Ebenheitstoleranz bei Glas-Dusche eingehalten?
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Ebenheitstoleranz bei Glas-Dusche eingehalten?
Liebe Experten,
wir haben uns vom Glaser eine Duschabtrennung aus 8 mm Glas einbauen lassen - nicht gerade billig - für rund 1.500,-. Es handelt sich um eine 5-Eck-Dusche in der Raumecke. Links feststehendes Glas, diagonal eine Tür, rechts feststehendes Glas. Da eine Dichtung nicht ordnungsgemäß eingebaut war hatten wird dies beanstandet, woraufhin dies korrigiert wurde. Dabei stellten wir fest, dass das linke feststehende Teil durchgebogen ist. Eine Senkrecht angelegte 2-M-Wasserwage hat in der Mitte 5 mm Luft.
Frage: Sind 5 mm auf 2 m bei einer Dusch-Glasscheibe noch im Bereich hinzunehmender Toleranz?
Wenn nein, ist das ein Minderungsgrund und ggf. Minderung um welchen Betrag? (Damit die Magnetdichtung aufeinanderligen, wurde diese unterschiedlich weit auf die Scheibe aufgeschoben).
Besten Dank im Voraus
und schöne Grüße
J. Schwarz
wir haben uns vom Glaser eine Duschabtrennung aus 8 mm Glas einbauen lassen - nicht gerade billig - für rund 1.500,-. Es handelt sich um eine 5-Eck-Dusche in der Raumecke. Links feststehendes Glas, diagonal eine Tür, rechts feststehendes Glas. Da eine Dichtung nicht ordnungsgemäß eingebaut war hatten wird dies beanstandet, woraufhin dies korrigiert wurde. Dabei stellten wir fest, dass das linke feststehende Teil durchgebogen ist. Eine Senkrecht angelegte 2-M-Wasserwage hat in der Mitte 5 mm Luft.
Frage: Sind 5 mm auf 2 m bei einer Dusch-Glasscheibe noch im Bereich hinzunehmender Toleranz?
Wenn nein, ist das ein Minderungsgrund und ggf. Minderung um welchen Betrag? (Damit die Magnetdichtung aufeinanderligen, wurde diese unterschiedlich weit auf die Scheibe aufgeschoben).
Besten Dank im Voraus
und schöne Grüße
J. Schwarz
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Warum ...
mindern? Erstmal zur Nachbesserung auffodern. Wichtig ist Ihnen doch sicher ein mängelfreises Werk.
Oder geht es nur um Geld? -
Zusatzinfo wg. eventueller Minderung
Hallo Herr Dühlmeyer,
die Anmerkung ist natürlich berechtigt. Bei einer Nachbesserung hätten wir allerdings auch selbst einiges an Arbeit: die betroffene Glasscheibe liegt ca. 20 cm parallel zu einem Wandvorsprung. Damit man eventuelle eintretende Verschmutzungen dahinter nicht sieht, hatten wir selbst Farbe in - annähernd - Fliesenfarbton angemischt, mit der die Scheibe vom Glaser hinterlegt wurde. Die Herstellung des richtigen Farbtons war wegen der grünlichen Eigenfärbung des Glases keine leichte Übung. Wir müssten das dann nochmals machen.
Die Unebenheit ist optisch nicht so gravierend, dass man damit nicht leben könnte (allerdings in der Hoffnung, dass die Dichtungen sich nicht verschieben und auch dicht bleiben).
Deshalb wären wir eher zu einer - angemessenen - Minderung geneigt - sofern es sich tatsächlich um einen Mangel handelt - und das wollte ich ja nur wissen. Natürlich können/müssen wir dem Glaser ggf. die Möglichkeit zur Nachbesserung geben - oder man einigt sich eben auf die finanzielle Lösung.
Besten Dank nochmals
Johannes Schwarz -
Ich Stelle fest
Sie haben selber Arbeiten direkt am ach so SCHIEFEN Objekt ausgeführt, ohne die Schiefheit zu bemerke
Und nun ist so schlimm, dass Geld her soll um das durch die Schiefheit der Scheibe entstandene Rot in Ihren Augen wieder zu mildern.
Oder geht es rein ums Geld - nicht doch - oder?
Entweder gerade richten lassen oder belassen, wäre meine Antwort an Ihnen von Seiten des AN.
optischer Mangel - offensichtlich - Nein!
Technischer Mangel - Funktionstüchtigkeit gegeben?
Für den Rest gibt es die Gewährleistung - handeln Sie eine längere aus - für die Magnetbefestigung. -
Ein Haus ist ein Haus und keine ... Ach ...
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Bitte erst genau lesen..
... verehrter Herr Carden.
Ich hatte geschrieben, dass wir die Farbe (auf Anraten des Glasers) nach unserem Geschmack angemischt hatten und DER Glaser sie (in seiner Werkstatt) auf (die noch nicht montierte Scheibe) augetragen hatte. Die Durchbiegung haben wir erst nach der Montage feststellen können. Wir haben keineswegs "am ach so schiefen Objekt" selbst gewerkelt.
Ich kann noch erwähnen, dass die besagte Scheibe bereits zum zweiten mal vom Glaser eingebaut wurde, weil er beim ersten mal die von ihm ebenfalls selbst aufgetragene Farbschicht beschädigt hatte. Ich möchte nicht unbedingt auf einem erneuten Aus- und Einbau (Ausbau, Einbau) bestehen, ohne Sicher zu sein, dass hier ein Mangel vorliegt.
Die verlängerte Gewährleistung für die Dichtigkeit ist natürlich auch eine Idee. Aber auch das könnte ich nur verlangen, wenn ein Mangel vorliegt.
Der Glaser hatte sich heute dahingehend geäußert, dass eine Durchbiegung von 4 mm pro Meter die Toleranzgrenze ist - womit kein Mangel vorliegen würde (bei 5 mm/2 m). Stimmt das?
Beste Grüße
J. Schwarz -
war so nur zu lesen, wenn man es vorher wusste.
Wie auch immer.
Sie schreiben: Ebenheitstoleranzen und werfen diese mit Durchbiegungen durcheinander.
Ich kenne mich im Glaser Gewerk nicht aus.
Spaltmaße gibt es in meinem Gewerk auch nicht.
Nur: bei uns werden Ebenheitstoleranzen und Durchbiegungen unter Umständen sogar addiert. (je nach Zeitpunkt der Messung)
Wie gesagt, der Glaser soll seine Aussage dann halt eben nachweisen.