Raumlüftung für innenliegendes WC zwingend nötig?
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Raumlüftung für innenliegendes WC zwingend nötig?

... Hallo liebe Leute,

Ich möchte das Schlauch-WC in meiner Berliner Wohnung gerne verkleinern und den dadurch gewonnenen Platz dem Nebenraum zuschlagen. Damit hätte das WC allerdings kein Fenster mehr.

Frage: Genügt es, das WC mit einem Geberit Duofresh auszustatten (Aktivkohlesystem gegen Gerüche) oder muss ich zwingend auch ein Lüftungssystem einbauen? Ich habe irgendwo gelesen, dass in Sanitärräumen ein Lüftungssystem vorgeschrieben ist, halte das aber in meinem Fall für Unsinn, da sich in dem WC ja bloß eine Klomuschel und ein kleines Waschbecken befinden und ich dort nicht dusche oder bade. Ich gehe daher auch davon aus, dass es keine akute Schimmelgefahr abzuwehren gilt. Liege ich da richtig? Das fertige WC würde übrigens zu drei Seiten an meinen eigenen Wohnraum angrenzen, auf der vierten Seite an den Hausflur.

Danke!

  • Name:
  • Baulöwe
  1. Dunkelbäder und innen liegende WCs

    müssen belüftet werden nach DINAbk. 18017-3.

    Sie sind Mieter oder WEGAbk.-Eigentümer?

  2. Ich bin WEG-Eigentümer. Meine Frage ist natürlich ...

    Ich bin WEGAbk.-Eigentümer. Meine Frage ist natürlich Ich bin WEG-Eigentümer.

    Meine Frage ist natürlich zweigeteilt: Kenntnis der Regeln ist mir schon wichtig, aber darüber hinaus Stelle ich mir auch die Frage, ob die Norm im konkreten Fall sinnvoll ist. Im Küchenbereich ist Umluft ja auch zulässig  -  fragt sich, ob es für die Unterscheidung sachliche Gründe gibt oder das mehr an der Trägheit der NormungsStelle liegt bzw. daran, dass Umluft-WCs einfach nicht so weit verbreitet sind.

  3. Nein

    Für Fensterlose Küchen ist die Umluft genauso wenig zulässig wie für Fensterlose Bäder! Lüftung (Abluft) ist also in beiden Fällen erforderlich.

    Was spricht denn gegen einen lichtschaltergekoppelten Abluftventilator mit Leitung nach draußen (Lüftungsgrill in Außenwand)?

  4. Erforderlichkeit

    Die Frage ist natürlich: Wie definiert man Erforderlichkeit? Ist etwas erforderlich, weil es der Amtsschimmel fordert, oder weil die Erfüllung bauphysikalischen Schaden abwendet? Und was für Schäden muss ich befürchten, wenn ich in einem Innenraum, in dem weder geduscht noch gebadet noch gekocht wird, keine Außenlüftung installiere, sondern potenziell geruchsbelastete Luft bereits an der Klomuschel absauge und effektiv filtere?

    Gegen einen Abluftventilator spräche, dass der dazugehörige Lüftungskanal ja noch nicht existiert, ich müsste den also erst einmal quer durch meine Küche verlegen (das kostet Geld und sieht nicht schön aus). Ferner auch die Ableitung von Toilettenabluft in einen Innenhof auf EGAbk.-Ebene, womit ich womöglich andere Vorschriften verletze, bzw. den ich zumindest erst einmal von der WEGAbk. absegnen lassen müsste.

    Die beste Alternative wäre wohl, die Abluft quer über den Flur zu verlegen und im Badezimmer an den Entlüftungsstrang anzuhängen. Aber auch das sind erhebliche Zusatzkosten und sieht nicht toll aus, die Ausgangsfrage, ob das tatsächlich notwendig ist, bliebe also bestehen.

  5. Machen Sie doch was Sie wollen.

    Es ist Ihre Entscheidung, denn es ist Ihre Wohnung. Aber beschweren Sie sich nachher nicht, dass Sie es nicht gewusst haben! Sie kennen die Normen und Vorgaben und wenn Sie jetzt billig umbauen, dann hoffentlich nur für sich selbst. Vermieten können Sie die Wohnung SO NICHT. Es geht bei DINAbk. 18017-3 nicht nur um Feuchteschutz und Schimmelschutz, sondern auch um Raumlufthygiene (Keimzahlen in der Raumluft) und es ist eben die Frage, ob die von Ihnen genannte Behelfslösung dafür tatsächlich ausreicht.
  6. Schade

    Das beantwortet leider meine Frage nicht.
  7. Blödsinn

    Natürlich beantwortet das Ihre Frage. Es ist nur nicht die Antwort, die Sie sich erhofft haben!

    Um es klar zu stellen: Fensterlose WCs ohne Lüftung (Abluft) verstoßen gegen die bauaufsichtlich vorgeschriebenen Normen (Technische Baubestimmungen).

    DuoFresh von Geberit KANN funktionieren, wird aber ausdrücklich als Ergänzung zur Fensterlüftung beworben und nicht als Ersatz für die Lüftungsanlage von Fensterlosen Bädern. Wenn sie sich also als Selbstnutzer ihrer eigenen Wohnung nicht an die Regeln halten, dann ist das ihr Problem und wenn es zu ihrer Zufriedenheit funktioniert  -  dann freuen Sie sich drüber  -  aber erwarten Sie von uns nicht, dass wir Ihnen Absolution für einen Normenverstoß erteilen.

  8. Ok, danke!

    Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass Sie die Frage (d.h. beide Aspekte) beantwortet hatten  -  aber wenn ich Ihre Antwort noch einmal zwischen den Zeilen lese, war das wohl der Fall. Mit anderen Worten: Es ist bauphysikalisch egal und das DuoFresh ist für den Zweck völlig ausreichend (1), und wenn ich ES tatsächlich tue bin ich böser Mensch und werde im Baunormen-Höllenfeuer schmoren (2).

    Insofern bedanke ich mich für die Auskunft (und das meine ich ohne Sarkasmus, denn das Wesentliche ist ja der Inhalt  -  wie Sie sich formulieren sei Ihnen unbenommen).

    Ich werde jetzt höchstwahrscheinlich ein Abluftsystem einbauen  -  aus dem einfachen Grund, weil mit dem Aktivkohlefilter jährliche Kosten entstehen und das Duofresh damit langfristig auch nicht günstiger ist (3).

  9. Manche Vorschriften haben einen Sinn ...

    Manche Vorschriften haben einen Sinn und sind nicht als bloße Schikane von Baulustigen gedacht. Bevor man gegen eine Vorschrift verstößt, sollte man mindestens wissen, warum es sie gibt und warum was drinsteht.

    Abgesehen von dieser prinzipiellen Antwort, ein WC ohne Abluftmöglichkeit würde ich nicht wollen.

  10. Jenau!

    "Manche Vorschriften haben einen Sinn und sind nicht als bloße Schikane von Baulustigen gedacht. Bevor man gegen eine Vorschrift verstößt, sollte man mindestens wissen, warum es sie gibt und warum was drinsteht. "

    Wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Vielleicht sollte ich zur Klärung dieser Frage einen Thread eröffnen. Können Sie eine Webseite empfehlen, wo das Sinn macht?


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