Ein guter Freund von mir (ohne Internetanschluss) ist kürzlich mit einem Denkmalschützer aus Niedersachsen zusammengetroffen und hat bevorstehende Umbaumaßnahmen besprochen. Er besitzt ein Bauernhaus (Fachwerk) aus 1880 und plant im Inneren des Hauses diverse Umbaumaßnahmen, z.B.
- Zuschütten eines Kellerraumes mit Absenken der Decke bzw. des Fußbodens im Raum darüber,
- eventuell Wärmeisolierung von Innen
- Ausbau des Stalltraktes zu einem Wohnbereich.
Der Denkmalschützer wies auf folgende Umstände hin, die uns irritiert haben:
1. Auch Umbauten im Innenraum sind mit dem Denkmalschutz abzustimmen - eine Absenkung des Fußbodens über dem ehemaligen Kellerraum ginge so nicht. Das ist uns neu - wir dachten immer, Denkmalschutz bezöge sich nur auf die Fassade und das Dach eines Gebäudes und ggf. Außenanlagen.
2. Eine Wärmeisolierung von Innen dürfte nur mit Lehmplatten erfolgen. Auch hier verwundert uns, dass Maßnahmen im Innenraum entsprechenden Vorschriften des Denkmalschutzes genügen müssen.
3. Das ehemalige Stalltor des umzubauenden Stalltraktes darf nur durch ein großflächiges Fenster zugemacht werden (OK), das Rolltor muss erhalten bleiben (auch OK), aber der Einblick nach Innen darf nicht durch Gardinen verhängt werden, damit der Eindruck eines Tores bestehen bleibt. Geht letzteres nicht ein bisschen weit?
4. Im übrigen brauche man für die Umbauten eine Baugenehmigung. Liegt das daran, dass hier der Wohnbereich erweitert wird? Wie kann man eine solche Baugenehmigung möglichst günstig erhalten, wobei unser Freund die meisten Arbeiten selbst ausführen wird.
Wer weiß zu diesen Punkten Rat?
Wie kann man sich zu diesen Fragen am besten beraten lassen?
Vielen Dank für jeden Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen,
H. Walther, Niedersachsen
