo: Ein Architekt schlägt für ein Umbauvolumen von 150-175.000 € eine Pauschale von ca. 20.000 € für alle Leistungsphasen vor (siehe Architektenhonorar: 20.000 € Pauschale für Umbau OK?). Es wird diskutiert, ob dies angemessen ist und welche Vor- und Nachteile eine solche Vereinbarung hat.

    ✅ Zusatzinfo: Es wird empfohlen, den Architekten zunächst nur mit den Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zu beauftragen, um die Baukosten besser eingrenzen zu können, wie im Beitrag Architekt beauftragen: Leistungsphasenweise vorgehen erläutert wird. Dies ermöglicht es, den Auftrag bei Bedarf zu beenden, ohne die vollen Kosten tragen zu müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vorab gut über die anrechenbaren Kosten und das Architektenhonorar informieren, um Pauschalangebote besser einschätzen zu können. Der Beitrag Architektenvertrag: Diskussionsgrundlage & Mindestsätze bietet hierfür nützliche Links. Alternativ kann auch ein Generalunternehmer in Betracht gezogen werden (siehe Generalunternehmer (GU) als Alternative zum Architekten?), um alle Leistungen aus einer Hand zu erhalten.

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