Abbruch mit Grenzwand
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Abbruch mit Grenzwand

Hallo liebes Forum,
da es kein Abbruch-Forum gibt, hoffe ich hier ein paar Antworten zu finden.
Vor unser Bauvorhaben haben unsere Vorfahren leider noch einen Schuppen gesetzt, der die Zuwegung zum eigentlichen Baugrund versperrt. Dieser Schuppen soll nun abgetragen werden. Da er unter 300 m³ umbauten Raum hat, kann er wohl genehmigungsfrei entfernt werden. An einer Seite grenzt der Schuppen an die Nachbarwand.
Und hier meine Fragen dazu:
Geißt genehmigungsfrei auch, dass ich den Abbruch beim Bauamt nicht mal melden muss?
Muss die Nachbarwand von mir verputzt werden, und wenn ja gibt es dort Vorschriften über die Qualität (z.B. Wärmedämmung)? Der Schuppen war auch immer unbeheizt.
Sollte man einen Gutachter zur Aufnahme der vorhandenen Bauschäden an der Nachbarwand beauftragen, wer kommt als Gutachter in Frage?
Wie weit hat der Nachbar Einfluss auf die Arbeiten?
Für jede Info bin ich dankbar
  • Name:
  • Bernd Lier
  1. Abbruch

    G'Abend Herr Lier,
    Zur Genehmigung für Abbruch bzw. Verputz kann ich nichts sagen das entzieht sich meiner Kenntnis.
    Aber eins möchte ich noch anmerken ich weiß zwar nicht wie alt das Nachbargebäude ist ... dennoch ist es bei Abbrucharbeiten
    anzuraten eine Beweissicherung zu machen ... Warum? ... leider
    ist es in der heutigen Zeit so das jeder bestehende Schaden an einem anstehenden Gebäude seitens der Nachbarn als Schaden reklamiert wird ... der in Folge von Abbruch bzw. Bauarbeiten entstanden sei!
    MfG Thalhammer
  2. Grenzwand oder Nachbarwand?

    Also die Frage kann nur beantwortet werden, wenn vorher klar ist ob es sich um eine Grenzwand oder eine Nachbarwand handelt. Grenzwand: steht unmittelbar an der Grenze. Nachbarwand: ist auf der Grenze errichtete Wand, also die Grenze geht in der Mitte der Wand durch.
    MfG Uli
    • Name:
    • Kauz
  3. Ist wohl Grenzwand

    Nachdem der Landvermesser da war haben wir jetzt auch festgestellt, dass es dort 2 Wände gibt. Beide Wände haben einen Abstand von 14 cm voneinander. Der Landvermesser hat die Grenze zwischen den beiden Wänden gemessen. Von daher müsste das eine Grenzwand sein. Die Nachbarwand ist oberhalb des Schuppen ca. 1 m verputzt. Wenn wir "unsere" Wand wegnehmen, kommen die unverputzten Ziegel der anderen Hauswand zum Vorschein.
    Hilft das für die Entscheidung?
    • Name:
    • Bernd Lier
  4. Verflixte Begriffsverwirrung

    Sorry ... anstelle von
    "Die Nachbarwand ist oberhalb des Schuppen ... "
    muss das natürlich heißen:
    "Die Grenzwand des Nachbarn ist oberhalb des Schuppen ... "
    • Name:
    • BL

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