Garantieanspruch nach Mängelbeseitigung: Aufleben, Fristen & VOB-Regeln?
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Garantieanspruch nach Mängelbeseitigung: Aufleben, Fristen & VOB-Regeln?
Bauabnahme 1995 bei Bauträgerhaus (nach Bauabnahme war laut Vertrag der jeweilige Handwerksbetrieb für Mängelbeseitigung direkt anzusprechen)
Gewährleistung VOBAbk. 2 Jahre
Mangel 1 komplett fehlende Isolierung an Erker: Mangelmeldung an Handwerksbetrieb 8/2004 (war erst in 2004 erkannt worden, da Erkerwände im Prinzip nicht einsehbar) / Mangelbeseitigung von Handwerksbetrieb 9/2004 (leider nicht nach allen "Regeln der Baukunst, da Handwerksbetrieb eine komplette Abdeckung des Erkers nicht vornahm und dieses wohl zur ordnungsgemäßen Isolierung/Abdichtung hätte erfolgen müssen).
Mangel 2 fehlender Bauwerksanschluss der Dach-Isolierung an Außenmauern, zu Abluftrohen z.B. Abwasser, und zum Erker: Mangelmeldung an Handwerksbetrieb 1/2004 / Mangelbeseitigung in Etappen a) in 2/2005 b) in 4/2005 c) Juni oder Juli 2005 (dies liegt daran, dass im Zuge der Innenrenovierung diese Mängel behoben werden - Raum für Raum also).
Hinweis dazu: Mangel 2 wird m.E. nicht komplett behoben, da dazu wohl eine komplette Demontage der vorhandenen Rigipsplatten erfolgen müsste um an alle nicht dichten Stellen der Isolierung heranzukommen und der Handwerksbetrieb dies ablehnt.
Frage:
Läuft für den Mangel 1u. 2 ein neuer Gewährleistungsanspruch an (ab wann, wie lange läuft die neue Garantie)
Wie muss der neue Garantieanspruch nachgewiesen werden, da Bauträger und Handwerksfirmen mündlich informiert und die Mängelbeseitigung mündlich abgesprochen wurde, keine Rechnung etc. ausgestellt wurde da ohne Bezahlung gearbeitet wurde.?
Muss ich einen Brief an den Bauträger und die Handwerksfirma schreiben und diese Termine schriftlich bestätigen lassen, damit überhaupt - falls ein neuer Garantieanspruch entstand - dies nachweisbar ist?
Bundesland Niedersachsen
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Ich beurteile die Situation wie folgt: Nach der Mängelbeseitigung kann unter Umständen ein neuer Gewährleistungsanspruch entstehen, insbesondere wenn die Mängelbeseitigung selbst mangelhaft war. Dies wird oft als 'Aufleben' des ursprünglichen Anspruchs bezeichnet.
Da die Bauabnahme 1995 erfolgte und die Gewährleistung nach VOBAbk. zwei Jahre betrug, wäre der ursprüngliche Anspruch verjährt. Die Mangelmeldung im Jahr 2004 und die anschließende Mängelbeseitigung könnten jedoch einen neuen Anspruch begründet haben.
Wichtig: Die Regeln der Baukunst müssen bei der Mängelbeseitigung eingehalten werden. Wenn die Ausführung mangelhaft war, besteht ein erneuter Anspruch. Die Beweislast liegt hier beim Auftraggeber.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die Unterlagen (Vertrag, Mängelanzeige, Rechnungen zur Mängelbeseitigung) einem Anwalt für Baurecht vorzulegen, um die Erfolgsaussichten eines neuen Garantieanspruchs prüfen zu lassen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung.
Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel - VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGBAbk., Leistungsbeschreibung - Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass ein Mangel an der erbrachten Leistung vorliegt. Die Mängelanzeige sollte den Mangel detailliert beschreiben und eine Frist zur Beseitigung setzen.
Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Mängelrüge - Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit ihr die Gewährleistungsfrist beginnt und die Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber übergeht.
Verwandte Begriffe: Übergabe, Inbesitznahme, Fertigstellung - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die Gebäude anschließend verkauft. Der Bauträger ist in der Regel der Vertragspartner des Käufers und für die mangelfreie Erstellung des Gebäudes verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Immobilienentwickler, Generalunternehmer - Mängelbeseitigung
- Die Mängelbeseitigung ist die Beseitigung eines Mangels an einer erbrachten Leistung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen.
Verwandte Begriffe: Nachbesserung, Reparatur, Instandsetzung - Verjährung
- Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Verwandte Begriffe: Frist, Ausschlussfrist, Verjährungsfrist
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet 'Aufleben' des Garantieanspruchs nach Mängelbeseitigung?
Das 'Aufleben' bedeutet, dass nach einer Mängelbeseitigung ein neuer Gewährleistungsanspruch entstehen kann, wenn die Mängelbeseitigung selbst mangelhaft war. Dieser neue Anspruch bezieht sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der Mängelbeseitigung. - Welche Fristen gelten für einen solchen neuen Anspruch?
Die Fristen für den neuen Anspruch beginnen mit der Abnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten. Die Dauer der Frist richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen (z.B. VOB) oder dem BGB. - Was ist, wenn die ursprüngliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist?
Auch wenn die ursprüngliche Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, kann durch die Mängelbeseitigung ein neuer Anspruch entstehen. Dieser bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Qualität der Mängelbeseitigung. - Wie muss eine Mängelanzeige erfolgen?
Ich empfehle, Mängel schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) anzuzeigen. Die Mängelanzeige sollte den Mangel detailliert beschreiben und eine Frist zur Beseitigung setzen. - Was ist die VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für Bauverträge. Sie enthält allgemeine Vertragsbedingungen und technische Baubestimmungen. Die VOB muss im Vertrag vereinbart sein, um Gültigkeit zu haben. - Was bedeutet Bauabnahme?
Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Was tun, wenn der Handwerksbetrieb insolvent ist?
Wenn der Handwerksbetrieb insolvent ist, kann es schwierig sein, Ansprüche durchzusetzen. Ich empfehle, sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherberatung zu wenden, um die Möglichkeiten zu prüfen. - Welche Rolle spielt der Bauträger?
Wenn es sich um ein Bauträgerhaus handelt, ist der Bauträger in der Regel der erste Ansprechpartner für Mängel. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist des Bauträgers können Ansprüche direkt gegen die Handwerksbetriebe geltend gemacht werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
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Gewährleistung nach 9 Jahren? – Versteckter Mangel am Erker
Schwierig ...
Neun Jahre nach Abnahme wird ein Mangel gerügt den der Auftragnehmer schon in 2004 nicht mehr hätte anerkennen brauchen.
Ihre Formulierung "war nicht einsehbar" lässt darauf schließen, dass Sie davon ausgehen, das es sich daher um einen sog. "versteckten Mangel" handelt. Ein Anwalt wird Sie darüber aufklären, dass dies so nicht richtig ist. Ein versteckter Mangel liegt dann vor, wenn der Auftragnehmer aktive Maßnahmen ergriffen hat, um den Mangel zu "verstecken". Dies ist aber hier wohl nicht der Fall. Inwiefern die Mängelbeseitigung in 2004 gleichzeitig ein Mängelanerkenntnis war kann ich nicht beurteilen. Davon hängt allerdings auch ab, ob neue Gewährleistung angelaufen ist. Das einzig richtige: anwaltliche Beratung suchen. -
Mängelbeseitigung: Löst sie eine neue Gewährleistung aus?
das ist ja meine Frage
danke für die Antwort Herr Peters,
meine Frage ist ja, ob eine neue Gewährleistung angelaufen ist, unabhängig von der alten, die ja bereits verstrichen ist.
Ob das eine Mängelanerkenntnis ist, daran dachte ich noch gar nicht - danke - im Prinzip ist das auch eine neue Frage.
Versteckter Mangel kann doch wohl nicht bedeuten dass er den Mangel absichtlich "versteckt" hat, reicht es nicht aus, wenn eine Handwerksfirma weiß, dass der Mangel bei normaler Besichtigung nicht erkannt werden kann. Der Mangel im Erker war von außen nur durch ein Abdecken von Ziegeln, entfernen der Latten für die Ziegel, zerschneiden und entfernen der Hartfaserplatten (Windschutz) erkennbar; von innen nur mittels einer Spezial-Videokamera, welche auf einem abknickbaren verlängerbaren Teleskopstiel angebracht war über einen kleinen Zugangsmöglichkeit vom Spitzbogen aus. Ebenso sind die fehlenden Anschlüsse der Isolierung nicht einzusehen - das weiß doch die Baufirma! Auch dafür muss erst der Innausbau zerstört werden! -
Baumängel: Nachweis arglistiger Täuschung erforderlich!
Das ist ein Problem,
welches immer dann entsteht, wenn keine externe Bauleitung die Ausführung der Arbeiten überwacht. Das Rechtsproblem, welches nuhn entsteht ist, dass Sie dem Unternehmer nachweisen müssen, dass dieser den Mangel kannte, Ihnen diesen aber "arglistig" verschwiegen hat. Dieser Nachweis wird wohl nicht gelingen.
Ein Anwalt ist in dieser Situation das Beste. Neben der rechtlichen Bewertung dieser Sache kann er Sie auch davor bewahren Formfehler zu machen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob nach der Mängelbeseitigung an einem Erker ein neuer Garantieanspruch entsteht, insbesondere im Kontext der VOB und der verstrichenen Gewährleistungsfristen. Es wird erörtert, ob ein Mangel als versteckt gilt und welche Beweispflichten den Bauherrn treffen, wenn keine externe Bauleitung vorhanden war. Die Möglichkeit einer arglistigen Täuschung durch den Unternehmer wird ebenfalls thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Gewährleistung nach 9 Jahren? – Versteckter Mangel am Erker wird ein nach neun Jahren gerügter Mangel möglicherweise nicht mehr vom Auftragnehmer anerkannt. Die Annahme, dass ein "nicht einsehbarer" Mangel automatisch ein versteckter Mangel ist, ist rechtlich nicht korrekt.
✅ Zusatzinfo: Herr Peters gibt im Thread wertvolle Hinweise zur Gewährleistung. Eine Mängelbeseitigung könnte eine neue Gewährleistung auslösen, unabhängig von der ursprünglichen Frist. Dies wirft die Frage auf, ob die Mängelbeseitigung als Mängelanerkenntnis gewertet werden kann, wie im Beitrag Mängelbeseitigung: Löst sie eine neue Gewährleistung aus? diskutiert wird.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Baumängel: Nachweis arglistiger Täuschung erforderlich! betont das Problem, das entsteht, wenn keine externe Bauleitung die Ausführung überwacht. In solchen Fällen muss der Bauherr dem Unternehmer nachweisen, dass dieser den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat, was oft schwierig ist.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die spezifische Situation rechtlich bewerten zu lassen. Dies ist besonders wichtig, um die Erfolgsaussichten einer Klage im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche und mögliche arglistige Täuschung zu beurteilen. Die Beiträge im Thread bieten wertvolle Einblicke in die komplexen Aspekte des Garantieanspruchs nach Mängelbeseitigung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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