Handwerkerschaden im Altbau: Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Pfusch am Bau?
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Handwerkerschaden im Altbau: Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Pfusch am Bau?

Hallo!
wir renovieren z.Z. einen Altbau komplett, auch neue Fenster kommen rein (bzw. sind drinnen). Der Auftrag wurde "all inkl. " vergeben, also mit Demontage, Entsorgung und Verputz- und Verleistungsarbeiten (Verputzarbeiten, Verleistungsarbeiten)! Geplant war eine Einbauzeit der 17 Fenster in 3-4 Tagen, nun sind die Handwerker schon 3 Wochen im Haus. Folgendes ist auch vorgefallen:
1. Glaselement:
Glasbausteine werden durch ein 4-flügliges Glaselement ersetzt: Die Griffhöhe der oberen Flügel sollte so niedrig wie möglich erfolgen, da man sonst nicht hinkommt. Die Höhe des Kämpfers sollte auf niedrigster machbarer Höhe (scheinbar 90 cm, da dahinter eine Treppe ist, bei der sonst absturzgefahr besteht) erfolgen. Resultat: Zuerst wurde das Element falsch geliefert (Kämpfer auf 105 cm), dann GROSZÜGIGERWEISE doch noch getauscht. Nun sind die Griffe der oberen Flügel in der Mitte der Flügel angebracht. Angeblich kann man diese nicht tiefer setzen.
2. Fenster:
die Fenster fallen in jeder Stellung zu oder auf, also sind nicht in der Waage. Angeblich liegt es daran, dass die alten Fenster unheimlich schief drinnen gesessen haben. Das kann doch auch nicht sein, oder?
3. Verputz- und Verleistungsarbeiten (Verputzarbeiten, Verleistungsarbeiten):
Die Außenfassade ist gelb, es wurde irgendwas wie Silicon auf Acrylbasis reingespritzt (natürlich in weiß, und teilweise Beschädigung der Außenfassade so zugemacht. Dies sieht natürlich ganz toll aus, da das natürlich an manchen Ecken des Fensters anders ist als bei andern.
4. Bauschäden:
Durch die Entfernung der Glasbausteine wurde die Innentreppe (Marmor) und die Außentreppe (Granit) beschädigt. An der Innentreppe sind 8 Stufen betroffen (weil nicht abgedeckt wurde) Außen 2 m² + 3 Stufen. Dies soll durch irgend wo ein Harz zugemacht werden. Zusätzlich sind durch den ganzen Dreck und Müll, der herumlag, div. roststellen auf der , zugegebenermaßen nicht mehr ganz so tollen, Terrasse, die aber aus Kostengründen nicht in den nächsten 2 Jahren gemacht werden soll. Außerdem sind noch einige Steinverblendungen der Fassade durch den Fenstereinbau gelockert.
Und nun die Frage: wie gehe ich vor? Am liebsten würde ich die ihre Arbeit beenden lassen an den Fenstern (sie haben zum Glück noch nicht 1 € Geld von mir) und ihnen verbieten, die Schäden zu beseitigen, denn dafür sind sie ja kein Fachbetrieb. Statt dessen würde ich zu einem Steinmetz gehen und mir dort ein Angebot machen lassen. Dieses würde ich dann 1:1 von der Rechnung abziehen.
Das glaselement werde ich nicht so abnehmen, sondern mir von der herstellerfirma sagen lassen, ob der Griff nicht doch tiefer zu setzen geht!
Nur: wie sieht es da rechtlich bei so einem Pfusch aus? welche Handhabe hat man da? Ach ja: ich habe irgendwann per E-Mail (die Ankunft wurde mir bestätigt) eine Frist zur Fertigstellung und Schadensbeseitigung gestellt. sie war 1 Woche (also länger als insgesamt geplant war) und Frist ist nicht eingehalten worden! welche Möglichkeit habe ich da?
Falls es wirklich das Baurecht betrifft: Bundesland: Bayern!
Vielen Vielen Vielen Dank für eure Hilfe
PS: zum Schluss noch ein Brüller: die Firma wollte nach ca. 60 % der eingebauten Fenster eine Abschlagszahlung von 90 %! da fehlen einem die Worte! 😉
  • Name:
  • Thomas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unsachgemäßer Fenstereinbau kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Eine Überprüfung durch einen Statiker ist ratsam.

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeitsschäden durch undichte Fenster können zu Schimmelbildung führen. Lassen Sie die Ursache umgehend beheben.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie im Rahmen einer Altbausanierung durch Handwerker verursachte Schäden haben. Es ist wichtig, jetzt richtig zu handeln, um Ihre Ansprüche zu sichern.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Ausführung von Arbeiten, insbesondere im Fensterbereich, kann zu Bauschäden, Feuchtigkeitseintritt und Schimmelbildung führen.

    Vorgehensweise:

    • Mängelanzeige: Setzen Sie die Handwerksfirma schriftlich (am besten per Einschreiben) über die Mängel in Kenntnis. Beschreiben Sie die Schäden detailliert und fügen Sie Fotos bei.
    • Fristsetzung: Geben Sie der Firma eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Eine Woche ist oft zu kurz, je nach Umfang der Arbeiten.
    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie alle Schäden und die Kommunikation mit der Firma. Ziehen Sie ggf. einen Bausachverständigen hinzu, um die Schäden fachgerecht beurteilen zu lassen.
    • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung unterstützen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Schäden umgehend von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten und holen Sie sich rechtlichen Rat. Dokumentieren Sie alles schriftlich.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der die aufgetretenen Mängel detailliert beschrieben werden. Sie ist die Grundlage für Gewährleistungsansprüche.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadensersatz
    Nacherfüllung
    Das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Der Handwerker hat das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unverhältnismäßig teuer wäre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Schadensersatz
    Schadensersatz
    Der Anspruch des Auftraggebers auf Ausgleich des Schadens, der ihm durch die mangelhafte Leistung des Handwerkers entstanden ist. Der Schadensersatz kann z.B. die Kosten für die Mängelbeseitigung durch einen anderen Handwerker umfassen.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Nacherfüllung
    Bausachverständiger
    Ein Experte, der Schäden an Gebäuden beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu belegen und die Kosten für die Mängelbeseitigung zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Schadenfeststellung
    Fristsetzung
    Die Aufforderung an den Handwerker, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Frist muss angemessen sein und dem Handwerker ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung geben.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Verzug
    Pfusch am Bau
    Umgangssprachlicher Begriff für mangelhafte oder unsachgemäße Ausführung von Bauleistungen. Pfusch am Bau kann zu erheblichen Schäden und Kosten führen.
    Verwandte Begriffe: Mängel, Baumängel, Bauschäden

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei Pfusch am Bau?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. die Handwerksfirma muss die Mängel beseitigen. Wenn dies nicht möglich ist oder verweigert wird, können Sie Schadensersatz fordern oder den Vertrag mindern.
    2. Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen. Mängel sollten jedoch so schnell wie möglich nach Entdeckung gemeldet werden.
    3. Was ist, wenn die Handwerksfirma insolvent geht?
      In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Entschädigung sind jedoch oft gering.
    4. Kann ich die Abschlagszahlung zurückfordern?
      Wenn die erbrachten Leistungen mangelhaft sind, können Sie einen Teil der Abschlagszahlung zurückfordern. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der mangelhaften Leistung.
    5. Was ist ein Bausachverständiger und wozu brauche ich ihn?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Schäden an Gebäuden beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu belegen und die Kosten für die Mängelbeseitigung zu ermitteln.
    6. Wie schreibe ich eine Mängelanzeige richtig?
      Beschreiben Sie die Mängel detailliert, nennen Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung, fügen Sie Fotos bei und setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    7. Was bedeutet "all inkl." im Handwerkervertrag?
      "All inkl." bedeutet, dass alle Leistungen, die zur Fertigstellung des Werks erforderlich sind, im Preis enthalten sind. Dazu gehören in der Regel auch Demontage, Entsorgung und Nebenarbeiten wie Verputzen.
    8. Was mache ich, wenn die Handwerksfirma die Mängelbeseitigung verweigert?
      Setzen Sie der Firma eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn diese fruchtlos verstreicht, können Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten der ursprünglichen Firma in Rechnung stellen.

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    • Mängelprotokoll erstellen
      So dokumentieren Sie Baumängel richtig.
    • Rechte bei Baumängeln
      Ihre Ansprüche gegenüber Handwerkern und Bauunternehmen.
    • Bausachverständiger finden
      So wählen Sie den richtigen Experten aus.
    • Bauvertrag prüfen lassen
      Worauf Sie vor Vertragsabschluss achten sollten.
    • Schimmelbildung nach Fenstereinbau
      Ursachen und Maßnahmen zur Schimmelbekämpfung.
  2. Fenstereinbau Altbau: Griffhöhe & lotrechter Einbau

    Foto von Josef Schrage

    Nicht "Rechliche" Antwort
    Hallo Thomas,
    "nun sind die Handwerker schon 3 Wochen im Haus"
    wohl doch nur deshalb, weil ein Neues Fensterelement angefertigt wurde! Richtig?
    Zu 1. Glaselement
    Wie hoch waren die Griffe denn bei dem ersten Glaselement? Niedriger? Höher?
    In der Regel sollte es möglich sein die Griffe auch außermittig anzubringen.
    Zu 2. Fenster
    Diese dürfen zufallen wenn sie sonst lotrecht montiert sind. Die Aufgabe eines Fensters ist nicht offen stehen zu bleiben, sondern dicht zu schließen. Als Abhilfe gibt es auch sogen. Fensterbremsen oder arretierbare Ecklager.
    Zu 3. Verputz- und Verleistungsarbeiten (Verputzarbeiten, Verleistungsarbeiten)
    Das reingespritzte "irgendwas" ist wohl nicht fachgerecht. Herausgebrochene Teile der Fassade sollten wieder fachgerecht verputzt werden. Eine farbliche Anpassung der neuen Putzflächen "gelb" gehört nicht unbedingt zu den Putzarbeiten. Steht die Bezeichnung "all inkl. " wirklich im Vertrag, oder entstammt diese Ihrem Wunschdenken?
    Zu 4. Bauschäden
    Wurde der Zustand der beschädigten Bauteile vorher dokumentiert? Für den Fall, dass Bauschäden entstanden sind liegt es in der Entscheidung des Unternehmers diese "selbstverständlich fachgerecht" selbst auszubessern oder zu entfernen oder dieses von einer Fachfirma machen zu lassen. Die gelockerten Steinverblendungen können auch schon vorher "lose" gewesen sein, schließlich ist es kein Neubau. Die Firma vom Hof zu jagen wird Ihnen nicht so leicht gelingen.
    Sie haben die Möglichkeit eine angemessene (ca. 14 Tage) Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Angemessen hat nichts damit zu tun wie schnell der Auftrag ursprünglich ausgeführt werden sollte. Nach Ablauf der Frist sollten Sie nochmal eine Nachfrist "kürzer" setzen. Alle nachweisbar schriftlich. (Ob eine Email genügt weiß ich nicht)
    Ein "Brüller" ist, das Sie glauben eine Abschlagzahlung sei ein solcher "Brüller", denn die Fenster als solche waren doch bei der Montage schon zu 100 %! fertig! Oder?
    Freundliche Grüße
    Josef Schrage
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Handwerkerschaden im Altbau: Rechte & Vorgehen bei Pfusch

    💡 Kernaussagen: Bei Altbausanierung und Fenster Einbau ist die korrekte Montage entscheidend. Die Griffhöhe bei Fenstern sollte beachtet werden. Lotrechter Einbau ist wichtig, aber geringfügiges Zufallen der Fenster kann toleriert werden. Bei Handwerkerschaden ist eine Mängelanzeige mit Fristsetzung notwendig.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Fenstereinbau Altbau: Griffhöhe & lotrechter Einbau wird auf die Bedeutung der korrekten Griffhöhe und den lotrechten Einbau von Fenstern hingewiesen. Abweichungen können zu Problemen führen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Anpassungen der Putzflächen nach dem Fenstereinbau sollten im Vertrag klar geregelt sein, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine detaillierte Beschreibung der Verputzarbeiten und Verleistungsarbeiten ist ratsam.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Pfusch am Bau und Handwerkerschaden im Altbau sollten Sie umgehend eine Mängelanzeige erstellen und dem Handwerker eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Dokumentieren Sie alle Mängel sorgfältig, um Ihre Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz geltend zu machen.

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