Schimmel in Eigentumswohnung; 5 Jahre Gewährleistung; Gibt es Gerichtsurteile?
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Schimmel in Eigentumswohnung; 5 Jahre Gewährleistung; Gibt es Gerichtsurteile?

Vor 2 Jahren kaufte ich eine Eigentumswohnung (Umbau bzw. teilweise Neubau). Es handelte sich um ein Landwirtschaftliches Gebäude, das umgebaut wurde, so das sich nun darin 6 Eigentumswohnungen befinden. Ein Freund und ich kauften uns darin jeweils eine Wohnung an der Westseite. Schon im ersten Winter fingen die Innenwände und die Beriche um die Fenster an zu schimmeln. Wir ließen einen Gutachter kommen, der diverse Baumängel feststellte und und uns auch darauf hinwies, das es ein Wärmegutachten geben muss  -  das wir bis heute noch nicht zu Gesicht bekommen haben. Wir beauftragten unseren Anwalt, das mit dem Verkäufer zu regeln. Der Anwalt setzte einen Termin zu Nachbesserung und anschließend einen Fristverlängerung. Das hat den Verkäufer nicht weiter interessiert.
Wie bekommen wir unser Geld zurück, denn wir haben schließlich eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, darüber hinaus wurde uns nicht bekannt gemacht, das es sich bei dem landwirtschaftlichen Gebäude um einen 80 Jahre alten Stall handelte. Gibt es Gerichtsurteile zu so einem Fall?
  • Name:
  • Christian Ose
  1. Gewährleistung

    bedeutet bei einem Bauvertrag, dass sie die Beseitigung der Mängel an Ihrer Wohnung verlangen können, wenn der Verkäufer (= Bauträger?) sich dafür nicht interessiert, muss Ihr Anwalt sein Interesse daran durch geeignete Maßnahmen erhöhen, er weiß besser als ich, wie das geht (Klage/Beweißicherung etc.)! Ob Sie den Vertrag rückgängig machen können, also Wandlung an Stelle von Mängelbeseitigung, ist eine andere Frage, dazu eine Rechtsfrage, die aus der Ferne wirklich nicht zu beantworten ist.
  2. und noch was

    Herr Feldwisch hat schon das erste Stichwort gegeben. Sie lassen vom Baufachmann (öbuvAbk. Sachverständiger) den Schaden dokumentieren. Zeitgelich fordern Sie zur Mängelbeseitigung auf. Keine Antwort? Letzte Aufforderung in Verbindung mit der Ankündigung der Ersatzvornahme (ein anderer Handwerker macht die Arbeit). Die Ihnen dann entstandenen Kosten (Handwerker usw.) müssen Sie dann im Rahmen eines Rechtsstreites erstreiten.  -  Fürchte ich. Alle Angaben ohne Anspruch auf Präjudiz. MfG U. Tilgner
  3. Das kann aber dauern

    Die Rechtsprechung am Bau ist, milde ausgedrückt, sehr unübersichtlich. Und es dauert immer ewig lange.
    • Name:
    • Martin Beisse

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