Wer muss zahlen? Feuchte Kellerwände ... versteckter Mangel
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Wer muss zahlen? Feuchte Kellerwände ... versteckter Mangel

Wir haben im Sommer letzten Jahres unsere 3 Zimmer Erdgeschoss-Wohnung verkauft (in einem 2-Familienhaus Baujahr 1954, Baden-Württemberg).
Der neue Besitzer hat die Wohnung Ende November bezogen.
Vor dem Kauf fragte uns der der Käufer, ob Keller feucht sei. Wir antworteten ehrlich, dass uns kein feuchter Keller bekannt sei.
Ihm sei aufgefallen, dass wir im Keller Paletten benutzen würden woraufhin wir entgegnen mussten, dass diese noch vom Vorbesitzer dort stehen (wir haben die Wohnung selbst vor 5 Jahren gekauft).
Als wir dann den Keller leergeräumt haben, haben wir ebenfalls die Paletten dort stehen lassen. Da der neue Besitzer diese aber nicht weiterverwenden wollte bat er uns diese doch abzuholen. Als wir dann gemeinsam die Paletten entfernten entdeckten wir, dass die Paletten angeschimmelt waren. Daraufhin wurde der neue Besitzer misstrauisch und "maß" mit Hilfe eines befreundeten Handwerkers die "Feuchte" in den Kellerwänden. Angeblich wäre bis zur Hüfthöhe die Feuchtigkeit "doppelt so hoch" wie weiter oben.
Der neue Besitzer hat auch den Eigentümer der anderen Wohnung im gleichen Haus (dieser ist auch Verwalter) angesprochen. Auch er wüsste nichts von feuchten Wänden im Keller.
Der neue Besitzer ist der Meinung, dass wir ihm den "Mangel" absichtlich nicht genannt haben. Ebenfalls denkt er auch, dass der Eigentümer der anderen Wohnung sehr wohl über die Feuchtigkeit im Keller informiert sei.
Wir persönlich hatten bis dato noch keinen Kontakt zu dem anderen Eigentümer und ich versichere, dass wir nichts von einem feuchten Keller gewusst bzw. geahnt haben. Wir hatten Kleidung, Schuhe, Lebensmittel sowie Elektroartikel in diesem Kellerraum stehen, und hatten keinerlei Probleme.
Kann mir bitte jemand sagen wie wir uns nun in dieser Sache verhalten sollen?! Der neue Besitzer sagt, er kann den Keller nicht nutzen, solange dieser nicht ausgetrocknet sei. Und wer soll für die Kosten dieser Austrocknung aufkommen? Handelt es sich hierbei um einen versteckten Mangel oder gilt hier die Devise "gekauft wie gesehen"?
Wir wären sehr dankbar, wenn wir möglichst schnell eine Antwort bekämen, denn wir müssen uns nun entscheiden, ob wir einen Sachverständigen kommen lassen der uns diese Feuchtigkeit bestätigt und wer diesen bezahlt.
Vielen Dank schon im Voraus
  • Name:
  • Tanja Amann
  1. Definiere ...

    feucht ;-)).
    Das Problem ist doch, dass der Käufer keine "Trockenheitsanforderung" definiert haben dürfte bei den Verhandlungen.
    Und bei einem Haus Baujahr 54 kann ich nicht von einer Kellerabdichtung heutigen Standes ausgehen. Die Horizontalsperre wird über OK Estrich liegen, die Vertikalabdichtung, dürfte  -  wenn nicht zwischenzeitlich saniert  -  ein Schwarzanstrich sein.
    Ergo ist es normal, dass in dem Keller Feuchte in der Wand zu messen ist.
    Außerdem, was heißt schon doppelt so hoch wie oben? Wenn oben knochentrocken ist und unten ausgleichsfeucht stimmt die Aussage auch, ohne dass ein Mangel vorliegt. Und Wenn es sich bei der Feuchte um Oberflächenkondensat handelt, wäre das auch kein Mangel, bestenfalls mangelhaftes Nutzerverhalten.
    Da er vermutlich Geld will (nicht zahlen oder retour) sollten Sie eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen  -  der kann auch den Vertrag beurteilen.
  2. Gebrauchte Objekte

    werden "verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Dieser Passus dürfte in Ihrem Notarvertrag auch vorhanden sein.
    Ansprüche wegen Mängeln können also nicht gestellt werden, es sei denn, der Käufer kann Ihnen nachweisen, dass Sie vom angeblich Mangel Kenntnis hatten und diesen "arglistig" verschwiegen haben.
    Die Beweislast für a) den Mangel und b) die arglistige Täuschung liegt beim Käufer.
    Meine Empfehlung: keinerlei Gespräche mehr mit dem Käufer in dieser Sache, schon jetzt einen Anwalt zur Beratung aufsuchen und dann abwarten ...
    • Name:
    • M.P.
  3. Immer wieder das Problem, weil niemand genau definiert, was feucht und trocken bedeutet

    Foto von Edmund Bromm

    Es wäre schon sehr hilfreich, wenn amtliche anerkannte Institutionen, z.B. die Fraunhofer Gesellschaft oder die Bundesanstalt für Materialprüfung eine Grundlage für solche Kenngrößen erarbeiten würden.
    Eine Bewertung ist sicher nicht einfach, denn neben der Feuchte (wo werden eigentlich die Feuchte und die Temperatur gemessen?) müssen, sowohl das Raumklima, die Nutzung als auch weitere Parameter festgelegt werden.
    Wichtige Kenngrößen sind sicher die Ausgleichsfeuchte sowie die max. Feuchteaufnahme und der Durchfeuchtungsgrad sowie der Salzgehalt der Baumaterialien.
    Die Angaben, "nur" aus dem Labor sind nicht zufrieden stellend. Es reicht nicht aus, wenn das so genannte Normklima z.B. 20 ° und 50,- oder 80 % Luftfeuchte herangezogen wird. Bekanntermaßen führen diese Werte nicht automatisch zu Tauwasser an den Oberflächen.
    Es gibt hierfür leider keine ausreichenden Grundlagen oder gar eine Normung für die Praxis. Wobei immer die oben angemahnten Bewertungen einfach fehlen.
    Was mich in dieser Angelegenheit noch neugierig macht ist  -  wie wurde denn was gemessen?
    Welche Messgeräte wurden verwendet?
  4. Wer zahlt ...

    Erst Mal vielen Dank an alle, die mir bisher geantwortet haben.
    An Herrn Bromm:
    Der neue Eigentümer hat einen bekannten Handwerker (kostenersparnis) die Messung durchführen lassen. Welches Gerät dieser nun genau benutzt hat, weiß ich nicht. Aber da uns dies sowieso zu unsicher ist, wollen wir ja nun einen Sachverständigen einschalten. Nur muss die Frage noch geklärt werden, wer diesen denn dann nun zu bezahlen hat.
    Da mir bis jetzt hier im Forum nur geraten wurde, ich solle mich vorab mit einem Anwalt in Verbindung setzen werde ich das wohl auch tun.
    Leider wissen wir auch nicht, welche Kosten durch eine solche Messung sowie einer eventuellen Trockenlegung auf einen zukommen können. Das würden wir natürlich schon gerne wissen wollen, bevor wir uns dem neuen Eigentümer bereiterklären uns an den Kosten zu beteiligen bzw. uns nicht beteiligen.
    • Name:
    • Tanja Amann

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