Asbest-Garagendach entfernen: Pächter will selbst abreißen – Gefahren, Rechte & Sanierung?
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Asbest-Garagendach entfernen: Pächter will selbst abreißen – Gefahren, Rechte & Sanierung?

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
vielen Dank für die vielen Infos zum Thema Asbest!
Wir sind nun in der mißlichen Lage, das der neue Pächter unseres Nachbargrundstücks das Asbestzement-Garagendach (Welleternit aus den 60gern, ca. 25 m², doppellagig) einfach selbst ohne Spezialfirma abreißen will. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zu unserem Garten (1,5 m) und wir machen uns ernste Sorgen um die Gesundheit unserer drei Kinder, die dort häufig spielen.
Haben wir nun irgendeine Handhabe (Berufung auf TRGS19 oder so), d.h. können wir es verhindern, dass diese Sanierung nicht durch Fachpersonal durchgeführt wird.
Ach ja, die Garage steht in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und es gibt ein Merkblatt von der Stadtverwaltung: ".. das Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Sanierungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten) im Zusammenhang mit Asbestprodukten nur von dafür autorisierten Firmen durchgeführt werden dürfen. "
Besten Dank für hilfreiche Antworten!
Thomas Reininger
  • Name:
  • Thomas Reininger
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unsachgemäßer Abriss von Asbestdächern gefährdet die Gesundheit durch freigesetzte Asbestfasern.

    🔴 Kritisch: Asbestfasern können Lungenerkrankungen und Krebs verursachen.

    🔴 Kritisch: Eigenmächtiger Abriss ohne Fachkenntnisse ist gesetzeswidrig und gefährlich.

    GoogleAI-Analyse

    🔴 Gefahr: Der geplante Abriss eines Asbestzement-Garagendachs durch den Pächter selbst birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Beim unsachgemäßen Umgang mit Asbest können Asbestfasern freigesetzt werden, die beim Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen und Krebs führen können.

    Ich empfehle dringend, dass der Abriss von Asbestzement-Dächern ausschließlich von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt wird. Diese verfügen über die notwendige Ausrüstung und das Know-how, um die Arbeiten sicher und gemäß den geltenden Vorschriften auszuführen. In Mecklenburg-Vorpommern und Greifswald gelten spezielle Regelungen für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbestprodukten, die unbedingt einzuhalten sind.

    Als Anwohner haben Sie das Recht, sich bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Umweltamt über die geplanten Arbeiten zu informieren und gegebenenfalls Bedenken zu äußern. Die Stadtverwaltung kann Auskunft über die Einhaltung der Vorschriften geben und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend die Stadtverwaltung Greifswald und das zuständige Umweltamt, um den geplanten Abriss zu melden und sich über Ihre Rechte zu informieren. Bestehen Sie auf die Einhaltung der Asbestrichtlinien und die Beauftragung einer Fachfirma.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Asbest
    Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Aufgrund ihrer Hitzebeständigkeit und Festigkeit wurden sie früher häufig in Baumaterialien verwendet. Asbestfasern sind jedoch gesundheitsschädlich und können beim Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen führen.
    Verwandte Begriffe: Asbestose, Mesotheliom, Asbestzement
    Asbestzement
    Asbestzement ist ein Baustoff, der aus Zement und Asbestfasern besteht. Er wurde häufig für Dächer, Fassaden und Rohre verwendet. Asbestzement ist weniger gefährlich als reiner Asbest, da die Fasern fest im Zement gebunden sind. Bei Beschädigung oder Bearbeitung können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden.
    Verwandte Begriffe: Welleternit, Faserzement, Asbestprodukte
    TRGS 519
    Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519) ist eine deutsche Vorschrift, die den Umgang mit Asbest regelt. Sie legt die Anforderungen an die Sanierung, den Abriss und die Entsorgung von Asbestprodukten fest. Die TRGS 519 schreibt unter anderem vor, dass Asbestarbeiten nur von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden dürfen.
    Verwandte Begriffe: Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutz, Asbestsanierung
    Welleternit
    Welleternit ist eine Markenbezeichnung für Asbestzementplatten in Wellenform. Sie wurden häufig für Dächer und Fassaden verwendet. Welleternitplatten enthalten Asbestfasern, die fest in Zement gebunden sind. Bei Beschädigung oder Bearbeitung können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden.
    Verwandte Begriffe: Asbestzement, Faserzement, Dachplatten
    Mesotheliom
    Das Mesotheliom ist eine seltene Krebserkrankung des Rippenfells oder Bauchfells, die fast ausschließlich durch Asbest verursacht wird. Die Erkrankung tritt oft erst Jahrzehnte nach der Asbestexposition auf. Das Mesotheliom ist in der Regel unheilbar.
    Verwandte Begriffe: Asbest, Lungenkrebs, Asbestose
    Asbestsanierung
    Die Asbestsanierung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um Asbestprodukte sicher zu entfernen und zu entsorgen. Die Sanierung darf nur von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden, die über die notwendige Sachkunde und Ausrüstung verfügen. Die Sanierung umfasst unter anderem die Absperrung des Arbeitsbereichs, die Verwendung von Schutzkleidung und Atemschutzmasken sowie die staubdichte Verpackung und Entsorgung der Asbestabfälle.
    Verwandte Begriffe: TRGS 519, Asbest, Sanierung
    Gefahrstoffverordnung
    Die Gefahrstoffverordnung ist eine deutsche Verordnung, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen regelt, einschließlich Asbest. Sie legt die Anforderungen an die Kennzeichnung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Gefahrstoffen fest. Die Gefahrstoffverordnung dient dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt.
    Verwandte Begriffe: TRGS, Arbeitsschutz, Gefahrstoffe

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Gefahren bestehen beim Abriss eines Asbest-Garagendachs?
      Beim Abriss eines Asbest-Garagendachs können Asbestfasern freigesetzt werden, die beim Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom führen können. Die Fasern sind unsichtbar und können sich unbemerkt in der Umgebungsluft verteilen.
    2. Wer darf ein Asbest-Garagendach abreißen?
      Asbest-Garagendächer dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachfirmen abgerissen werden, die über die notwendige Sachkunde und Ausrüstung verfügen. Diese Firmen sind speziell geschult, um die Arbeiten sicher und gemäß den geltenden Vorschriften durchzuführen.
    3. Welche Schutzmaßnahmen sind beim Abriss eines Asbest-Garagendachs erforderlich?
      Beim Abriss eines Asbest-Garagendachs sind umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich, wie z.B. das Tragen von Schutzkleidung, Atemschutzmasken und die Verwendung von speziellen Absaugvorrichtungen, um die Freisetzung von Asbestfasern zu minimieren. Der Arbeitsbereich muss zudem abgesperrt und gekennzeichnet werden.
    4. Was ist Welleternit?
      Welleternit ist eine Bezeichnung für Asbestzementplatten, die häufig für Dächer und Fassaden verwendet wurden. Diese Platten enthalten Asbestfasern, die fest in Zement gebunden sind. Bei Beschädigung oder Bearbeitung können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden.
    5. Wie entsorge ich Asbestzementplatten richtig?
      Asbestzementplatten müssen als Sondermüll entsorgt werden. Die Entsorgung darf nur von zugelassenen Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden, die über die notwendige Genehmigung und Ausrüstung verfügen. Die Platten müssen staubdicht verpackt und gekennzeichnet werden.
    6. Welche Gesetze und Verordnungen regeln den Umgang mit Asbest?
      Der Umgang mit Asbest wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, wie z.B. die Gefahrstoffverordnung, die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) und die jeweiligen Landesbauordnungen. Diese Vorschriften legen die Anforderungen an die Sanierung, den Abriss und die Entsorgung von Asbestprodukten fest.
    7. Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass Asbest unsachgemäß entfernt wird?
      Wenn Sie den Verdacht haben, dass Asbest unsachgemäß entfernt wird, sollten Sie umgehend die zuständige Behörde informieren, z.B. das Umweltamt oder die Gewerbeaufsicht. Diese Behörden können die Situation prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
    8. Welche gesundheitlichen Folgen kann die Exposition gegenüber Asbest haben?
      Die Exposition gegenüber Asbest kann zu verschiedenen schweren Lungenerkrankungen führen, wie z.B. Asbestose (eine chronische Entzündung der Lunge), Lungenkrebs und Mesotheliom (eine seltene Krebserkrankung des Rippenfells oder Bauchfells). Die Erkrankungen treten oft erst Jahrzehnte nach der Exposition auf.

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  2. Asbest-Gefahr? – Unterscheidung: Fest gebunden vs. Fachfirma

    Liebe Leute ...
    hört endlich auf, nur bei der Erwähnung des Wortes Asbest schon grüne Pickel und sonst was zu bekommen.
    Wellasbest ist fest gebundenes Asbest, von dem die Faser nur bei Bruch oder Abwitterung freigesetzt werden.
    Wissen Sie, wo der Hauptunterschied zwischen Ihrem Nachbarn und einer Fachfirma liegen wird.
    Die Fachfirma zieht sich schicke weiße Strampelanzüge über und setzt Schnüffeltüten auf  -  weil es die BG so verlangt.
    Mir wär ein ordentlich arbeitender Nachbar lieber als so mancher TRGS-zertifizierter Entsorger.
    Seien Sie froh, dass diese Asbestquelle endlich verschwindet.
    Ich bin mir sicher, wenn Sie den Nachbarn zum Einsatz einer Fachfirma zwingen, bleibt der Müll auf dem Dach (denn eine Sanierungspflicht gibt es nicht)  -  was bedeutet das wohl für das Wohl Ihrer Kinder?
  3. Asbest-Abriss: Dach wässern bindet Fasern – Empfehlung

    Schlagen Sie dem Nachbarn noch vor ...
    vor dem Abriss das Dach ordentlich zu wässern. Das bindet einen Großteil der flüchtigen Fasern. Wenn er nicht gerade mit der Flex dran geht sehe ich es ähnlich wie Hr. Dühlmeyer.
    viele Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  4. Asbest-Entfernung: Platten am Stück – Kinder schützen!

    Und wenn Sie Ihm helfen,
    damit die Platten am Stück bleiben und NICHT zerbrechen (dann wird auch nichts frei) ist doch alles klar. Und wenn Sie dann noch an dem Tag die Kinder "zur Oma" bringen, passiert gar nichts.
  5. Eine dauernde Belastung ist Gesundheitsschädlich

    nur einmal nicht.
  6. Asbest: Krebsrisiko – Sachgerechter Ausbau minimiert Belastung

    @Mark
    kann man so leider nicht sagen bei krebserzeugenden Stoffen. Statistisch gesehen stimmt's natürlich, aber im Einzelfall natürlich nicht immer. Der Witz ist, dass bei sachgerechtem Ausbau (ohne Bruch, vorher anfeuchten) keine messbare Belastung entsteht.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Asbest-Garagendach sicher entfernen: Rechte, Gefahren & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die eigenhändige Entfernung eines Asbestzement-Garagendachs durch den Pächter eines Nachbargrundstücks. Es werden Bedenken hinsichtlich der Freisetzung von Asbestfasern und der damit verbundenen Gesundheitsrisiken geäußert. Expertenmeinungen gehen auseinander, ob von fest gebundenem Asbest eine unmittelbare Gefahr ausgeht, wenn es nicht beschädigt wird. Die korrekte Vorgehensweise beim Abriss und die Rechte der Anwohner werden diskutiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Asbest-Gefahr? – Unterscheidung: Fest gebunden vs. Fachfirma wird darauf hingewiesen, dass von Welleternit-Asbestplatten nur bei Bruch oder Verwitterung eine Gefahr ausgeht. Dennoch sollte man die Risiken nicht unterschätzen.

    ✅ Empfehlung: Vor dem Abriss sollte das Dach gemäß Asbest-Abriss: Dach wässern bindet Fasern – Empfehlung ordentlich gewässert werden, um flüchtige Fasern zu binden. Dies reduziert die potentielle Belastung der Umgebung erheblich.

    🔴 Risiko: Unsachgemäßer Ausbau von Asbest kann zu einer Freisetzung von krebserzeugenden Stoffen führen. Wie im Beitrag Asbest: Krebsrisiko – Sachgerechter Ausbau minimiert Belastung erläutert, entsteht bei sachgerechtem Ausbau (ohne Bruch, vorher anfeuchten) keine messbare Belastung.

    👉 Handlungsempfehlung: Anwohner sollten das Gespräch mit dem Pächter suchen und auf die Notwendigkeit eines vorsichtigen und fachgerechten Abrisses hinweisen. Gegebenenfalls sollte die Stadtverwaltung oder ein Fachbetrieb für Asbestsanierung hinzugezogen werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Wie im Beitrag Asbest-Entfernung: Platten am Stück – Kinder schützen! erwähnt, sollte man Kinder während der Arbeiten schützen.

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