Ob das jetzt die vielgepriesenen Regeln der Technik darstellt?!
Aber wo kommen sie eigentlich ursprünglich her, diese "vorgeschriebenen" Abdichtungshöhen von 20 oder 30 cm über höchster Position Brausekopf?
Wie hoch über Duschtasse muss denn ein Dusche mindestens abgedichtet werden, wenn in der Dusche eine Mischbatterie mit flexiblem Schlauch angebracht ist? 1,80 m - 2 m - 2,20 m oder doch 2,30 m. Warum steht sowas nicht in Normen oder Merkblättern? Oder habe ich nur noch nicht das richtige Papier gefunden, worauf ich mich als Planer und der Fliesenleger als Ausführender verlassen kann?
Und wie geht man als Planer damit um, dass ja der Mieter oder die Hausverwaltung die Badewannenfüllarmatur später durch eine Brausearmatur ersetzen kann und schon passt die ehemals ausgeführte Abdichtungshöhe über der Badewanne nicht mehr?! Muss man die Unkenntnis der Nutzer vorher schon mit einplanen?
OK - Meine Mindestanforderungen sind folgende: Abdichtungshöhe mind. 2 m über Wannengrund und mindestens 20 cm über oberste Brausekopfposition. Aber wo habe ich das nur vor über 10 Jahren mal gelesen?