Denn es geschieht öfter, dass Eigentümer eigenmächtig die Grundrisse ihrer Sondereigentum so umbaut, dass vorgenannter Fall dann passiert.
Lüftung Bad / Küche
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC
Lüftung Bad / Küche
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Grundsätzlich sind solche Umbauten erstmal NICHT zulässig
ohne dass hier ein HLS-Planer auf die Bestandsanlage schaut, diesen Umbau überprüft und freigibt und die WEGAbk. dem zustimmt.Begründung: Werden z.B. Küchen-Lüfter mehrerer Etagen an einen Strang angeschlossen, so müssen die einzelnen Lüfter mit Rückschlagklappen versehen sein, damit der Wrasen nicht in Nachbars Küche gedrückt wird. Weiterhin ist der Strandquerschnitt für ein bestimmtes Lüftungsvolumen (Luftvolumenstrom) ausgelegt. In den seltensten Fällen sind da noch Reserven für den Anschluss zusätzlicher Lüfter.
Eigenumbauten sind grundsätzlich abzulehnen, weil solche Lüftungsanlagen zudem auch vom Schornsteinfeger z.B. hinsichtlich Brandschutz freigegeben werden müssen. Es können also i.d.R. nur Lüfter mit integriertem Brandschott verwendet werden. Sowas geht also nur unter Hinzuziehung von Sonderfachleuten, andernfalls stellt es einen eigenmächtigen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar und sollte von der Verwaltung/WEG nicht geduldet werden.
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