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Asbest- und PAK-Sanierung  -  wer kann uns helfen?
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Asbest- und PAK-Sanierung  -  wer kann uns helfen?

Hallo,
wir haben vor 1 1/2 Jahren ein Reihenendhaus gekauft aus dem Jahre 1956. Da uns ein Gutachten vorlag, dass das Haus in Ordnung war, gingen wir nicht davon aus, dass sich hier schädliche Substanzen befänden. Leider stellte sich das Gegenteil heraus. Nach der Entfernung von Floor-Flex-Platten, die in einigen Räumen lagen, war keiner bereit, diese zu entsorgen. Ein Test ergab, dass dieses festgebundenes Asbest enthielten. Sie wurden ordnungsgemäß entsorgt. Leider stellte sich dann heraus, dass unter diesen Platten, ein Bitumenkleber vorhanden ist, der sowohl schwachgebundenes Asbest als auch PAK enthält. In der ersten Etage liegt ein neuer Teppichboden, in der unteren Etage wurde in zwei Räumen mit dem gleichen Kleber Fertigparkett schwimmend verlegt, in den restlichen Räumen im Untergeschoss liegen alte Fliesen. Hierunter befindet sich auch ein Kleber, dieser hat aber keine gefährlichen PAK-Werte (nur 0,81 mg), ist aber leicht asbesthaltig. Sie können sich vorstellen, dass wir ziemlich verzweifelt sind, wir haben ja all unser Geld in dieses Haus gesteckt und gerade alles fertig renoviert und jetzt das ...
Wir möchten nun in der ersten Etage, auch weil hier nur der Teppichboden liegt, mit der Beseitigung des Asbest- und PAK-Haltigen Bitumenklebers beginnen. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 60 m². Da wir ein Gerichtsverfahren gegen den Wertgutachter wahrscheinlich in der ersten Instanz verlieren werden, werden wir aus finanziellen Gründen vorerst nur das 1. Obergeschoss plus 2 Blöcke im Flur a jeweils ca. 1 m² sanieren können. (insgesamt ca. 54 m²).
Uns stellen sich so viele Fragen, die viele gar nicht und andere wieder alle verschieden beantworten, sodass man gar nicht mehr weiß was richtig ist.

1)
Mich interessiert, ob jemand Erfahrungen mit Schadensersatz durch den Gutachter hat und mir hier Tipps geben kann. Das Gutachten wurde von unserer Verkäuferin angefordert und uns kurz vor dem Kauf überlassen, es war aber für eine Erbliche Auseinandersetzung gedacht. Der Gutachter behauptet, dass das Asbest und PAK so gut wie üblich sei und man damit rechnen müsse, dass das Haus belastet sei, dafür wäre ein Abschlag wegen Alters erfolgt. Ausdrücklich fällt aber weder das Wort Asbest noch das Wort PAK. Wir hätten ja die Flexplatten liegen lassen können, aber er hat uns noch nicht mal darauf hingewiesen, dass sie evtl. gefährlich sein könnten.

2)
Welches Verfahren ist sinnvoll bei einer Sanierung?
Uns wurden mehrere Verfahren angeboten:
a) Abfräsen per Hand ohne weiteren Schutz (!)
b) Abfräsen bis auf den Estrich
c) Eissandstrahlen
Hat hier jemand Erfahrungen und kann zu der einen oder anderen Maßnahme zuraten oder abraten?

3)
Man erzählte uns, dass die Schadstoffe nie ganz beseitigt werden können, es wäre sogar sogar dass hinterher mehr Schadstoffe durch die Luft fliegen als vorher. Ist das richtig? Hier habe ich auch verschiedene Aussagen. Der Luftwert ist im Moment relativ gering. 80 Fasern pro Kubikmeter und das wurde auch nur hochgerechnet. Geufnden wurde bei einer achtstündigen Luftmessung nur eine Faser. Ich verstehe nicht, wie der Gutachter jetzt auf 80 Fasern kommt. Jedenfalls soll der Grenzwert nach einer Sanierung 500 Fasern sein, das wäre ja viel höher. Wenn ich saniere, möchte ich aber sowohl am Boden komplett Asbest- und pak-frei sein, als auch in der Luft einen Wert von Null haben. Es kann ja auch sein, dass wir das Haus verkaufen möchten und dann muss es Asbest- und pak-frei sein, sonst hätten wir ja einen totalen Wertverlust.

4) Wird der Estrich beschädigt?

5) Man erzählte uns, dass auch unter dem Estrich etwas gefährliches sein könnte, dass dann immer wieder hochzieht (Asbest oder PAK), hat hier jemand Erfahrungen zu?

6) Kann man die Tapeten hängen lassen? Kann man sie so schützen, dass nichts von den Schadstoffen dran kommt?

7) Mit welchem Preis müssen wir realistisch für die Sanierung von ca. 50 m² rechnen? Wie lange dauert eine Sanierung erfahrungsgemäß?

8) Ist es sinnvoll in der unteren Etage die Fliesen abzuschlagen und hier auch zu sanieren oder macht es mehr Sinn eine zweite Schicht Fliesen darüberzulegen? Ist der Asbest und das PAK dann vollkommen abgedichtet?
Vielen Dank an alle, die uns helfen wollen.
Viele Grüße
Lisa

  • Name:
  • Lisa
  1. So viele Fragen

    Werte Fragestellerin
    Vielleicht kann ich bei ein paar Dingen Hinweise geben.

    1) Ich würde von einem mechanischen Entfernen der klebermasse abraten weil a. wie Sie auch schreiben durch das bearbeiten Unmengen von Fasern freigesetzt werden und sich nur durch ein Unterdruckzelt am verbreiten im ganzen Hause hindern lassen und b. der/die/das PAK in Folge der langen Einwirkzeit mittlerweile auch massiv im Estrich sitzt.
    Wirklichen Sanierungserfolg würde nur ein Ausbau und Neueinbau des Estrichs bringen. Was Sie darunter noch finden sollen (Schadstoffe) weiß ich nicht. Einzige Möglichkeit Kokosfasermatten mit Insektizitgehalt? Kokosmatte ja, aber Gifte?
    Eine andere Möglichkeit der Sanierung ist das Versiegeln der Flächen mit Kunstharzen unter Belassung der alten Kleber. Damit wäre das Asbest gebunden und PAK zumindest nach oben gesperrt.
    Mir liegt aktuell ein Angebot für eine derartige Versiegelung vor. Ca. 50,00 €/m² + MwSt.
    Im Keller sollten Sie die alten Fliesen belassen, wenn diese fest haften.
    Ob Sie an den Gutachter herankommen, halte ich für zweifelhaft, wenn die Flexplatten für ihn nicht offen sichtbar waren. Und selbst dann bleibt die Frage ob er mit den Schadstoffen in der Klebermasse rechnen musste. Das Thema Kleber und PAK ist vor Jahren im Zusammenhang mit Parkett durch die Medien gegangen. das Asbest als Füllmasse in den Klebern eingesetzt wurde, ist eher unbekannt, zumal es nicht für alle damaligen Kleber zutrifft.

  2. richtig sanieren

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Zum Asbest: nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Sanierung darf es keine zusätzlichen Fasern mehr geben. Genaueres steht in der TRGS 519. "Zusätzlich" schreibe ich deshalb, weil auch in der freien Natur bis zu 500 Asbestfasern pro Kubikmeter Luft vorkommen.
    Zum Gutachten: ich glaube kaum, dass der Gutachter haftet. I.d.R. werden Gutachten zu einem bestimmten Zweck (hier: Erbauseinandersetzung) und einem bestimmten Auftraggeber erstattet. Beides wird im Gutachten angegeben. Deshalb lässt sich kaum eine drittschützende Wirkung ableiten, d.h. der Gutachter haftet höchstens gegenüber seinem Auftraggeber, aber nicht unbedingt gegenüber ihm damals unbekannten Dritten.
  3. Bei weiterer Nutzung

    des Hauses ohne Entfernung der Flex-Platten hätte keinerlei Gefährdung bestanden. Die Platten sind heute noch in sehr vielen in den 60-er und 70-er Jahren eingerichteten Wohnungen zu finden. Insofern sehe ich keine Ansprüche gegen den Gutachter. Es sei denn, Sie hätten ausdrücklich bezüglich Schadstoffen nachgefragt und eine abschlägige Antwort erhalten.
    Eine Sanierung von schwach gebundenem Asbest kann und darf nur eine Fachfirma durchführen.
    Eine erhebliche Gefährdung besteht sehr wahrscheinlich dennoch auch nach der Entfernung der Flexplatten nicht. Der Asbest im Kleber gilt zwar als schwach gebunden, ist aber bzgl. Emission grundsätzlich völlig anders zu beurteilen als z.B. Promabestplatten oder Spritzasbest. Die PAK werden nur als Staub freigesetzt. Wenn z.B. ein neuer Boden darüberliegt ist die Sache undbedenklich.
    An Ihrer Stelle würde ich einige Abdruckproben auf Asbest nehmen lassen um zu überprüfen, ob Staub in nennenswertem Umfang freigesetzt wurde. Wenn nicht, können Sie z.B. auch einen neuen Boden darüberlegen.
    Wenn Sie eine Firma mit dem Abfräsen beauftragen, die die Maßnahme nicht beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz anmeldet (mithin keine Zulassung nach TRGS 519 hat) machen Sie sich ggf. strafbar und kontaminieren die Wohnung erst recht. In der Praxis hat sich auch nasses Abfräsen bewährt (mit begleitender Emissionsmessung), ob das zuständige Amt aber dafür sein OK gibt ist fraglich. Standard ist Abfräsen bis in den Estrich oder Estrich komplett entfernen im Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung).
    @Hr. Dühlmeyer: die Kleber haben fast immer Asbest, weil auch bei primär asbestfreien Klebern durch Anlösen der Platten >5 % Asbest drin sind.
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