Rechtlicher Anspruch auf Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit und Gutachten
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Rechtlicher Anspruch auf Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit und Gutachten

Dieser Eintrag bezieht sich auf Eintrag 3478, leider bin ich scheinbar zu doof, dort noch was hinzuzufügen, daher neue Frage: Habe ich einen (rechtlichen) Anspruch darauf, dass der Bauträger dafür Sorge trägt, dass keine Feuchtigkeit aus dem Keller aufsteigt, auch wenn das aus der Baubeschreibung / Sanierungsbeschreibung nicht explizit hervorgeht? Außerdem wäre mich noch eine Abschätzung interessieren, was ein Gutachten einerseits kosten würde, andererseits welche Schäden dafür typischerweise entstehen (aufhacken der Wand oder ähnliches)?
Bundesland Sachsen.
Danke, Klaus Werner
  • Name:
  • Klaus Werner
  1. Ich kann aus der Frage nicht erkennen,

    ob es sich um einen Neubau handelt. Da aber Bauträger gehe ich davon mal aus. Sie haben erst einmal das Recht auf ein gelingen der Gewerke. Hierzu gehört erst einmal trockene Wände. Ob die Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit, Wärmebrücken oder Nutzerverhalten herrühren, kann aus der Entfernung nicht gesagt werden. Dazu müsste das Ganze einmal in Augenschein genommen werden. Hierzu gehören gegebenenfalls auch Messungen. Für Messungen von Feuchtehorizonte in Wände würde ich z.B. 6 mm Bohrlöcher benötigen. Zum Aufspüren von Wärmebrücken müsste erst einmal nichts zerstört werden, aber wenn welche vorhanden, dann evtl. doch  -  um nachzuschaun, was sich dort verbirgt.
    Kosten sind abhängig vom Aufwand. Lesen Sie mal hier auf meiner HP:

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