Mangel innerhalb der Gewährleistung
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Mangel innerhalb der Gewährleistung
Hallo,
wir haben vor 2 Jahren eine Doppelhaushälfte mit einem Bauträger gebaut. Dieser arbeitete mit mehreren Subunternehmern zusammen.
Die formelle Übergabe des Hauses war am 30.06.2007. Der Kaufpreis wurde inzwischen voll bezahlt, wir könne also nichts mehr einbehalten.
Nun zeigen sich an der Terrasse und am Mauerwerk (außen im Bereich der Terrasse) Feuchtigkeitsschäden.
Im Kaufvertrag gibt es keine besonderen Regelungen hinsichtlich Gewährleistung. Greift demzufolge VOBA oder BGBA? Wie lange ist die Gewährleitungszeit? 2 oder 3 Jahre (ab 30.06.2007?)?
An wen wende ich mich am besten, um den Mangel an der Terrasse beheben zu lassen: an den Bauträger oder direkt an den Subunternehmer, der die Terrasse erstellt hat? Wie gehe ich hier vor?
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Mängelbeseitigung, Gewährleistung VOB/BGB
>"Wie lange ist die Gewährleitungszeit? 2 oder 3 Jahre (ab 30.06.2007?)? "<
... bei Bauträgervertragen handelt es sich um solche nach BGBA. Die Gewährleistungszeit beträgt dort 5 Jahre (zur Info: bei VOBA-Verträgen nur 4)
> "An wen wende ich mich am besten, um den Mangel an der Terrasse beheben zu lassen: an den Bauträger oder direkt an den Subunternehmer, der die Terrasse erstellt hat? Wie gehe ich hier vor? "<
... Sie müssen sich an Ihren Verkäufer (Bauträger) wenden. Er "haftet" Ihnen fünf Jahre für die mängelfreie Leistung, auch wenn dieser ggf. mit den Subunternehmer / Nachunternehmer Verträge nach VOB/B geschlossen haben sollte.
Vorgehen (Stufenweise) grob zus. -gefasst:
1. anrufen und auffordern (bestenfalls mit Frist)
2. schreiben (per Einschreiben) und auffordern mit Frist
3. ggf. Schritt gem. 2. mit einer Prüfung des Mangels mit einem Bausachverständigen (Schäden an Gebäuden) erledigen.
usw., usw.