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Ablehnung einer Kellertrockenlegung
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Ablehnung einer Kellertrockenlegung

Hallo!
Nach heftigen niederschlägen stand in meinem Keller ca. 50 cm Wasser. Nach dem Abpumpen und der Begutachtung durch die Versicherung wurde eine Kellertrockenlegung abgelehnt:
Grund:
Kelleraußenwand altes Ziegelmauerwerk, außen mit Schwarzanstrich und "Sickervlies"
Nach dem das Wasser abgepumpt war, wollte der Gutachter erkennen, dass aufsteigende Feuchte vorhanden ist.
Bei einer elektromotorischen Trockenlegung würden die Poren der Oberfläche ausgetrocknet werden und dadurch ein schnellerer Zufluss von Feuchtigkeit verursacht werden.
Sämtlicher Kellerinhalt ist aber feucht. Eine manuelle Trocknung über die Kellerfenster würde doch Jahre in Anspruch nehmen, um denn Ausgangszustand wieder herzustellen. Im Ausgangszustand hatten wir eigentlich keine Probleme mit aufsteigender Feuchte.
Über Ratschläge hinsichtlich der Kellertrocknung möchte ich mich bedanken.
Viele Grüße
  • Name:
  • Frank Schmude
  1. Was ist eine elektromotorische Trockenlegung, oder meinten Sie elektroosmotisch?

    Foto von Edmund Bromm

    Die Versicherungen können (oder sollen bzw. dürfen) keine Altschäden übernehmen.
    Sollte nachweislich etwas durch einen sog. Elementarschaden geschädigt sein und Sie eine Elementarschadenversicherung haben, muss diese selbstverständlich durch die Versicherung bezahlt werden. Dies schließt jedoch nicht die Trockenlegung eines Hauses mit ein. Bitte teilen Sie noch etwas ausführlicher mit, um welche Schäden es sich handelt, und auch ob es sich um eine Trockenlegung (siehe Titel) handelt.
  2. Genauer

    Der Schaden ist jetzt eine viel zu hohe Luftfeuchtigkeit im Keller, da auch daraus resultiert, dass im Keller gelagerte Gegenstände langsam austrocknen.
    Mit elekrtomotorische Trocknung meinte der Gutachter eine maschinelle Trocknung.
    Viele Grüße
    • Name:
    • Frank Schmude
  3. Ich würde zumindest

    sagen, dass die eine gewisse Zeit lange einen Lufttrockner bezahlen müssen, damit Sie möglichst schnell wieder zum Ausgangszustand zurückkommen.
    Gruß Roland
  4. Versicherung

    Die Versicherung würde eine Trocknung ja bezahlen, beruft sich aber auf den Sachverständigen, der bezüglich o.g. Gründe eine Trocknung im Keller verweigert!
    Viele Grüße
    • Name:
    • Frank Schmude
  5. Dann sagen Sie ihrer Versicherung doch

    dass sie die Oberfläche nicht knochentrocken wollen, sondern genau so trocken oder feucht wie sie vorher war. Dann kommt auch nicht mehr Wasser nach, als es vor dem Schaden der Fall gewesen wäre. Und genau den Zustand herstellen, der vorher da war, das muss die Versicherung doch, oder?
    Gruß Roland
  6. An Versicherung

    Dieser Meinung bin ich auch. Werde dies der Versicherung auch so mitteilen.
    Viele Grüße
    • Name:
    • Frank Schmude
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