Gewährleistungsprobleme am Bau: Was tun bei Mängeln, Eigenleistung & Firmeninsolvenz?
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Gewährleistungsprobleme am Bau: Was tun bei Mängeln, Eigenleistung & Firmeninsolvenz?

@Herr Bachmann:
1. Lastfall ist vorerst uninteressant
2. auch der Hinweis auf einen Werkvertrag läuft ins Leere und hat mit der Frage nichts zu tun
@Fragestellerin:
Sie merken an, dass,
a) "Nun soll dies aber nicht mehr in Eigenregie geschehen, wir möchten eine Baufirma damit beauftragen. "
b) "Viele schauen sich die Situation an und geben zu verstehen, dass es grundsätzlich möglich ist, ABER EINE Garantie KÖNNEN WIR DANN NICHT Überniedrigenergiehaus nehmen! "
Fazit:
I. Sie haben eine mangelbehaftete Eigenleistung erbracht
II. Sie wollen diese Leistung nun fachmännisch instand setzen lassen
III. Das ausführende Unternehmen kann und wird natürlich keine Gewähr für etwaige an weiteren Stellen (Ihrer Eigenleistung) auftretende Undichtigkeiten übernehmen.
IV. Natürlich wird das ausführende Unternehmen eine Gewährleistung für deren durchgeführte Arbeiten übernehmen, aber sicherlich nicht für das Gewerk insgesamt. Ich würde m.E. davon ausgehen wollen, dass das Unternehmen hierzu auch berechtigt ist. Eine konkrete Klärung der rechtl. Situation kann nur durch einen Fachanwalt für priv. Baurecht erfolgen.
Lösung:
Auch wenn's weh tun mag, Ihnen bleibt eigentlich nichts anderes übrig, wenn Sie eine Gewährleistung für eine Unternehmerleistung haben wollen  -  die dann auch wirklich etwas bringt  -  als die gesamte Eigenleistung fachgerecht entfernen und komplett neu machen zu lassen.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass es um Gewährleistungsprobleme am Bau geht, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenleistungen und der Beteiligung einer Baufirma.

    Gewährleistung bedeutet, dass ein Unternehmer für Mängel an seiner Leistung haftet. Diese Haftung ist gesetzlich geregelt.

    Eigenleistungen können die Gewährleistung beeinflussen. Wenn Mängel auf unsachgemäße Eigenleistungen zurückzuführen sind, kann die Gewährleistung des Unternehmers eingeschränkt sein. 🔴

    Insolvenz des Bauunternehmens: Wenn das Unternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat, insolvent ist, kann es schwierig sein, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. In diesem Fall sollte man sich an einen Fachanwalt für Baurecht wenden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Bei Unsicherheiten empfehle ich, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Baurecht in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel.
    Mangel
    Eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand des Werks. Ein Mangel kann die Tauglichkeit des Werks beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Baumangel.
    Abnahme
    Erklärung des Bauherrn, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme.
    Eigenleistung
    Arbeiten, die der Bauherr selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte erbringt. Eigenleistungen können die Gewährleistung des Unternehmers beeinflussen.
    Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Selbstbau, Bauhelfer.
    Insolvenz
    Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Bei Insolvenz des Bauunternehmers kann es schwierig sein, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
    Verwandte Begriffe: Konkurs, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren.
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland. Es regelt unter anderem die Gewährleistung im Kauf- und Werkvertragsrecht.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Schuldrecht.
    Mängelanzeige
    Schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Unternehmer über festgestellte Mängel. Die Mängelanzeige sollte detailliert und mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    2. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfrist im Baurecht beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann die Frist auch länger sein.
    3. Was kann ich tun, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung verweigert?
      Wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung verweigert, können Sie einen anderen Unternehmer mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Unternehmer in Rechnung stellen. Sie können auch Klage auf Mängelbeseitigung erheben.
    4. Habe ich auch bei Eigenleistungen Anspruch auf Gewährleistung?
      Wenn Mängel auf unsachgemäße Eigenleistungen zurückzuführen sind, kann die Gewährleistung des Unternehmers eingeschränkt sein. Es ist wichtig, die Eigenleistungen sorgfältig zu dokumentieren und sich gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
    5. Was passiert, wenn die Baufirma insolvent geht?
      Bei Insolvenz der Baufirma ist es oft schwierig, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Sie sollten Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und sich rechtlich beraten lassen.
    6. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Dokumentieren Sie Baumängel detailliert mit Fotos, Beschreibungen und Datum. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein an den Unternehmer.
    7. Was ist eine Abnahme?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    8. Kann ich bei unerheblichen Mängeln die Abnahme verweigern?
      Nein, bei unerheblichen Mängeln dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern, müssen diese aber protokollieren lassen.

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  2. Abdichtung: Lastfall entscheidend – DIN 18195 beachten!

    Eher nicht ...
    Eine Abdichtung ist dem Lastfall entsprechend zu planen aund Auszuführen.
    Sollte dieser nicht nachgewisen sein ist entsprechend DINAbk. 18195  -  1 Pkt. 4.2 der höchste Lastfall anzunehmen! Das wäre Grundwasser bis OK Gelände wobei hier KMB nicht aRdT ist.
    Ebenso eventuell Eintauchtiefe > 3 m KMB nicht regelgerecht
    Ebenso bei allen drückenden Wässern= Keine unterseitige Abdichtung und keine Bodenplatte als WU Bauteil = nicht aRdT
    Ohne Lastfall ist eine Instandsetzung hier ebenso wenig zu planen und damit mit KMB ebenso falsch wie sie bisher war.
    Alle anderen Maßnahmen wären Sonderkonstruktionen welche der Zustimmung des AGAbk. bedürfen. Wenn nicht hat der AN das Recht die Gewährleistung abzulehnen.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gewährleistungsprobleme am Bau: Mängel, Eigenleistung & Insolvenz

    💡 Kernaussagen: Bei Gewährleistungsproblemen am Bau sind die korrekte Planung und Ausführung der Abdichtung entscheidend. Die Einhaltung der DINAbk. 18195 ist unerlässlich, insbesondere bei der Bestimmung des Lastfalls. Bei unklarem Lastfall muss der höchste Lastfall (Grundwasser bis OK Gelände) angenommen werden. KMB (kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung) ist nicht immer die Regel der Technik, besonders bei Eintauchtiefen über 3m oder drückendem Wasser.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Gemäß dem Beitrag Abdichtung: Lastfall entscheidend – DIN 18195 beachten! ist die korrekte Lastfallbestimmung für die Wahl der Abdichtungsmaterialien und -ausführung entscheidend. Fehlt der Nachweis, muss der höchste Lastfall angenommen werden, was KMB ausschließen kann.

    🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Instandsetzung und Abdichtung von Bauteilen sind Sonderkonstruktionen und die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich, um die Gewährleistung nicht zu gefährden. Alle Maßnahmen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Lastfall durch einen Fachmann bestimmen, um die passende Abdichtung gemäß DIN 18195 auszuwählen. Klären Sie alle Details vorab, um Gewährleistungsprobleme zu vermeiden. Bei Unsicherheiten sollte ein Baurechtsexperte hinzugezogen werden, um die rechtlichen Aspekte der Gewährleistung bei Baumängeln, Eigenleistung und Firmeninsolvenz zu berücksichtigen.

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